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Autor Thema: Ablauf eines DU-Verfahrens bzw. Vorraussetzungen ?!  (Gelesen 780 mal)
Silas
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« am: 30. September 2010, 22:35:06 »

Hallo,
folgende Situation:
Ich wurde vor ca. 2 Jahren T2- mit Einschränkungen gemustert.
Danach erfolgten 3 Einberufungen, jedoch wurde ich jedesmal aufgrund eines Zeitlich befristeten Arbeitsvertrages zurückgestellt.
Zuletzt war ich bis Juni 2010 zurückgestellt, allerdings hat mir mein letzter Arbeitgeber einen Festvertrag angeboten unter der  Prämisse das ich vorher noch meinen Grundwehrdienst ableiste.
So habe ich mich also beim zuständigen KWEA gemeldet und eine Einberufung zum 01.04.2010 erhalten. Meinen Dienst habe ich hier auch pünktlich angefangen und meine AGA auch absolviert.
Seid 01.07.2010 bin ich nun meiner Teileinheit zugeordnet und sitzte nun täglich im Geschäftszimmer. Von meinen 3 Monaten die ich seid der AGA nun Dienst tuen müßte habe ich bisher ca. 1 Monat geleistet den Rest war ich wegen verschiedenen Sachen KzH. Zum einen eine OP die lt. Standortorzt gemacht werden muß, zum anderen Durch eine Nagelbettentzündung am Fuß.
Mein Problem ist nun folgendes:
Von den ca. 8 Arbeitsstunden die ich therotisch täglich habe, arbeite ich momentan (wenn ich nicht KzH bin^^) ca. 20 - 30 min. Den Rest der Zeit habe ich nichts zu tun sitze rum lese Zeitungen und langweile mich.
Das GeZi ist besetzt mit 2 Manschaftern und 1 Stabsfeldwebel und einfach mal tierisch unterfordert.
Was mich daran einfach nur stört ist die Tatsache das ich vorher meine
3- Jährige Ausbildung gemacht und danach noch 2-Jahre in meinem Lehrberuf (Großhandelskaufmann) gearbeitet habe. Dort hatte ich den ganzen Tag was zu tun um rumsitzen war Luxus. Wenn ich nun daran denke nach dem WE wieder ins Gezi zu gehen und nichts zu tun könnte ich auf gut Deutsch einfach kotzen.
Der Bund zieht mich quasi aus meinem Job raus, bezahlt mir wesentlich weniger Kohle (bin nur GWDL) und ich tue nichts.
Zum 31.12.2010 soll ich nun offiziel entlassen werden und ich habe einfach die befürchtung von der BW komplett versaut zu werden und starke probleme zu haben danach wieder in das tägliche Arbeitsleben reinzufinden. Meint Ihr das, das für ein DU-Verfahren reicht ?
Wenn ja, wie geht man dann am besten vor ?
- Meldet man sich erst beim Arzt
- oder versucht man zuerst mit dem Spieß bzw dem Kp-Chef zu reden ?

Ich hoffe auf schnelle Antworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Silas

p.s. sry für die Wall off text
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 30. September 2010, 23:59:51 »

Hallo,
folgende Situation:
Ich wurde vor ca. 2 Jahren T2- mit Einschränkungen gemustert.

Nein, du wurdest wehrdienstfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten gemustert.

Danach erfolgten 3 Einberufungen, jedoch wurde ich jedesmal aufgrund eines Zeitlich befristeten Arbeitsvertrages zurückgestellt.

Na da hast du aber Glück gehabt. Dir wurden tatsächlich 3 Einberufungen zugestellt und alle 3 wurden aus dem gleichen Grund wieder aufgehoben!?

Zuletzt war ich bis Juni 2010 zurückgestellt, allerdings hat mir mein letzter Arbeitgeber einen Festvertrag angeboten unter der  Prämisse das ich vorher noch meinen Grundwehrdienst ableiste.

Na der hat ja Ideen. Aber den Vertrag gibt es noch nicht!?

Mein Problem ist nun folgendes:
Von den ca. 8 Arbeitsstunden die ich therotisch täglich habe, arbeite ich momentan (wenn ich nicht KzH bin^^) ca. 20 - 30 min. Den Rest der Zeit habe ich nichts zu tun sitze rum lese Zeitungen und langweile mich.

Ja, die Berichte des Wehrbeauftragten sind voll von solchen Berichten. "Gammeldienst" nennt sich das.

Das GeZi ist besetzt mit 2 Manschaftern und 1 Stabsfeldwebel und einfach mal tierisch unterfordert.

Wow, da wird bestimmt ne Menge Kaffee gekocht und aus dem Fenster geguckt.

Was mich daran einfach nur stört ist die Tatsache das ich vorher meine
3- Jährige Ausbildung gemacht und danach noch 2-Jahre in meinem Lehrberuf (Großhandelskaufmann) gearbeitet habe. Dort hatte ich den ganzen Tag was zu tun um rumsitzen war Luxus. Wenn ich nun daran denke nach dem WE wieder ins Gezi zu gehen und nichts zu tun könnte ich auf gut Deutsch einfach kotzen.
Der Bund zieht mich quasi aus meinem Job raus, bezahlt mir wesentlich weniger Kohle (bin nur GWDL) und ich tue nichts.

Das Problem haben in der Tat viele Wehrpflichtige, das ist halt die Folge davon, dass es Einheiten mit Freiwilligen gibt, die in Auslandseinsätze gehen und dann gibt es eben welche, die das nicht tun. Da passiert dann in aller Regel überhaupt nichts.

Zum 31.12.2010 soll ich nun offiziel entlassen werden und ich habe einfach die befürchtung von der BW komplett versaut zu werden und starke probleme zu haben danach wieder in das tägliche Arbeitsleben reinzufinden. Meint Ihr das, das für ein DU-Verfahren reicht ?

Schwierig. Voraussetzung ist, dass dein Gesundheitszustand bis zum Ende der Wehrdienstzeit voraussichtlich nicht so weit wiederhergestellt sein wird, dass du dann dienstfähig bist.

Da du aktuell aber nicht KzH bist, sondern dies nur zwischendurch häufiger mal passiert, liegt diese Voraussetzung schon mal nicht vor.

Nachlesen kannst du das in § 29 (2) Wehrpflichtgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__29.html

Vielleicht kann man etwas tricksen, hierzu müsste man aber wissen, wie alt du bist.

Wenn ja, wie geht man dann am besten vor ?
- Meldet man sich erst beim Arzt

Ja, denn dieser - bzw. ein Facharzt - wird ja die Dienstunfähigkeit erstmal feststellen müssen.

- oder versucht man zuerst mit dem Spieß bzw dem Kp-Chef zu reden ?

Die können dir leider kaum helfen, weil es ja im Dienstunfähigkeitsverfahren um gesundheitliche Aspekte geht. Aber wenn das Verhältnis soweit ok ist, dann kannst du mit denen natürlich drüber reden.
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Silas
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« Antworten #2 am: 1. Oktober 2010, 01:31:47 »

Super vielen dank erstmal für die schnelle Antwort.
Naja der Vertrag existiert und wurde auch schon unterschrieben.
Ja in der Tat 3x aus dem gleichen Grund allerdings 3 verschiedene zeitlich befristete Verträge^^.
Was das Kaffee kochen angehet,.. nichtmal das tuen wrír da bei uns keiner Kaffe trinkt.
Zu meinem alter ich bin 22. Und das KzH Spielchen, nunja ich bin seid ca. 10 August KzH immermal wieder einen Tag da, wiederbestellt und wieder nach hause zwischendurch 3 tage Dienst dann wieder nachhause ...
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 1. Oktober 2010, 11:01:17 »

Super vielen dank erstmal für die schnelle Antwort.
Naja der Vertrag existiert und wurde auch schon unterschrieben.

Mit Beginn 1. Januar? Ivh frag halt nur, ob du nach einer Entlassung auf der Straße sitzen würdest.

Was das Kaffee kochen angehet,.. nichtmal das tuen wrír da bei uns keiner Kaffe trinkt.

Also wird der Cola-Automat geplündert? ;-)

Zu meinem alter ich bin 22. Und das KzH Spielchen, nunja ich bin seid ca. 10 August KzH immermal wieder einen Tag da, wiederbestellt und wieder nach hause zwischendurch 3 tage Dienst dann wieder nachhause ...

Beim Alter liegt das Problem, ansonsten hätte ich dir den Tipp gegeben, einen KDV-Antrag zu stellen und zu versuchen bei der Entlassungsuntersuchung das Ergebnis "vorübergehend dienstunfähig" zu erhalten. Spätestens nach dem dann ggf. folgenden Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hättest du dann Ruhe.

Das Problem ist, dass der Verzicht auf die Anerkennung deine Heranziehungsgrenze für die Restdienstzeit erhöhen würde.

An deiner Stelle würde ich 2 Sachen machen:

- Mit dem Trupenarzt sprechen, ob nicht eine endgültige Lösung möglich ist (KzH bis Dienstzeitende bzw. DU-Verfahren), da du dich durch die unklare Situation psychisch zermürbt fühlt

- Möglichst den Resturlaub nach altem Recht im Novemebr nehmen, Mitte November dann (wenn alles nicht hilft) einen KDV-Antrag stellen. Für die Restdienstzeit kommt dann auch vom BAZ keine Einberufung mehr.
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Silas
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« Antworten #4 am: 1. Oktober 2010, 12:09:23 »

nein der Festvertrag ist gültig seid dem 01.04. das Arbeitsverhälnis ruht nur zur zeit aufgrund des Werdienstes.
hmm dann werde ich wohl nächste Woche mal mit dem Arzt sprechen mal gucken was der sagt.
Vielen dank für die Mühe Smiley
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