...ich hab in meinen KDV-Antrag geschrieben, dass ich in meiner Kindheit und Jugend eine ablehnende Haltung zu Krieg und Gewalt habe...
Damit hast du eben diesen Widerspruch geliefert:
Schon seit deiner Kindheit lehnst du Kriege ab. Aber einen KDV-Antrag hast du nicht gestellt.
Hierzu muss man wissen: Es gab mal eine Vorschrift wonach der KDV-Antrag bei der Musterung gestellt werden
soll. Daraus konnte man - theoretisch - im Umkehrschluss folgern, dass derjenige, der den Antrag nicht bei der Musterung gestellt hat es nicht ernst nimmt. Diese Vorschrift gibt es aber nicht mehr.
Was das BAZ da jetzt veranstaltet, das sind nur Floskeln. Räume die "Zweifel" aus und alles ist ok.
An die Begründung werden auch nicht mehr ernsthaft solch hohe Anforderungen gestellt wie früher, es genügt, wenn die aufgeführten Gewissensgründe
geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen, wenn an der Wahrheit der Aussagen keine Zweifel mehr bestehen.
Das bedeutet im Schluss nur, dass die einen Grund hören wollen, warum du erst jetzt verweigerst (obwohl das formal vollkommen uninteressant ist).