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Autor Thema: Wie ins 3te Semester retten?  (Gelesen 1773 mal)
WuZt
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Beiträge: 1


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« am: 3. September 2007, 15:48:44 »

Guten Tag,
Ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom KWEA erhalten "Einberufungsplanung, Anhörung".
In diesem steht, das die Ableistung meines Grundwehrdienstes zum 01.01.2008 beabsichtigt ist.
Jedoch beginne ich am 09.10.07 mein Studium.
Nun frage ich mich, wie ich wohl am besten vorgehen könnte, um mein Studium ohne Unterbrechung durchziehen zu können.
Ist es möglich mit hilfe eines KDV-Antrags den Antritt zum zivildienst soweit hinauszuzögern, das ich vorher das dritte Semester erreiche?
Soweit ich informiert bin, hat der Brief von KWEA noch keine rechtliche Bedeutung, da es sich noch nicht um den Einberufungsbescheid sondern um die "Einberufungsplanung, Anhörung" handelt.
Das würde dann also bedeuten, wenn ich jetzt (oder vor erhalt der richtigen Einberufung) einen KDV Antrag stelle, hätte dieser eine aufschiebende Wirkung !?
Dann könnte ich evtl. ersteinmal durch den Vorgang der "KDV Antragsstellung" ein paar Monate Zeit gewinnen, richtig?
Wenn aber dann nach ein paar monaten der KDV Antrag durch und bewilligt ist, muss ich irgendwie anders Zeit schinden um mich in dritte Semester zu retten.
Aber wie soll ich das Anstellen, bzw. wie lange dauert es durchschnittlich bis man zum zivildienst herangezogen wird?
geschied das sofort nach dem der KDV Antrag bewilligt ist?

Dem KWEA mitzuteilen das ich am 01.01.08 mitten im Studium bin dürfte mir wohl keinen Vorteil bringen oder doch?

über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mfg. WuZt
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 3. September 2007, 23:29:35 »

Ist es möglich mit hilfe eines KDV-Antrags den Antritt zum zivildienst soweit hinauszuzögern, das ich vorher das dritte Semester erreiche?

schwierig aber nicht unmöglich.

Soweit ich informiert bin, hat der Brief von KWEA noch keine rechtliche Bedeutung, da es sich noch nicht um den Einberufungsbescheid sondern um die "Einberufungsplanung, Anhörung" handelt.

Richtig, unter Umständen ist das KWEA aber verpflichtet dich vorher anzuhören, nämlich dann wenn seit der Musterung 2 Jahre vergangen sind. Eine andere Bedeutung hat das ganze aber nicht, es ist auch kein Rechtsmittel gegen die "Planung" möglich.

Das würde dann also bedeuten, wenn ich jetzt (oder vor erhalt der richtigen Einberufung) einen KDV Antrag stelle, hätte dieser eine aufschiebende Wirkung !?

ja.

Dann könnte ich evtl. ersteinmal durch den Vorgang der "KDV Antragsstellung" ein paar Monate Zeit gewinnen, richtig?

ja, insbesondere wenn man den Antrag erstmal nicht begründet.

Wenn aber dann nach ein paar monaten der KDV Antrag durch und bewilligt ist, muss ich irgendwie anders Zeit schinden um mich in dritte Semester zu retten.

auch richtig.

Aber wie soll ich das Anstellen, bzw. wie lange dauert es durchschnittlich bis man zum zivildienst herangezogen wird?
geschied das sofort nach dem der KDV Antrag bewilligt ist?

Das BAZ kann nur nach der Anerkennung tätig werden, in aller Regel besteht das "Tägtigwerden" des BAZ allein daraus, den Zivildienstpflichtigen (unter Setzung immer neuer Fristen) aufzufordern, sich selbst eine Stelle zu suchen.

Dem KWEA mitzuteilen das ich am 01.01.08 mitten im Studium bin dürfte mir wohl keinen Vorteil bringen oder doch?

naja, doch kann schon sein. Ich würde das sogar bevorzugen um später mehr Optionen zu haben. Den Joker "KDV-Antrag" sollte man nicht leichtfertig verspielen.

Ein Studium im ersten Semster ist zwar (in aller Regel) kein Zurückstellungsgrund, für eine Nichtheranziehungszusage kann es aber reichen.

Aber immer prüfen, ob man nach dem Studium noch zu einem Dienst herangezogen werden könnte!
Gespeichert
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