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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: !!Wichtig!! Fragen betreffend KDV und Musterung – morgen ist es schon!  (Gelesen 5183 mal)
cain
Newbie
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Beiträge: 2


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« am: 19. Februar 2007, 18:11:05 »

Hallo erstmal,

es sei kurz erwähnt, dass ich NICHT zum Bund möchte allerdings auch nicht so „wirkliche Gewissenskonflikte“ habe. (versteht mich nicht falsch: ich wünsche mir nicht irgendwann einen Menschen umzubringen, aber ich weiß nicht, ob ich so etwas nicht im Notfall tun würde. Denn ich bin kein „richtiger“ Pazifist. Also ja schon gegen sinnlose Gewalt, aber ich spiele zum Beispiel auch Ego-Shooter und so. Kann mich nicht so richtig artikulieren, hoffe aber man versteht so ungefähr was ich meine.)

ich habe interessiert in diesem Forum gelesen, doch irritiert mich die Informationsfülle hier ein wenig. Ich würde gerne wissen:
1)   Warum sollte man denn nun genau beim KWEA keinen KDV-Antrag stellen? Müsste ich diesen dann vor Ort schreiben? Oder wird man nach Beweggründen gefragt?
2)   Warum soll man beim KWEA nicht verweigern?
3)   Wann stehen die Chancen am besten nicht mündlich zur Beweggründungsdarlegung geladen zu werden? Läuft man Gefahr, wenn man nach der Musterung erst verweigert eher zu dieser mündlichen Unterredung geladen zu werden?
4)   Kann man die Intimuntersuchung einfach so verweigern ohne große Auswirkungen?
5)   Wann ist der OPTIMALE Zeitpunkt einen KDV-Antrag zu stellen?
6)    Sollte ich bei der Musterung schon meinen Wunsch für den Zivildienst irgendwie erwähnen, um der mündlichen Ladung zu umgehen und meiner Verweigerung, dadurch „glaubhafter“ zu machen?
7)   Wenn ich nicht beim KWEA verweigere, sondern später muss ich dann die EUF machen? Und wenn ich vorher verweigere dann brauche ich keine EUF?

Ich hoffe ihr wisst Rat und könnt mir Helfen!
Vielen Dank für eure Bemühungen.

PS:    Ich weiß, dass sich einige Fragen ein wenig überschneiden, trotzdem fände ich es sehr hilfreich, wenn man die Fragen einzeln beantworten würde, damit ich alles ohne Irritationen nachvollziehen kann.
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 19. Februar 2007, 19:01:21 »

1)   Warum sollte man denn nun genau beim KWEA keinen KDV-Antrag stellen? Müsste ich diesen dann vor Ort schreiben? Oder wird man nach Beweggründen gefragt?

Der Antrag würde nicht bearbeitet werden, weil die Voraussetzungen (abgeschlossenes Musterungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren) nicht vorliegen.

2)   Warum soll man beim KWEA nicht verweigern?

Weil man daraus keine Vorteile ziehen kann sondern - im Gegenteil - die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung erhöht.

3)   Wann stehen die Chancen am besten nicht mündlich zur Beweggründungsdarlegung geladen zu werden?

Die wurde 2003 dem Grunde nach abgeschafft. Zweifel können schriftlich ausgeräumt werden, ansonsten müsste das Bundesamt für den Zivildienst die Reisekosten nach Köln und die Übernachtungskosten übernehmen. Ich habe aber noch von keinem Fall gehört in dem noch eine mündliche Anhörung durchgeführt wurde.

Läuft man Gefahr, wenn man nach der Musterung erst verweigert eher zu dieser mündlichen Unterredung geladen zu werden?

nein.

4)   Kann man die Intimuntersuchung einfach so verweigern ohne große Auswirkungen?

Dem Grunde nach ja, kommt aber halt auf den Arzt an wie der darauf reagiert.

5)   Wann ist der OPTIMALE Zeitpunkt einen KDV-Antrag zu stellen?

Das kommt auf die Lebensplanung an, im allgemeinen so spät wie möglich.

6)    Sollte ich bei der Musterung schon meinen Wunsch für den Zivildienst irgendwie erwähnen, um der mündlichen Ladung zu umgehen und meiner Verweigerung, dadurch „glaubhafter“ zu machen?

nein, ansonsten hast du schneller einen Antrag gestellt als du gucken kannst.

7)   Wenn ich nicht beim KWEA verweigere, sondern später muss ich dann die EUF machen? Und wenn ich vorher verweigere dann brauche ich keine EUF?

Offensichtlich hast du vollkommen falsche Vorstellungen von dem was da passiert. Vor der EUF brauchst du jedenfalls keine Angst zu haben, je ungeschickter du dich da verhältst, desto schneller ist sie vorbei. Du solltest eher darauf achten, dass eine faire Tauglichkeitsbeurteilung durchgeführt wird. Und da dürfte die Wahrscheinlichkeit ohne KDV-Antrag doch höher sein.
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cain
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 19. Februar 2007, 19:30:23 »

Erstmal vielen Dank für die Hilfe !

Weil man daraus keine Vorteile ziehen kann sondern - im Gegenteil - die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung erhöht.

Ist es dann umso wahrscheinlicher, dass ich mindestens T2 bekomme oder das ich zum Bund muss?

nein, ansonsten hast du schneller einen Antrag gestellt als du gucken kannst.

Wird man vor Ort dann „genötigt“ einen Antrag zu verfassen? Hat man nicht die Möglichkeit zu sagen, dass man den von zu Hause stellen möchte?

Offensichtlich hast du vollkommen falsche Vorstellungen von dem was da passiert. Vor der EUF brauchst du jedenfalls keine Angst zu haben, je ungeschickter du dich da verhältst, desto schneller ist sie vorbei. Du solltest eher darauf achten, dass eine faire Tauglichkeitsbeurteilung durchgeführt wird. Und da dürfte die Wahrscheinlichkeit ohne KDV-Antrag doch höher sein.

Mmh, wahrscheinlich. Aber ist es nicht angenehmer, wenn man höchst wahrscheinlich eh T2 gemustert wird dann vorher zu verweigern? Oder kann man der EUF nicht entgehen? Oder ist es nur nicht sinnvoll?
Und wenn ich „jedenfalls“ keine Angst vor der EUF haben sollte wovor denn dann und wieso denn nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Cain

PS:    Ich habe das mit dem zitieren noch nicht raus deshalb ist alles was blau gefärbt ist ein Zitat von svennie.
« Letzte Änderung: 19. Februar 2007, 19:33:15 von cain » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 19. Februar 2007, 19:43:17 »

Ist es dann umso wahrscheinlicher, dass ich mindestens T2 bekomme oder das ich zum Bund muss?

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Musterungsarzt bei "Drückebergern" noch schlampiger untersucht und dabei eher zum Ergebnis "wehrdienstfähig" kommt.

Aber was viel wichtiger ist:

Die Gefahr zum Grundwehrdienst einberufen zu werden ist deutlich geringer als die, zum Zivildienst einberufen zu werden (das liegt jeweils an der vorgesehenen Anzahl von Einberufungen pro Jahr). Wird ein KDV-Antrag so spät wie möglich gestellt, so ist die Wahrscheinlichkeit weder Wehr- noch Zivildienst leisten zu müssen recht hoch.

nein, ansonsten hast du schneller einen Antrag gestellt als du gucken kannst.

Wird man vor Ort dann „genötigt“ einen Antrag zu verfassen? Hat man nicht die Möglichkeit zu sagen, dass man den von zu Hause stellen möchte?

Man legt dir einfach ein Formular zur Unterschrift vor.

...
Mmh, wahrscheinlich. Aber ist es nicht angenehmer, wenn man höchst wahrscheinlich eh T2 gemustert wird dann vorher zu verweigern?

Nein, warum?

Was willst du wirklich? Die faire Überprüfung ob du persönlich überhaupt den Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen bist? Oder einfach bloß Zivildienst (und wenn, wieso eigentlich?)?

Oder kann man der EUF nicht entgehen? Oder ist es nur nicht sinnvoll?

Wo ist das Problem, wenn man einen dämlichen Test am Computer machen soll?
 
Und wenn ich „jedenfalls“ keine Angst vor der EUF haben sollte wovor denn dann und wieso denn nicht?

Die EUF tut nicht weh, ist nicht eklig, nicht peinlich sondern eben nur ein ungeeigneter Versuch der Bundeswehr nach Freiwilligen zu fischen denen man etwas Honig um den Bart schmieren kann ("Boh, so ein tolles Ergebis hatten wir hier noch nicht"). Ein übereilter KDV-Antrag rächt sich zumeist mit 9 Monaten Zivildienst.

Angst haben solltest du eher davor, einfach so mit "T2" (das heißt im wirklichen Leben wehrdienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten) durchgewunken zu werden.
Gespeichert
Dave
Full Member
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Beiträge: 166


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« Antworten #4 am: 20. Februar 2007, 11:33:45 »

Mach dir keine gedanken um die EUF. da sitzt am PC, drückst 10-20 minuten paar tasten und das wars. ich hab daraufhin auch nie auch nur ein wort darüber gehört ob ich gut oder schlecht war oder ob es irgendjemand interessiert. Geb dir womöglich nicht zu viel mühe sonnst denken die noch du bist für die von nutzen. Zwinkernd


Zu dem KdV antrag nochmal: Wenn du bei der Musterung das bereits machst stellst du nur Antrag auf KdV. Die begründung musst du später per Post noch immer nachreichen. Also warum schon vorher verraten das du sowas planst? Das kann nicht zu dein vorteil sein.


Es sei denn du willst UUUNNBedingt ganz schnell zivi machen. dann sag das den bei der Musterung und such dir schonmal ne stelle. Aber ich glaub das willst du nicht also sagst du den das auch so, kein zivi!

Später (so spät wie möglich) kannst du noch immer kdV beantragen und dann bist du vielleicht schon zu alt um genommen zu werden.

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