... Nun habe ich von Freunden erfahren, dass ich einen GROSSEN Fehler gemacht habe: Wenn ich noch nicht verweigert hätte, würde ich vielleicht gar nicht eingezogen werden und käme komplett um den Dienst umzu. Als Zivi würde ich allerdings auf jeden Fall eingezogen werden! Haben Sie Recht und habe ich eine Möglichkeit nach der Ausbildung davonzukommen?
Die haben im Prinzip recht. Die Wahrscheinlichkeit zum Zivildienst einberufen zu werden ist bedeutend größer als die Wahrscheinlichkeit zum Grundwehrdienst einberufen zu werden.
Und jetzt überlege mal selbst:
Du verweigerst jetzt den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen, weil du vielleicht im Jahr 2011 zum Grundwehrdienst einberufen werden könntest.
Das macht keinen Sinn!Vielleicht mit einem Übernahmevertrag oder einer Unabkömmlichkeitserklärung?
Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich kein Zurückstellungsgrund. Möglichweise wird hier noch auf deine Probezeit Rücksicht genommen (allerdings im Rahmen einer bloßen Verwaltungszusage und nicht im Rahmen einer Zurückstellung und auch nicht so, dass du vor dem 23. Geburtstag nicht mehr einberufbar bist).
Eine "Unabkömmlichkeitserklärung" gibt es nicht sondern ein förmliches Unabkömmlichkeitsverfahren bei dem mindestens 2 Behörden, die zuständige Kammer und der Arbeitgeber mitwirken, nur eben du nicht.