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NeewayRorry
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Kriegsdienstverweigerung
Zivildienst leisten?
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Autor
Thema: Zivildienst leisten? (Gelesen 3244 mal)
Taker
Newbie
Beiträge: 14
Zivildienst leisten?
«
am:
7. Januar 2011, 10:12:11 »
Hallo an alle Forumuser hier,
ich hoffe, ich hab mein Topic hier richtig eingeordnet & auch, dass es das Thema noch nicht gibt, zumindest hab ich keines gefunden^^.
Meine Frage zielt darauf ab, ob man einen Zivildienst ableisten müsste, wenn man zum 1.03.2011 einberufen würde. Angenommen diese Person hat auch eine Zivildienststelle & mit dieser auch sämtliche Dinge geklärt. Jedoch wird erst Monate später entschieden, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wird & ab den 1.03.2011 niemand unfreiweilig den Dienst antreten muss.
Hat diese Person jetzt Chancen aus (ich nehme an das die Einberufung ja schon irgendwo rechtsbindend ist)diesem Vertrag zu kommen & den Dienst nicht antreten zu müssen?
vielen Dank im vorraus für eure Antworten
so far
Taker
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Picard
Newbie
Beiträge: 27
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #1 am:
7. Januar 2011, 10:42:15 »
Niemand wird zum 01.03.11 einberufen, es sei denn man meldet sich freiwillig. Das gilt für den Zivildienst genauso wie für die Wehrpflicht.
«
Letzte Änderung: 7. Januar 2011, 10:44:24 von Picard
»
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Taker
Newbie
Beiträge: 14
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #2 am:
7. Januar 2011, 11:39:12 »
naja, das Problem ist, dass ich mich z.b. schon früher darum gekümmert habe, weil hier wo ich wohne nur so wenige Zivistellen gibt & um überhaupt einen zu bekommen, habe ich mich frühzeitig darum gekümmert - im November hab ich einen Vorschlag eingereicht & im Dezember wurde dann beschlossen, dass es nicht mehr nötig ist, aber das konnte ich ja vorher nicht wissen ;-/
jetzt sitzt ich hier, will den Dienst eigentlich nicht machen, stattdessen lieber studieren gehen & komm da nicht mehr raus - hoffe einer kann mir weiter helfen ;(
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franzl
Jr. Member
Beiträge: 91
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #3 am:
7. Januar 2011, 11:41:52 »
Das Problem ist, dass der Fragesteller vermutlich wirklich einberufen wurde (durch einen Einberufungsvorschlag).
Der einfachste Weg, jetzt mit Gewissheit rauszukommen, wäre ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer. Das Kreiswehrersatzamt würde dich dann per Anordnung des Verteidigungsministerium garantiert nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen.
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Taker
Newbie
Beiträge: 14
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #4 am:
7. Januar 2011, 11:45:16 »
Davon habe ich auch schon gelesen, aber was für Gründe soll man da angeben, auf einmal doch zum Bund gehen zu wollen, wenn man vorher einen Antrag stellt, dass man den Dienst an der Waffe ablehnt.
Außerdem hab ich da bedenken, dass man dann doch noch gezogen werden könnte.
Finds irgendwie schade, dass man jetzt dafür bestraft wird, weil man sicher vorher darum gekümmert hat & jetzt nicht mehr aus der Einberufung rauskommt ;-(
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franzl
Jr. Member
Beiträge: 91
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #5 am:
7. Januar 2011, 11:49:50 »
Du brauchst das nicht zu begründen: "Ich verzichte auf meine Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer, da die Gewissensgründe, die zur Anerkennung geführt haben, nicht mehr bestehen".
Ich habe dasselbe gemacht...und es war sicher keine schlechte Entscheidung.
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T-745
Newbie
Beiträge: 11
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #6 am:
7. Januar 2011, 12:04:08 »
Nachdem Du ja noch etwas Zeit hast, würde ich dem BAZ einfach mal schreiben und darum bitten, aus Gründen der Gleichbehandlung -da ja zum 1.3. niemand mehr gegen seinen Willen zur Bundeswehr einberufen wird- den Einberufungsbescheid zurückzunehmen; eventuell noch mit dem Hinweis, daß der Einberufungsvorschlag nicht freiwillig, sondern als Folge des Wehrzwanges zustande gekommen ist.
Das wird zwar wahrscheinlich abgelehnt, aber erstens würde mich die Antwort interessieren, zweitens geschehen ja manchmal Wunder und drittens kannst Du Dir dann sagen, daß Du es zumindest mit "friedlichen" Mitteln versucht hast, bevor Du auf die Anerkennung verzichtest.
T-745 (heute mal grundlos optimistisch)
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Und egal was passiert:
Intimuntersuchung verweigern.
Die Hose bleibt an!
Taker
Newbie
Beiträge: 14
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #7 am:
7. Januar 2011, 12:08:13 »
Ok,
werde ich machen; vielen Dank für eure Antworten, waren allesamt sehr hilfreich, auch wenn ich nicht glaube, dass denen wirklich ein Satz reicht, um die Verweigerung aufzuheben (oder doch?), für die Verweigerung hab ich schliesslich auch nen riesen Text schreiben müssen^^.
Seid ihr dann, sicher, dass ich dann auch nicht mehr gezogen werden kann & vorallem interessiert mich, was dann passiert, da ich ja jetzt schon Einberufen wurde & auch schon einer Dienststelle zugewiesen wurde - fällt das dann weg und ich brauch mich darum nicht mehr zu kümmern?
lg Taker
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #8 am:
7. Januar 2011, 14:37:46 »
Zitat von: Taker am 7. Januar 2011, 10:12:11
Hat diese Person jetzt Chancen aus (ich nehme an das die Einberufung ja schon irgendwo rechtsbindend ist)diesem Vertrag zu kommen & den Dienst nicht antreten zu müssen?
Die Einberufung ist - so sie denn durch das BAZ erfolgt ist - mittlerweile rechtskräftig und natürlich auch bindend. Einen
Vertrag
gibt es nicht.
Zitat von: Taker am 7. Januar 2011, 12:08:13
auch wenn ich nicht glaube, dass denen wirklich ein Satz reicht, um die Verweigerung aufzuheben (oder doch?),
Für den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer reicht natürlich eine einfache schriftliche Erklärung (ein Satz) aus.
Zitat von: Taker am 7. Januar 2011, 10:12:11
für die Verweigerung hab ich schliesslich auch nen riesen Text schreiben müssen^^.
Das hat doch damit nichts zu tun. Für die Anerkennugn als Kriegsdienstverweigerer muss man ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, bei dem seit der letzten Vereinfachung immerhin noch
geeignete Gründe
glaubhaft vorzutragen sind. Dies läuft dann auf die immer wieder gleiche Geschichte mit der gewaltfreien Erziehung, dem Opa mit seinen Kriegsgeschichten usw. hinaus.
Zitat von: Taker am 7. Januar 2011, 10:12:11
Seid ihr dann, sicher, dass ich dann auch nicht mehr gezogen werden kann & vorallem interessiert mich, was dann passiert, da ich ja jetzt schon Einberufen wurde & auch schon einer Dienststelle zugewiesen wurde - fällt das dann weg und ich brauch mich darum nicht mehr zu kümmern?
Du brauchst dich da um nichts weiter kümmern. Das KWEA beruft seit Januar auch nur noch diejenigen ein, die sich freiwillig zu einer Ableistung des Grundwehrdienstes bereiterklären.
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Taker
Newbie
Beiträge: 14
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #9 am:
7. Januar 2011, 17:44:13 »
Zitat
Für den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer reicht natürlich eine einfache schriftliche Erklärung (ein Satz) aus.
Okay, dann werd ich da am besten Montag gleich zur BAZ schicken?! - Muss ich da Angst, haben, dass die dieses ablehnen & ich den Dienst trotzdem antreten muss oder ist mir das sicher?
auch dir vielen Dank svennie für die schnelle und hilfreiche Antwort
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franzl
Jr. Member
Beiträge: 91
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #10 am:
7. Januar 2011, 17:53:21 »
Du stellst keinen Antrag. Du erklärst deinen Verzicht. Dies hat unmittelbar zur Folge, dass du keinen Zivildienst leisten kannst, bzw., wenn du jetzt schon welchen leisten würdest, würde dies zur Entlassung führen.
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Taker
Newbie
Beiträge: 14
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #11 am:
7. Januar 2011, 18:36:13 »
Ich kann garnicht aufhören mich bei euch für eure Hilfe zu danken
Abschliessend noch eins, ich hab mich nebenbei auch bei der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V. erkundigt, da wurde mir folgendes geschrieben:
Zitat
Sehr geehrter Herr xxx,
es gibt zwei Möglichkeiten, die Aufhebung der Einberufung zu erreichen:
1. Sie können einen Antrag auf Aufhebung der Einberufung stellen. Einen Antragsentwurf habe ich Ihnen angehängt. Bitte ändern Sie diesen Entwurf so ab, dass er auf Ihre Person passt. Wenn Sie wollen, kann ich den geänderten Antrag vor der Absendung gerne noch einmal durchsehen.
2. Wenn Sie erklären, dass Sie den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigern, muss die Einberufung ebenfalls aufgehoben werden. Da es keine Wehrdiensteinberufungen gegen den Willen der Wehrpflichtigen mehr gibt, kann diese Erklärung gefahrlos abgegeben werden. Die rechtliche Grundlage dafür finden Sie in § 43 Absatz 1 Nr. 10 Zivildienstgesetz (
www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__43.html
). Für die Abgabe der Erklärung reicht ein Fax oder (Ein-)Schreiben mit folgendem Wortlaut: S.g.D.u.H., hiermit erkläre ich, dass ich den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere. MfG
Für das praktische Vorgehen schlagen wir vor, zunächst mit dem Aufhebungsantrag (siehe 1.) einzureichen. Sollte das Bundesamt negativ reagieren, kann die Erklärung (siehe 2.) eingereicht werden. Im Ergebnis ist aber sicher, dass Sie keinen Zivildienst mehr leisten müssen.
Ich denke zweiteres ist genau das, was ihr mir auch geraten habt & 1. das
Zitat von: T-745 am 7. Januar 2011, 12:04:08
Nachdem Du ja noch etwas Zeit hast, würde ich dem BAZ einfach mal schreiben und darum bitten, aus Gründen der Gleichbehandlung -da ja zum 1.3. niemand mehr gegen seinen Willen zur Bundeswehr einberufen wird- den Einberufungsbescheid zurückzunehmen; eventuell noch mit dem Hinweis, daß der Einberufungsvorschlag nicht freiwillig, sondern als Folge des Wehrzwanges zustande gekommen ist.
Das wird zwar wahrscheinlich abgelehnt, aber erstens würde mich die Antwort interessieren, zweitens geschehen ja manchmal Wunder und drittens kannst Du Dir dann sagen, daß Du es zumindest mit "friedlichen" Mitteln versucht hast, bevor Du auf die Anerkennung verzichtest.
T-745 (heute mal grundlos optimistisch)
was würde es mir bringen, danach fortzufahren, wenn sogar ersteres abgelehnt werden könnte? - wäre es da nicht sinnvoller, gleich wie ihr sagt, einen Verzicht an die BAZ zu schreiben?
lg vom sehr dankbaren
Taker
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franzl
Jr. Member
Beiträge: 91
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #12 am:
7. Januar 2011, 18:55:10 »
Kannst ruhig ersteres probieren. Es wäre interessant zu wissen, wie das BAZ reagiert...und REIN theoretisch könnte es im Verteidigungsfall (noch nie passiert in der Geschichte der Bundesrepublik) von Vorteil sein, anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu sein.
Wenn das abgelehnt wird (was ich persönlich vermute), hast du immer noch genug Zeit.
Aber wie auch immer, du wirst so oder so keinen Zwangsdienst leisten müssen.
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Taker
Newbie
Beiträge: 14
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #13 am:
7. Januar 2011, 19:00:54 »
okay,
dann werde ich mal danach verfahren, hoffe nur, dass das wirklich ausreichend Zeit ist - bis die das bearbeiten dauert das sicher ein Weilchen, wenn das dann noch abgelehnt wird, muss ich den Verzicht rausschicken, was sicherlich auch wieder dauernd wird, bis die das bearbeitet haben. Nicht, dass die Zeit doch zu knapp wird?!
Sollte das der Fall sein, wäre es wohl schlauer, gleich den Verzicht zu schreiben^^
Wenn ihr mir "versichern" könnt, dass das Zeitlich noch klappt, gehe ich gerne den anderen Weg & informier euch darüber, wie das BAZ das sieht.
Gruß & nochmal herzlichen Dank an alle!
«
Letzte Änderung: 7. Januar 2011, 19:03:08 von Taker
»
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T-745
Newbie
Beiträge: 11
Re: Zivildienst leisten?
«
Antworten #14 am:
7. Januar 2011, 19:24:15 »
Zitat von: Taker am 7. Januar 2011, 19:00:54
dann werde ich mal danach verfahren,
Bitte berichte dann, wie das BAZ reagiert hat. Das würde mich sehr interessieren.
Zitat
hoffe nur, dass das wirklich ausreichend Zeit ist
Du mußt ja nicht unbedingt warten, bis Du auf den Antrag eine Antwort bekommst. Wenn Du meinetwegen bis zum 7. Februar noch nichts vom BAZ gehört hast, kannst Du ja in jedem Fall die Verzichtserklärung abschicken.
Wenn Du das unnötig früh machst, haben die Sklavenhalter an Deiner geplanten Zivistelle ja nur mehr Zeit, sich auf ein Leben ohne Zwangsarbeiter vorzubereiten...
T-745 (immer noch unleidlich)
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