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Autor Thema: ! Zweifel am KDV-Antrag ! Hilfe  (Gelesen 5947 mal)
wackstar
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Beiträge: 16


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« am: 8. Februar 2007, 18:35:21 »

Hallo,

Ich hab Ende Dezember '06 meine Einberufung für April '07 erhalten.
Anfang Januar hab ich mein KDV-Antrag abgeschickt und nun Antwort vom BAZ bekommen.

....ihre späte Antragstellung erscheint daher nachlässig und steht im Widerspruch zu dem von Ihnen geschilderten Gewissenskonflikten....

Was sollte man eurer Meinung nach für weitere Gründe angeben...dass es mit dem KDV-Antrag doch noch klappt....

 Huch

politische Lage ?!
Einsatz von Tornados in Afghanistan ?!
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Nardo
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Beiträge: 21


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« Antworten #1 am: 8. Februar 2007, 18:50:49 »

Nummer 1. Mach dich mal nicht verrückt.

2. Schreib denen, dass du dir schleicht keine gedanken darüber gemacht hast den Grundwehrdienst leisten zu müssen und jetzt festegestellt hast, dass Aufgaben auf dich zukommen werden, die du mit deinem gewissen nicht vereibaren kannst.

Denk dir noch was aus und schreiben einen vernünftigen text, dann wird das auch genehmigt.
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wackstar
Newbie
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Beiträge: 16


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« Antworten #2 am: 8. Februar 2007, 18:56:39 »

Danke...
ich hoffe dass das glaubhaft genung ist !
Welche Gründe könnte ich noch nennen....??

...ich hab in meinen KDV-Antrag geschrieben, dass ich in meiner Kindheit und Jugend eine ablehnende Haltung zu Krieg und Gewalt habe...



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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 8. Februar 2007, 19:34:08 »

...ich hab in meinen KDV-Antrag geschrieben, dass ich in meiner Kindheit und Jugend eine ablehnende Haltung zu Krieg und Gewalt habe...

Damit hast du eben diesen Widerspruch geliefert:

Schon seit deiner Kindheit lehnst du Kriege ab. Aber einen KDV-Antrag hast du nicht gestellt.

Hierzu muss man wissen: Es gab mal eine Vorschrift wonach der KDV-Antrag bei der Musterung gestellt werden soll. Daraus konnte man - theoretisch - im Umkehrschluss folgern, dass derjenige, der den Antrag nicht bei der Musterung gestellt hat es nicht ernst nimmt. Diese Vorschrift gibt es aber nicht mehr.

Was das BAZ da jetzt veranstaltet, das sind nur Floskeln. Räume die "Zweifel" aus und alles ist ok.

An die Begründung werden auch nicht mehr ernsthaft solch hohe Anforderungen gestellt wie früher, es genügt, wenn die aufgeführten Gewissensgründe geeignet sind, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen, wenn an der Wahrheit der Aussagen keine Zweifel mehr bestehen.

Das bedeutet im Schluss nur, dass die einen Grund hören wollen, warum du erst jetzt verweigerst (obwohl das formal vollkommen uninteressant ist).
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wackstar
Newbie
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Beiträge: 16


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« Antworten #4 am: 8. Februar 2007, 19:56:47 »

danke für die ausführliche erklärung.

wie kann ich die zweifel plausibel dem baz schildern ??

ich glaub mit dem "keine gedanken über den grundwehrdienst" ist es nicht getan, oder täusche ich da ??  Huch
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 8. Februar 2007, 21:37:12 »

danke für die ausführliche erklärung.

wie kann ich die zweifel plausibel dem baz schildern ??

ich glaub mit dem "keine gedanken über den grundwehrdienst" ist es nicht getan, oder täusche ich da ??  Huch


Einige Varianten:

"Ich habe die Antragstellung immer wieder verschoben, da ich nicht wusste, wie ich das am besten formuliere"

"Ich bin davon ausgegangen nie zum Grundwehrdienst einberufen zu werden, da nach meiner Lebensplanung wegen des Zurückstellungsgrundes XY eine Einberufung meiner Meinung nach nicht mehr möglich gewesen ist".

Oder etwas gemeiner:

"Das Gesetz sieht keinen bestimmten Zeitpunkt mehr für die Stellung eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mehr vor, für mich persönlich ergibt sich aus der Formulierung des Art. 4 (3) Grundgesetz, dass derjenige den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern kann, der gegen seinen Willen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen wird. Dieser Zwang entstand aber unbestreitbar erst durch den Einberufungsbescheid vom xx.xx.xxxx. Die Antragstellung zu diesem Zeitpunkt kann daher nicht als nachlässig angesehen werden, denn das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung sll primär nur diejenigen Personen schützen, die tatsächlich gegen ihr Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe (hier zum Grundwehrdienst) gezwungen werden."


Aber auch das, was Nardo geschrieben hat ist vom Prinzip her weder falsch noch schlecht. Die ganze Fragestellung des BAZ ist halt konstruiert, die vom BAZ aufgeworfenen Fragen stellen sich ja eigentlich nicht, es sei denn das BAZ hat tatsächliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages und damit am Wahrheitsgehalt der in deinem Antrag aufgestellten Behauptungen. Aber dann sollen sie das auch so schreiben.
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wackstar
Newbie
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Beiträge: 16


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« Antworten #6 am: 8. Februar 2007, 23:19:54 »

Ich glaub ich nehme die gemeinere Variante  Grinsend

Ich hoffe, dass sich die vom BAZ sich aber nicht auf den Stiefel getreten fühlen.
« Letzte Änderung: 8. Februar 2007, 23:26:27 von wackstar » Gespeichert
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