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Autor Thema: zur Abschaffung der Wehrpflicht  (Gelesen 1965 mal)
Jubba
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Beiträge: 1


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« am: 17. September 2010, 13:20:12 »

Hallo,
ich hatte vor einem halben Monat meine Musterung und habe diese mit T2 "bestanden", habe aber direkt gesagt, als die leute mich dort gefragt haben, dass ich lieber Zivildienst machen möchte (aus Gewissensgründen).
Nun hat sich ja jetzt die aktuelle Situation des Wehrdienstes durch Herrn zu Guttenberg verändert, undzwar dass die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst wahrscheinlich abgeschafft wird. Bis ende des Monats muss ich meine Papiere (Lebenslauf+Begründung) noch abschicken.
Ich hab gehört, dass wenn man einmal im Zivildienst eingetragen ist, man diesen definitiv ausüben muss, auch wenn die wehpflicht abgeschafft würde. Wenn ich die Papiere nun aber jetzt nicht abschicke wird mein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt und würde folglicherweise doch eingezogen werden (oder wahrscheinlich auch nicht wenn das Gesetz durchkommt). Den Zivildienst würde ich mir in diesem Fall sparen. Ist halt die Frage ob ich das Risiko eingehe und darauf hoffe dass das Gesetz durchkommt. Hoffe ihr versteht mein Problem zu der aktuellen situation und könnt mich beraten. Danke schonmal Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 17. September 2010, 15:07:44 »

Hallo,
ich hatte vor einem halben Monat meine Musterung und habe diese mit T2 "bestanden", habe aber direkt gesagt, als die leute mich dort gefragt haben, dass ich lieber Zivildienst machen möchte (aus Gewissensgründen).

Tja, dumm gelaufen. Nächstes mal vorher fragen und keine unsinnigen Anträge stellen.

Die einzige unmittelbare Folge eines KDV-Antrages ist erstmal, dass sich die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung in etwa verdoppelt. Einebrufbar ist man im Zeitpunkt der Musterung nämlich ohnehin nicht und bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. gar des Widerspruchsverfahrens ebenfalls nicht. Einen KDV-Antrag kann man auch stellen, etwa wenn die Einberufung zum Grundwehrdienst kommt.

Außedem ist es so, dass der KDV Antrag, falls man den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" erreicht mangels Rechtschutzbedürfnis abgelehnt wird.

Nun hat sich ja jetzt die aktuelle Situation des Wehrdienstes durch Herrn zu Guttenberg verändert, undzwar dass die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst wahrscheinlich abgeschafft wird.

Das wissen wir jetzt abaer nicht erst seit 2 Wochen. Zu Guttenebrgs Pläne sind schon etwas älter.

Bis ende des Monats muss ich meine Papiere (Lebenslauf+Begründung) noch abschicken.

Wer behauptet das? Fristen setzt das Bundesamt für den Zivildienst und nicht das Kreiswehrersatzamt (dass dich ja eh schon nach Strich und Faden beschissen hat).

Ich hab gehört, dass wenn man einmal im Zivildienst eingetragen ist, man diesen definitiv ausüben muss

Wo hört man solchen Unsinn?

Niemand wird "für den Zivildienst engetragen". Es wird allenfalls festgestellt, ob man berechtigt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern oder nicht. Dann ist man nach dem Zivildienstgesetz verpflichtet, Zivildienst zu leisten, uind zar unter sehr ähnlichen Voraussetzungen wie andere Wehrpflichtige verpflichtet sind, Grundwehrdienst zu leisten. Die Vorschriften gleichen sich teilweise fast aufs Wort.

auch wenn die wehpflicht abgeschafft würde.

Nein und auch das wurde in den Medien mehrfach klargestellt.

Wenn ich die Papiere nun aber jetzt nicht abschicke wird mein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt und würde folglicherweise doch eingezogen werden (oder wahrscheinlich auch nicht wenn das Gesetz durchkommt).

Kann sein.

Den Zivildienst würde ich mir in diesem Fall sparen.

Vielleicht. Kommt drauf an, wann das BAZ deine Heranziehung zum Zivildienst durchsetzen will und ob da nicht vielleicht Gründe vorliegen, die gegen eine Einberufung sprechen (Zurückstellung, ...). Und wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dann selbstverständlich auch der Zivildienst als ziviler Ersatzdienst für den Kriegsdienst. Alles andere ergibt auch keinen Sinn, denn sonst würden die entsprechenden Dienstpflichtigen einfach auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten und das Problem auf diesem Weg lösen.

Ist halt die Frage ob ich das Risiko eingehe und darauf hoffe dass das Gesetz durchkommt.

Lassen wir uns überraschen. Bis jetzt sieht es jedenfalls sehr gut aus.

Hoffe ihr versteht mein Problem zu der aktuellen situation und könnt mich beraten. Danke schonmal Smiley

Individuelle Rechtsberatung gibt es hier nicht. Du solltest allerdings auch bedenken, dass du das alles viel einfacher hättest haben können, wenn du vorher gefragt hättest.
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