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Autor Thema: Zivildienst verweigern nach beruflicher Ausbildung und Musterung  (Gelesen 1769 mal)
djcowboy
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« am: 15. Juli 2010, 09:12:47 »

hallo

ich bin bereits im märz 2007 gemuster worden (T2).
im mai/juni 2007 habe ich mein abitur gemacht. zum musterungszeitpunkt hatte ich bereits meinen lehrvertrag weswegen ich auch zurückgestellt worden bin. zudem hab ich einen antrag zum KDV gestellt udn ihn auch genehmigt bekommen.
jetzt wurde ich bis zum 31.08.2010 zurückgestellt und gestern hatte ich eine heranziehung zum zivildienst im briefkasten. sie wollen mich zum 01.11.2010 heranziehen.
die sache ist aber die, dass ich am 07.10.2010 23 jahre alt werde und ich habe erfahren, dass man auf die anerkennung des KDV verzichten kann.

geh ich richtig in der annahme, dass ich diesen verzicht, sagen wir ende september zum bundesamt für den zivildienst schicken kann, womit ich dann nicht mehr für den zivildienst zuständig bin, die sich an das KWEA melden, ich dort dann aber auch nicht mehr einberufungspflichtig bin, da ich am 07.10. bereits 23 werde?

bitte helft mir!
ich will ab oktober nämlich studieren und dieses ganze thema wär mir ein riesen stein in meinem eigentlich so einfachen weg...

kann mir jemand die gesetze bzgl. der ganzen sache mal her koieren, sodass ich mich darauf berufen kann? wär echt ne riesen hilfe!
und seh ich das richtig, dass ich, wenn ich so vorgehe, weder zum zivildienst noch zum bund muss?


ich bin dankbar für alle antworten!
gruß!
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svennie
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« Antworten #1 am: 15. Juli 2010, 10:25:17 »

ich bin bereits im märz 2007 gemuster worden (T2).
im mai/juni 2007 habe ich mein abitur gemacht. zum musterungszeitpunkt hatte ich bereits meinen lehrvertrag weswegen ich auch zurückgestellt worden bin. zudem hab ich einen antrag zum KDV gestellt udn ihn auch genehmigt bekommen.

Warum macht man sowas? Du warst doch wegen der Zurückstellung nicht einberufbar!?

jetzt wurde ich bis zum 31.08.2010 zurückgestellt und gestern hatte ich eine heranziehung zum zivildienst im briefkasten. sie wollen mich zum 01.11.2010 heranziehen.

Das war zu verwarten.

die sache ist aber die, dass ich am 07.10.2010 23 jahre alt werde[/quote]

Du wirst ernsthaft schon im Oktober 23 Jahre alt, sollst aber am November Dienst leisten.

und ich habe erfahren, dass man auf die anerkennung des KDV verzichten kann.

geh ich richtig in der annahme, dass ich diesen verzicht, sagen wir ende september zum bundesamt für den zivildienst schicken kann, womit ich dann nicht mehr für den zivildienst zuständig bin, die sich an das KWEA melden, ich dort dann aber auch nicht mehr einberufungspflichtig bin, da ich am 07.10. bereits 23 werde?

Nein, da gehst du nicht richtig in der Annahme. Die Heranziehungsgrenze würde sich erhöhen.

kann mir jemand die gesetze bzgl. der ganzen sache mal her koieren, sodass ich mich darauf berufen kann? wär echt ne riesen hilfe!

 Huch

Meinst du das hier?

http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__24.html
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html

und seh ich das richtig, dass ich, wenn ich so vorgehe, weder zum zivildienst noch zum bund muss?

Nein, du siehst das nicht richtig.
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djcowboy
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« Antworten #2 am: 15. Juli 2010, 11:05:17 »

also ich werde wirklich im oktober 23 jahre alt und die heranziehung zum zivildienst steht zum 01.11.2010 auf dem schreiben...

also hast du mir jetzt meine einzige illusion zerstört  Traurig

kann man da sonst irgendwie was machen?

welchen ausweg siehst du da als experte?!

und wie lange würde sich die heranziehungsgrenze dann verlängern?
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djcowboy
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« Antworten #3 am: 15. Juli 2010, 12:21:56 »

"d)nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden"

ist das nicht mein fall?
oder seh ich da was falsch?
bitte um hilfe =/
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svennie
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« Antworten #4 am: 15. Juli 2010, 12:57:15 »

also ich werde wirklich im oktober 23 jahre alt und die heranziehung zum zivildienst steht zum 01.11.2010 auf dem schreiben...

also hast du mir jetzt meine einzige illusion zerstört  Traurig

Aber doch hoffentlich eine neue geweckt. Das BAZ hat irgendwie deinen Geburtstag übersehen.

kann man da sonst irgendwie was machen?

ja, abwarten z.b.

und wie lange würde sich die heranziehungsgrenze dann verlängern?

Um 2 Jahre

"d)nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden"

ist das nicht mein fall?
oder seh ich da was falsch?

Genau das wäre dein Fall und genau deshalb solltest du jetzt einfach überhaupt nichts tun, außer vielleicht eine ärztliche Untersuchung beim BAZ zu beantragen um etwas Zeit zu schinden.
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djcowboy
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« Antworten #5 am: 15. Juli 2010, 13:01:42 »

d.h. du meinst ich soll jetzt eine ärztliche nachbemusterung beantragen, sodass ich zeit schinde...aber denk du, dass in dieser zeit 2 jahre vergehen werden?
oder wie stellst du dir das vor?
bis wann könnten sie mich dann noch zum wehrdienst auffordern?
wenn sie mich jetzt schon angeschrieben haben, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass sie mich dann zur einziehung beim bund nicht mehr berücksichtigen, oder?
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alexis
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« Antworten #6 am: 15. Juli 2010, 14:18:52 »

"d)nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden"

ist das nicht mein fall?
oder seh ich da was falsch?
bitte um hilfe =/

Er wird am 07.10. 23 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt ist seine massgebliche Altersgrenze 23 ! Wenn er nun ein paar Tage später aber VOR dem Einberufungstermin 01.11. auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet müsste er doch "raus" sein, d.h. in diesem Fall gilt die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 25 für ihn nicht.

Das BAZ hat es doch versäumt ihn zum 01.09. oder 01.10. einzuberufen - warum auch immer !

Svennie, kannst Du das bestätigen ?
« Letzte Änderung: 15. Juli 2010, 14:34:58 von alexis » Gespeichert
svennie
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« Antworten #7 am: 15. Juli 2010, 19:13:23 »

Er wird am 07.10. 23 Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt ist seine massgebliche Altersgrenze 23 ! Wenn er nun ein paar Tage später aber VOR dem Einberufungstermin 01.11. auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet müsste er doch "raus" sein, d.h. in diesem Fall gilt die Heraufsetzung der Altersgrenze auf 25 für ihn nicht.

Auslegungssache, denn die gleiche Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn eine Einberufung für die Zukunft (aber noch vor dem 23. Geburtstag als Diensteintritt) schon erfolgt ist.

Das BAZ hat es doch versäumt ihn zum 01.09. oder 01.10. einzuberufen - warum auch immer !

Gut, und wenn es nich versäumt hätte ...

Ich hab keine Ahnung, wie das zuständige Verwaltungsgericht entscheiden würde.

Ich persönlich würde das BAZ mit seiner Ankündigung der Heranziehung auflaufen lassen.
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djcowboy
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« Antworten #8 am: 15. Juli 2010, 21:36:54 »

also ist die ganze sache, so wie ich es sehe, relativ heikel, wenn man sich sicher sein will, dass man nichts von beidem machen muss, oder?

es gibt ja auch noch die möglichkeit des ersatzdienstes...
jetzt meine neue frage:

ich habe zum einen bereits vor einem jahr eine jugendmannschaft meines fußballvereins betreut. kann ich mir das als freiwilliges soziales jahr anrechnen lassen? weiß da jemand drüber bescheid?
falls das gehen sollte, zur not auch mit datum des aktuellen jahres möglich, kann mir da jemand hilfe anbieten?

meine zweite frage, falls option eins nicht klappt:
wie ist es mit dem ersatzdienst bei der freiwilligen feuerwerh geregelt? kann ich mich hierfür jetzt noch einschreiben, sodass ich jetzt ersatzdienst bei der FFW mache, oder muss hier auch ein datum angesetzt werden, welches vor der heranziehung des BAZ liegt?

für antworten wäre ich euch sehr dankbar  Huch

gruß
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« Antworten #9 am: 15. Juli 2010, 23:06:31 »

also ist die ganze sache, so wie ich es sehe, relativ heikel, wenn man sich sicher sein will, dass man nichts von beidem machen muss, oder?

Die Frage ist halt, ob das BAZ es hinbekommt, fristgerecht eine rechtlich zulässige Einberufung zu verschicken.

es gibt ja auch noch die möglichkeit des ersatzdienstes...

Ich frag mich, wer das Wort "Ersatzdienst" in diesem Zusammenhang geprägt hat.

Der Zivildienst (und nur dieser) ist Ersatzdienst im Sinne von Art. 12a (2) Grundgesetz.

ich habe zum einen bereits vor einem jahr eine jugendmannschaft meines fußballvereins betreut. kann ich mir das als freiwilliges soziales jahr anrechnen lassen? weiß da jemand drüber bescheid?

Nein, du kannst aber gern ein freiwilliges soziales Jahr leisten.

meine zweite frage, falls option eins nicht klappt:
wie ist es mit dem ersatzdienst bei der freiwilligen feuerwerh geregelt?

Dieser Dienst heißt Dienst im Katastrophenschutz.

kann ich mich hierfür jetzt noch einschreiben, sodass ich jetzt ersatzdienst bei der FFW mache, oder muss hier auch ein datum angesetzt werden, welches vor der heranziehung des BAZ liegt?

Du müsstest dich verpflichten, bevor eine tatsächliche Einberufung vorliegt. Eine Einberufung würdest du ziemlich leicht aus der Welt bekommen.

Die Verpflichtung müsste vor dem 23. Geburtstag erfolgen.

Aber mal ehrlich: Würdest du damit glücklich werden, 4 Jahre lang diesen Leuten ausgeliefert zu sein. Erst sind sie freundlich, je näher dein Entlassungsdatum kommt, desto kritischer wird es.
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« Antworten #10 am: 15. Juli 2010, 23:12:39 »

wieso funktinoiert das mit dem freiw. soz. jahr nicht?
was ist daran nicht gesetzeskonform?

und wie soll ich die einberufung vom tisch bekommen?wie stellst du dir das so einfach vor?
die sache is die, dass ich mich ja auch bereits um mein studium kümmern muss...wenn die sache dann noch nicht sicher ist, waren vll alle bemühungen wie wohnungssuche, umzug und so sachen umsonst. deswegen würd ich lieber gern auf der sicheren seite sein!
aber wenn du mir sagst, wie ich die einberufung ganz leicht und sicher vom tisch bekomme, dann werde ich das natürlich nicht ausschlagen!
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« Antworten #11 am: 16. Juli 2010, 00:04:07 »

wieso funktinoiert das mit dem freiw. soz. jahr nicht?
was ist daran nicht gesetzeskonform?

Du hast geschrieben, dass du eine Jugendmannschaft eines Vereins betreut hast.

Freiwilliges soziales Jahr bedeutet, dass du

- einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leistest
-  für den Dienst nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen erhalten darfst
- pädagigisch begleitet wirst
- einen Vertrag mit einem zugelassenen Träger für einen Jugendfreiwilligendienst geschlossen hast
- ...

Zusätzliche Bedinung des BAZ:

- ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf zusammenhängende Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub (Vollzeittätigkeit)
-

und wie soll ich die einberufung vom tisch bekommen?wie stellst du dir das so einfach vor?

Naja in diesem Fall (du müsstest noch ein FSJ leisten) nicht ganz so banal, da du bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist. Aber ein FSJ willst du ja nicht leisten.

Für den Dienst im Katastrophenschutz würde aber der bloße Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ausreichen.

die sache is die, dass ich mich ja auch bereits um mein studium kümmern muss...

Oder auf gut Deutsch, du willst kein freiwilliges soziales Jahr leisten, denn dann könntest du ja auch Zivildienst leisten.

wenn die sache dann noch nicht sicher ist, waren vll alle bemühungen wie wohnungssuche, umzug und so sachen umsonst. deswegen würd ich lieber gern auf der sicheren seite sein!
aber wenn du mir sagst, wie ich die einberufung ganz leicht und sicher vom tisch bekomme, dann werde ich das natürlich nicht ausschlagen!

Die würdest du erstmal durch den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Einberufung zum Zivildienst aus der Welt schaffen. Dann könntest du dich im Katastrophenschutz verpflichten, dich dort schikanieren lassen und irgendwann feststellen, dass du mit dem Studium fertig bist, mit dem Dienst im Katastrophenschutz aber noch nicht.
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« Antworten #12 am: 20. Juli 2010, 20:14:30 »

Hallo, ich wollt mich mal erkundigen, wie ich vorgehen müsste, wenn ich ein freiwilliges soziales Jahr machen würde...kann man das neben einem Studium machen? oder ist das ganze vollzeitpflichtig?
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svennie
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« Antworten #13 am: 20. Juli 2010, 21:50:48 »

Hallo, ich wollt mich mal erkundigen, wie ich vorgehen müsste, wenn ich ein freiwilliges soziales Jahr machen würde...

Du müsstest dich bei einem entsprechenden Träger bewerben.

kann man das neben einem Studium machen? oder ist das ganze vollzeitpflichtig?

Das wird so nicht funktionieren.

Es muss sich um eine Tätigkeit vergleichbar einver Vollzeitbeschäftigung handeln. Du könntest zwar theoretisch versuchen, dein Studium in ein Teilzeitstudium zu ändern, in der Praxis wirst du aber nicht beides unter einen Hut bekommen.
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