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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Widerspruch und KDV Antrag  (Gelesen 1362 mal)
MemoreX
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Beiträge: 2


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« am: 11. März 2008, 12:27:44 »

Ich bin T2 gemustert worden und habe darauf hin widerspruch eingelegt und musste im Dezember 2007 zur Nachuntersuchung. Diese hat allerdings nichts an meinem Tauglichkeitsgrad geändert, weshalb ich gleich nach der 2. Untersuchung meinen KDV Antrag zum KWEA geschickt habe.
Im Januar habe ich dann allerdings einen Brief gekriegt, dass mein Widersprcuh gegen die Musterung in 8 Tagen abgeschlossen wird, falls ich mich nicht melden sollte.

Nun wollte ich gerne wissen, ob meine KDV Antrag nach dieser Frist zur Bearbeiteung weitergeschickt wird, oder ob ich den nochmal dahin schicken muss?

Danke schonal im Vorraus für alle Antworten.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 11. März 2008, 23:01:48 »

Nun wollte ich gerne wissen, ob meine KDV Antrag nach dieser Frist zur Bearbeiteung weitergeschickt wird, oder ob ich den nochmal dahin schicken muss?

Der Antrag wird nach tatsächlich erfolgter Zurückweisung des Widerspruchs ans BAZ weitergeleitet, also wenn du von der Wehrbereichsverwaltung einen Widerspruchsbescheid bekommst.
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MemoreX
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 14. März 2008, 13:42:23 »

Danke für deine schnelle Antwort, jetzt bin ich beruhigt.  Smiley
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