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Autor Thema: Zivi bis zum 25. Geburtstag verzögern, wie?  (Gelesen 2026 mal)
Tiberios
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« am: 13. April 2010, 21:16:32 »

Hallo,

Kurz zu mir. Ich wurde vor ca. 2 Jahren einberufen. Hab dann sofort verweigert und bin anerkannter KDV. Ich wollte unbedingt auf die Techniker-Schule deshalb musste ich diesen Weg gehn. Ich bin nun offiziell zurückgestellt. Im September werde ich mit meinem Techniker fertig. Im Dezember werde ich 24. Bis 25 kann ich quasi zum Zivildienst "einberufen" werden, oder? Hab ich jetzt irgendwie die Möglichkeit das so zu verzögern, dass ich 25 bin, und nicht mehr gezogen werde? Ich will unbedingt sofort im September studieren und deshalb kommt mir der Zivi da etwas in die Quere. Gibt es eine Möglichkeit Zeit zu gewinnen bis Dezember 2011? Wenn ja... wie würde dieser Weg ungefähr aussehen?

Grüße
Tib
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svennie
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« Antworten #1 am: 14. April 2010, 01:29:45 »

Kurz zu mir. Ich wurde vor ca. 2 Jahren einberufen. Hab dann sofort verweigert und bin anerkannter KDV. Ich wollte unbedingt auf die Techniker-Schule deshalb musste ich diesen Weg gehn.

Weil die Techniker-Schule dir die Aufnahme nicht rechtzeitig zusagen konnte oder wollte!?

Ich bin nun offiziell zurückgestellt. Im September werde ich mit meinem Techniker fertig. Im Dezember werde ich 24. Bis 25 kann ich quasi zum Zivildienst "einberufen" werden, oder?

ja.

Hab ich jetzt irgendwie die Möglichkeit das so zu verzögern, dass ich 25 bin, und nicht mehr gezogen werde?

kaum, es sei denn der Sachbearbeiter beim BAZ schläft.

Du müsstest das Problem also anders lösen, z.B. über eine Tauglichkeitsüberprüfung.
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Tiberios
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« Antworten #2 am: 14. April 2010, 14:37:53 »

Ja genau, ich wurde so im März gezogen... kam gleich die Einberufung mit Fahrkarte und drum und dran. Hab dann eben sofort verweigert. Ich hatte noch keine Bestätigung von der Technikerschule da die Aufnahmeprüfung erst 4 Wochen später war. Hab dann dort angerufen und die meinten eben da geht nix. Deshalb eben verweigert und bin nun zurückgestellter anerkannter KDV.

Wann wird sich denn das BAZ so ca. bei mir melden? Weiß man das?

Ich komm ja im September von der Schule raus. Dann hab ich doch meistens diese 3 Monate Zeit mir etwas zu suchen, oder? Wäre es vielleicht möglich. Das ich mir ne Zivi-Stelle für September 2011 sag. Das dem BAZ melde, dass die mich quasi in Ruhe lassen. Und dann im September tret ich quasi nicht an und verzögere irgendwie mit Nachmusterung oder ähnliches bis Dezember? Also kam mir nur so in den Sinn. Ob es allerdings sinnvoll ist... is ne andere Frage :-)

Tauglichkeitsprüfung heißt, Nachmusterung? Wie würd ich da dann untauglich werden? Gibts da Möglichkeiten.
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svennie
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« Antworten #3 am: 14. April 2010, 15:33:15 »

Wann wird sich denn das BAZ so ca. bei mir melden? Weiß man das?

Auch da hängt viel vom Zufall ab, es kann sein, dass die sich vor Ablauf der Zurückstellung melden, sie können sich aber auch Zeit lassen.

Ich komm ja im September von der Schule raus. Dann hab ich doch meistens diese 3 Monate Zeit mir etwas zu suchen, oder?

Es kann auch sein, dass man dir schon im Juli eine entsprechende Aufforderung schickt.

Wäre es vielleicht möglich. Das ich mir ne Zivi-Stelle für September 2011 sag. Das dem BAZ melde, dass die mich quasi in Ruhe lassen.

man kann es versuchen ...

Und dann im September tret ich quasi nicht an

Wie du trittst nicht an? Das wäre Dienstflucht, eine Straftat.

und verzögere irgendwie mit Nachmusterung oder ähnliches bis Dezember?

Eine "Nachmusterung" gibt es nicht. Und wenn die Einebrufung schon da ist, dann ändert auch ein Antrag auf eine ärztliche Untersuchung nichts am Dienstantritt, zumal du zum Dienstbeginn eh untersucht werden würdest.

Also kam mir nur so in den Sinn. Ob es allerdings sinnvoll ist... is ne andere Frage :-)

Dieser "Plan" kann nicht funktionieren. Man kann natürlich versuchen, einen möglichst späten Dienstantritt vorzuschlagen, ob das BAZ darauf eingeht, ist ein anderes Thema.

Tauglichkeitsprüfung heißt, Nachmusterung?

Tauglichkeitsüberprüfung heißt Pberprüfung des Tauglichkeitsgrades aufgrund ärztlicher Utnersuchungsergebnisse und dergleichen. Das Wort Nachmusterung gibt es nicht.

Wie würd ich da dann untauglich werden?

In dem festgestellt wird, dass du den Anforderungen der militärischen Grundausbildung voraussichtlich nicht gewachsen sein wirst.

Gibts da Möglichkeiten.

ja.  Cool
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Tiberios
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« Antworten #4 am: 14. April 2010, 15:45:14 »

Zitat
Wie du trittst nicht an? Das wäre Dienstflucht, eine Straftat.

Dacht ich mir... war eben nur so ein Gedanke.

Zitat
Eine "Nachmusterung" gibt es nicht. Und wenn die Einebrufung schon da ist, dann ändert auch ein Antrag auf eine ärztliche Untersuchung nichts am Dienstantritt, zumal du zum Dienstbeginn eh untersucht werden würdest.

Ok, dann hab ich das Wort wohl entfremdet :-) Also wie gesagt. Bin im Moment noch zurückgestellt. Is also noch nix zu spät denk ich :-)

Zitat
In dem festgestellt wird, dass du den Anforderungen der militärischen Grundausbildung voraussichtlich nicht gewachsen sein wirst.

Interessant. Und das kann ich quasi beantragen? Also gemustert bin ich ja schon mit 2. Ich kann also quasi noch mal untersucht werden und quasi immernoch untauglich werden? Bin ich da eingeschränkter? Immerhin bin ich ja schon annerkannter KDV. Oder gelten aus Chancen der Gleichheit die gleichen Gründe wie beim Militär?

Zitat
ja. Cool

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svennie
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« Antworten #5 am: 15. April 2010, 00:12:05 »

Interessant. Und das kann ich quasi beantragen?

Beantragen kannst du eine ärztliche Untersuchung. Und da wird dann einm Tauglichkeitsgrad festgestellt.

Also gemustert bin ich ja schon mit 2.

Also die Allermeisten sind mit 18 gemustert worden, oder noch später.  Zwinkernd

Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern.

Ich kann also quasi noch mal untersucht werden und quasi immernoch untauglich werden?

Natürlich, dein Gesundheitszustand und deine Belastbarkeit können sich ja geändert haben.

Bin ich da eingeschränkter?

 Huch

Immerhin bin ich ja schon annerkannter KDV. Oder gelten aus Chancen der Gleichheit die gleichen Gründe wie beim Militär?

Das Gesetz sieht vor, dass sich die Tauglichkeit für den Zivildienst aus der Tauglichkeit für den Wehrdienst ergibt. Bei der Umsetzung hapert es aber seitens des Bundesamtes für den Zivildienst erheblich.

Zitat
ja. Cool

Welche?  Augen rollen Smiley

Wie gesagt, du müsstest eben nicht so weit belastbar sein, dass man dir den Grundwehrdienst zumuten dürfte. Ein erfahrener Anwalt wird das in aller Regel durchsetzen können.

Es bringt nichts, hier hunderte möglicher Belastungseinschränkungen zu nennen, weil du dir entsprechende Verletzungen oder Krankheiten wohl kaum selbst zuführen wirst. Zu den Belastungseisnchränkugnen zählen aber auch psychische Geschichten wie mangelnde Gemeinschaftsfähigkeit und dergleichen.
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Tiberios
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« Antworten #6 am: 15. April 2010, 10:57:57 »

Hallo,

zuerst möchte ich mich erstmal für die Tipps bedanken.

Mhh jetzt mal zusammenfassend.

Also bis September bin ich ja save auf der Schule. Ich hätte jetzt einfach mal gewartet bis die sich melden. Sobald die sich melden könnte ich ja dann quasi diese Tauglichkeitsuntersuchung beantragen, richtig? Also da könnte ich dann ja quasi versuchen mit einem psychischen Leiden auszuscheiden oder Alternative beauftrage ich einen Rechtsanwalt der mich da irgendwie rausboxt, richtig?

Greetz

Tib
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Sebastian Deubelli
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« Antworten #7 am: 2. August 2010, 20:32:49 »

Hallo,
Du solltest berücksichtigen, dass das Bundesamt eine Nachuntersuchung  auch ablehnen kann. Es kann auch sein, dass die Nachuntersuchung quasi auf die Eingangsuntersuchung, die bei Eintritt in den Zivildienst ansteht, zusammengelegt wird. Meiner Ansicht nach kann man hier schon noch etwas machen, um Dich über die 25 zu bringen. Jedoch würde ich hier nicht lange rumprobieren und dann erst einen Rechtsanwalt einschalten, um sich nicht versehentlich die wenigen noch verbleibenden Möglichkeiten abzuschneiden.
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svennie
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« Antworten #8 am: 2. August 2010, 20:46:00 »

Hallo,
Du solltest berücksichtigen, dass das Bundesamt eine Nachuntersuchung  auch ablehnen kann.

Ja, aber vor einer Einberufung nur mit der Begründung, dass sich der Gesundheitszustand nicht geändert hat bzw. hierfür keine Anhaltspunkte bestehen (§ 39 (1) Nr. 1 Zivildienstgesetz).

Soviel zur Theorie, in der Praxis muss man das BAZ manchmal dazu zwingen, sich rechtskonform zu verhalten (auch wenn der Hinweis wohl nicht ganz uneigennützig kam).

Und ja, die Idee mit dem Rechtsanwalt ist nicht schlecht.
« Letzte Änderung: 2. August 2010, 21:06:27 von svennie » Gespeichert
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