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Autor Thema: Wehr- und Zivildienst verweigern  (Gelesen 1217 mal)
Nordic_Wolf
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« am: 17. Mai 2010, 03:06:50 »

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2006, kurz vor meinem 18ten Geburtstag, ein Schreiben von der Bundeswehr erhalten, dass ich im Anschluss an meine Ausbildung eine Einladung zu einem Musterungstermin bekommen würde. Meine Ausbildung habe ich im Sommer 2008 abgeschlossen, da war ich 20 Jahre alt. Mittlerweile bin ich 21 Jahre alt und werde Anfang Juli 22. Vor ein paar Wochen habe ich nun die Einladung zur Musterung bekommen und darf am Donnerstag nach Köln watscheln. Und nun habe ich ein paar Fragen an euch, die ich gerne erläutern möchte:

Seit Februar besuche ich den Vormittagsunterricht eines Abendgymnasiums. Nach meiner Ausbildung habe ich nämlich keinen Job mehr gefunden und habe den Entschluss gefasst, dass ich mein Abitur nachholen möchte und anschließend studieren werde. Aktuell befinde ich mich noch im Vorkurs, da ich aber in jedem Fach super stehe, werde ich nach den Sommerferien mit dem dreijährigen Abitur beginnen. Das letzte Semester würde Mitte Juli 2013, also nach meinem 25ten Geburtstag enden. Die Abiturprüfung wäre aber vermutlich kurz davor, sprich im Zeitraum von April bis Juni. Bin ich dazu verpflichtet, den Leuten das beim Kreiswehrersatzamt sofort zu melden?

Und wie sieht das denn mit der Musterung aus? Ein Freund hat gesagt, dass sofern die fragen sollten, ob ich verweigern möchte oder nicht, dass ich denen sagen soll, dass ich es noch nicht weiß. So könnte ich ausgemustert werden und müsste demnach auch kein Zivildienst mehr ableisten, oder? Für den wahrscheinlichen Fall, dass ich nicht augemustert werde, wie geht es dann weiter? Darf ich dann hoffen, dass die mich dann in Ruhe lassen und ich womöglich nichts mehr von denen höre? Wann könnten die mich einziehen? Ist es dann noch möglich, dass ich den Wehrdienst verweigere?

Ist man denn auch nur bis zum 25ten Lebensjahr zivildienstpflichtig? Während ich den Wehrdienst als veraltet und unsinnig ansehe, ist der Zivildienst eine löbliche Sache. Allerdings ist leider nicht mehr als Ausbeutung, da man eine billige Arbeitskraft ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man da mehr als 400 Euro/Monat für eine 40 Stunden Woche bekommt. Da wäre ich später als Student mit einem 400 Euro-Nebenjob wesentlich besser dran und das würde für mein Leben auch viel mehr bringen. Ich sehe es persönlich einfach nicht ein, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Meine kostbare Lebenszeit geht dafür flöten und bringt meinen Lebensplan für die nächsten Jahre einfach nur durcheinander. Gibt es irgendwelche effektiven Möglichkeiten, beides nicht ableisten zu müssen?

Freue mich schon auf eure hoffentlich aufschlussreichen Antworten! Smiley



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svennie
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« Antworten #1 am: 17. Mai 2010, 14:36:48 »

Bin ich dazu verpflichtet, den Leuten das beim Kreiswehrersatzamt sofort zu melden?

Was? Den Anfang des regulären Unterrichts oder den Zeitpunkt der Abiturprüfungen? Den Zeitpunkt der Abiturprüfungen kennt auch das KWEA.

Und wie sieht das denn mit der Musterung aus? Ein Freund hat gesagt, dass sofern die fragen sollten, ob ich verweigern möchte oder nicht, dass ich denen sagen soll, dass ich es noch nicht weiß.

Entweder so, oder du verweigerst einfach nicht. Solange du keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellst, ist eigentlich egal, was du da erzähst. Nur solltest du eben wirklich keinen Antrag stellen, egal was man dir für Versprechungen macht.

So könnte ich ausgemustert werden und müsste demnach auch kein Zivildienst mehr ableisten, oder?

Wenn du den Tauglichkeitsgrad "nicht wehrdienstfähig" erreichst, dann wäre es egal, ob du vorher einen Antrag gestellt hast. Das Problem ist nur, dass es - statistisch gesehen - wahrscheinlicher ist, als "nicht wehrdienstfähig" eingestuft zu werden, wenn man kein Kriegsdienstverweigerer ist.

Für den wahrscheinlichen Fall, dass ich nicht augemustert werde, wie geht es dann weiter?

Du solltest zunächst Widerspruch einlegen.

Darf ich dann hoffen, dass die mich dann in Ruhe lassen und ich womöglich nichts mehr von denen höre?

DIe Frage ist, ob man dich auf deinen Antrag hin sofort zurückstellt, theoretisch müsste man genau dies tun.

Wann könnten die mich einziehen?

Dann, wenn du im Sinne des Gesetzes "verfügbar" bist, also tauglich und weder befreit noch zurückgestellt.

Ist es dann noch möglich, dass ich den Wehrdienst verweigere?

Warum sollte dies nicht möglich sein? Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht.

Ist man denn auch nur bis zum 25ten Lebensjahr zivildienstpflichtig?

Man muss als anerkannter Kriegsdienstverweigerer im Regelfall nur bis zum 23. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr, in weiteren definierten Ausnahmefällen auch darüber hinaus Zivildienst in Friedenszeiten leisten.

Während ich den Wehrdienst als veraltet und unsinnig ansehe, ist der Zivildienst eine löbliche Sache.

Tatsächlich? Das müsstest du mir mal erklären...

Allerdings ist leider nicht mehr als Ausbeutung, da man eine billige Arbeitskraft ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man da mehr als 400 Euro/Monat für eine 40 Stunden Woche bekommt.

Also doch nicht so löblich?

Wehrsold und Sold im Zivildienst sind im Übrigen identisch, der Zahlbetrag im Zivildienst ist letztlich nur deshalb höher, weil man für gewisse Unzulänglichkeiten finanziell entschädigt wird (es wird in der Regel keine Unterkunft gestellt, häufig keine Dienstkleidung etc.)

Da wäre ich später als Student mit einem 400 Euro-Nebenjob wesentlich besser dran

Allerdings, zumal von den 400 Euro so gut wie nichts auf das (bald erhöhte) Bafög angerechnet wird.

und das würde für mein Leben auch viel mehr bringen.

richtig, jedenfalls mehr als der "löbliche Zivildienst".

Gibt es irgendwelche effektiven Möglichkeiten, beides nicht ableisten zu müssen?

Na du wirst doch für die Abendschule vom Wehrdienst zurückgestellt, wo also liegt das Problem!?
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Nordic_Wolf
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« Antworten #2 am: 17. Mai 2010, 18:04:21 »

Erst einmal danke für deine Antworten, jetzt sehe ich das ganze zumindest schon mal etwas klarer. Natürlich möchte ich das ganze auch nochmals kommentieren, da du ja auch noch was gefragt hattest.

1. Ich meinte den Zeitpunkt der Abiturprüfungen. Interessiert die das eher, als das Ende des sechsten Semesters meines Abiturs? Weil das wäre lt. NRW-Ferienplan ja erst Mitte Juli 2013, nach meinem 25ten Geburtstag. Aber anscheinend wäre es dann so, dass die dann wohl auf die Termine der Prüfungen achten und mich dann kurz darauf einziehen könnten.

2.Okay danke. Einen Antrag werde ich dann zumindest dort vor Ort nicht stellen und warte erst einmal ab, ob ich als tauglich gemustert werde. Ich hoffe doch mal, dass dies der Fall sein wird. Irgendwelche Tipps, wie man das in meinem Falle möglichst erreichen kann? Habe keine Allergien, bin soweit ich weiß kerngesund. Das einzige was vielleicht negativ an mir auffällt ist,d ass ich eine kleine Wampe habe und hin und wieder schief stehe, weil ich ein kleines Problem mit den Füßen habe (sind nicht gleich, musste deshalb lange Zeit Einlagen tragen).

3. Sofern ich nicht ausgemustert werde, soll ich dann sofort Widerspruch einlegen? Oder soll ich eher noch auf einen bestimmten Termin warten? Wenn ich das richtig verstehe, wäre es auch möglich zu warten, bis die mich dann vielleicht einziehen wollen und dann Wiederspruch einlegen. Wäre es dann nicht sinnvoll, sofern das erst in zwei Jahren passiert, erst eine Nachmusterung zu beantragen?

4. Hm... jetzt bin ich etwas im Unklaren darüber, ob ich dich richtig verstehe. Du hast geschrieben, dass bis auf wenige Ausnahmen, es so wäre, dass man nur bis zum 23ten Lebensjahr zivildienstpflichtig ist. 23 Jahre alt werde ich ja auch nächstes Jahr. Wäre es möglich, dass die mich einfach anschreiben würden und mir sagen, dass ich jetzt eine Stelle brauche und das ich so die Schule unterbrechen müsste? Falls das nicht möglich wäre, dann wäre eine Kriegsdienstverweigerung nachdem ich nicht ausgemustert werden sollte, doch am sinnvollsten. Während meiner Schulzeit wäre ich dann quasi doch immun, habe ich das richtig verstanden?

5. Zum Zivildienst: Also die Idee des Zivildienstes, u. a. Leuten zu helfen, die sich selbst nicht mehr richtig helfen können, finde ich gut. Das ist in einem sozialen Staat angebracht, wie ich finde. Der Job an sich ist allerdings Ausbeutung. Angenommen man würde 400 Euro im Monat für 40 Stunden/Woche bekommen, dann wäre das einfach zu wenig. Schließlich habe ich schon eine Ausbildung, bin in bestimmten Bereichen qualifizierter als Ungelernte (in der Regel) und für mich gibt es einfach viel mehr Möglichkeiten, weniger zu arbeiten und mehr Geld aufm Konto zu haben.

So, hoffe meine Ausführungen konnte ich dir jetzt etwas deutlich machen. Wäre aber nett, wenn du dir meinen Beitrag nochmal durchliest und diese Punkte nochmals kommentieren könntest. Danke schon mal im Voraus! ^^
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. Mai 2010, 19:01:51 »

1. Ich meinte den Zeitpunkt der Abiturprüfungen. Interessiert die das eher, als das Ende des sechsten Semesters meines Abiturs?

Das "sechste" (eigentlich vierte) Semester endet weit vor den Abiturprüfungen. Der Zurückstellungsgrund entfällt spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem das Abiturzeugnis erteit wird.

Weil das wäre lt. NRW-Ferienplan ja erst Mitte Juli 2013, nach meinem 25ten Geburtstag.

Das Semester endet (rein formal) vor den Abiturprüfungen. Dass im Juli die Sommerferien anfangen, ist unerheblich.

Irgendwelche Tipps, wie man das in meinem Falle möglichst erreichen kann?

Einfache Tipps und Tricks bringen dich nicht weiter, dein Bauch und deine Füße bringen dich auch nicht weiter. Es kommt auf die psychische und physische Belastbarkeit an, ggf. solltest du mit deinem Hausarzt reden.

Da du aber aus Altersgründen ja eh nach dem Abitur keinen Wehrdienst mehr leisten musst (die restliche Zeit bekommen wir ggf. schon irgendwie üebrbrückt), sehe ich jetzt kein großes Problem.

3. Sofern ich nicht ausgemustert werde, soll ich dann sofort Widerspruch einlegen? Oder soll ich eher noch auf einen bestimmten Termin warten? Wenn ich das richtig verstehe, wäre es auch möglich zu warten, bis die mich dann vielleicht einziehen wollen und dann Wiederspruch einlegen.

Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen. Wenn du wartest, dass da eine Einebrufung kommt, dann ist die Frist unter Garantie abgelaufen, das ist sogar zwigend ...

Wäre es dann nicht sinnvoll, sofern das erst in zwei Jahren passiert, erst eine Nachmusterung zu beantragen?

Es gibt keine "Nachmusterung", allenfalls eine Überprüfungsuntersuchung. Dir geht es aber jetzt allenfalls darum, die Zeit bis zum Beginn der Klasse 11 zu überbrücken. Da hilft dir in jedem Fall der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid.

4. Hm... jetzt bin ich etwas im Unklaren darüber, ob ich dich richtig verstehe. Du hast geschrieben, dass bis auf wenige Ausnahmen, es so wäre, dass man nur bis zum 23ten Lebensjahr zivildienstpflichtig ist.

Nein, das Wort Zivildienstpflichtig passt schon nicht.

Die Altersgrenzen für den Grundwehrdienst und den Zivildienst (in Friedenszeiten) sind identisch, die Regelheranziehungsgrenze liegt beim vollendeten 23. Lebensjahr. Sie erhöht sich z.B: bei einer Zurückstellung über den 23. Geburtstag hinaus.

23 Jahre alt werde ich ja auch nächstes Jahr. Wäre es möglich, dass die mich einfach anschreiben würden und mir sagen, dass ich jetzt eine Stelle brauche und das ich so die Schule unterbrechen müsste?

nein, deswegen sollst du ja die Zurückstellung beantragen.

Falls das nicht möglich wäre, dann wäre eine Kriegsdienstverweigerung nachdem ich nicht ausgemustert werden sollte, doch am sinnvollsten.

Nein, das wäre vollkommen sinnfrei.

Während meiner Schulzeit wäre ich dann quasi doch immun, habe ich das richtig verstanden?

Eben. Ob du während der Abendschule keinen Grundwehrdienst leistest oder keinen Zivildienst, wäre doch vollkommen egal. Und wenn du keinen KDV-Antrag stellst, lässt du dir mehr Optionen offen, alles reine Taktik.

5. Zum Zivildienst: Also die Idee des Zivildienstes, u. a. Leuten zu helfen, die sich selbst nicht mehr richtig helfen können, finde ich gut.

Das ist aber nicht "die Idee des Zivildienstes".

Idee des Zivildienstes ist es, den Personenkreis des Art. 4 (3) Grundgesetz (Kriegsdienstverweigerer) trotzdem in ein öffentlich-rechtliche DIenstverhältnis nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam zu bringen. Die (eigentlich rechtswidrige) Umsetzung funktioniert dann so, dass am Ende noch entweder Arbeitsplätze verloren gehen oder irgend jemand daran verdient.

Das ist in einem sozialen Staat angebracht, wie ich finde.

Sozialstaat ist etwas anderes, der funktioniert eigentlich auch ganz anders, nämlich so, dass ich z.B. in einem Krankenhaus von ausgebildeten Pflegekräften versorgt werde, nicht aber von Schulabgängern, die nicht einmal einen Erste-Hilfe-Kurs belegt haben müssen, aber trotzdem als Zivis auf die Menschheit losgelassen werden.

Der Zivildienst ist kein freiwilliges soziales Jahr. Er ist kein Praktikum oder ähnliches. Er ist quasi unmittelbare Folge der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die werden statistisch nämlich etwa doppelt so häufig zu einem DIenst einberufen als der andere Personenkreis (männlich, tauglich, kein Kriegsdienstverweigerer).

Der Job an sich ist allerdings Ausbeutung.

Dieser "Job" ist aber die Idee, die dahinter steckt, ursprünglich sogar noch extremer, der Zivildienst war nämlich vor einigen wenigen Jahren noch länger als der Grundwehrdienst.

Angenommen man würde 400 Euro im Monat für 40 Stunden/Woche bekommen, dann wäre das einfach zu wenig.

Und was denkst du, was ein Grundwehrdienstleistender sagt, wenn er seinen Sold aufs Konto bekommt? Der kann in der Praxis von einer echten 40-Stundenwoche nur träumen und hat am Ende noch weniger in der Tasche.

Schließlich habe ich schon eine Ausbildung, bin in bestimmten Bereichen qualifizierter als Ungelernte (in der Regel) und für mich gibt es einfach viel mehr Möglichkeiten, weniger zu arbeiten und mehr Geld aufm Konto zu haben.

Das ist doch jetzt aber wirklich kein Argument.

Die Tätigkeiten, die du im Grundwehrdienst ausüben könntest, die bedürfen fast sämtlichst nicht mehr Grips als ein durchschnittliches Toastbrot hat. DIe Haupttätigkeit nach der Grundausbildung (durch den Schlamm robben) besteht aus Nichtstun.

Als ich ein paar Wochen Grundwehrdienst geleistet habe, da bin ich auch auf einige Leute gestoßen, die sich da vieles anders vorgestellt haben, die z.B. selbständige Optiker waren, aber nach der Grundausbildung auf Staatskosten Panzer reparieren sollten.

Was meinst du wie dumm manch ein Medizinstudent aus der Wäsche guckt, wenn er seinen Grundwehrdienst leistet und doch tatsächlich als Arzt eingesetzt wird. Der würde anderswo auch deutlich mehr verdienen.
« Letzte Änderung: 17. Mai 2010, 21:29:15 von svennie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 18. Mai 2010, 00:51:39 »

Also jetzt bin ich doch etwas verwirrt und möchte das ganze nochmal rekapitulieren, damit ich am Donnerstag auch alles richtig mache. Ich fahre am Donnerstag dahin, dann werden meine Personalien aufgenommen und wenn ich gefragt werde, ob ich verweigern möchte oder nicht, dann sage ich, dass ich mich dazu noch nicht entschieden habe, was mit einem "Ich verweigere nicht" gleichzusetzen wäre. Anschließend findet dann die Musterung und die EUF statt, wo dann festgestellt wird, ob ich wehrdienstfähig bin oder nicht. Nun dürften sich folgende zwei Szenarien ergeben:

1. Ich werde ausgemustert. Dann dürfte die ganze Sache doch theoretisch für mich gegessen sein, oder muss ich dann noch etwas beachten?

2. Ich werde als tauglich eingestuft. Muss ich dann Widerspruch einlegen und meine Kriegsdienstverweigerung vorlegen, oder die Zurückstellung beantragen? Wann genau muss ich das machen? Noch vor Ort oder innerhalb von zwei Wochen nach meinem Termin am Donnerstag? Tut mir leid, dass ich so blöd frage, aber ich blicke in diesem ganzen System nicht wirklich durch.

Und dann habe ich noch eine Frage an dich, weil ich das auch noch nicht so ganz verstanden habe. Jetzt schreibst du, dass es mir darum geht, die Zeit bis zur elften Klasse zu überbrücken, andererseits weißt du ja auch, dass ich die Zeit bis zum Abitur überbrücken möchte. Da verstehe ich jetzt nicht ganz, worauf du hinaus möchtest. Und wie sieht das dann 2013 aus? Da das Semester dann, wie du geschrieben hast, formal vor den Abiturprüfungen endet, bleibt ja bis zu meinem 25ten Lebensjahr noch etwas Zeit, wo die Bundeswehr mich ja theoretisch einziehen könnte. Da könnte ich dann nicht mehr verweigern, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Wie kann ich denn die restliche Zeit bis dahin überbrücken bzw. hinauszögern? Tut mir nochmals leid, dass ich so viel frage, aber wer nicht fragt bleibt dumm und ich möchte im Vorfeld gerne über alles bescheid wissen, damit das auch alles so klappt, wie ich mir das vorstelle. Lächelnd
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« Antworten #5 am: 18. Mai 2010, 01:51:39 »

Also jetzt bin ich doch etwas verwirrt und möchte das ganze nochmal rekapitulieren, damit ich am Donnerstag auch alles richtig mache. Ich fahre am Donnerstag dahin, dann werden meine Personalien aufgenommen und wenn ich gefragt werde, ob ich verweigern möchte oder nicht, dann sage ich, dass ich mich dazu noch nicht entschieden habe, was mit einem "Ich verweigere nicht" gleichzusetzen wäre.

Du kannst auch ganz klar sagen: "Ich verweigere nicht", "ich werde jetzt keinen KDV-Antrag stellen" oder was auch immer.

Anschließend findet dann die Musterung und die EUF statt, wo dann festgestellt wird, ob ich wehrdienstfähig bin oder nicht.

Die Wehrdienstfähigkeit wird bei der Musterung festgestellt, die EUF ist mehr eine Art pseudopsychologisches Testverfahren um zu ergründen, für welche Verwendung du am geeignetsten bist.

1. Ich werde ausgemustert. Dann dürfte die ganze Sache doch theoretisch für mich gegessen sein, oder muss ich dann noch etwas beachten?

nein, dann ist die Sache erledigt.

2. Ich werde als tauglich eingestuft. Muss ich dann Widerspruch einlegen

Du kannst und solltest meiner Meinung nach innerhalb der Frist (2 Wochen) Widerspruch einlegen.

und meine Kriegsdienstverweigerung vorlegen,

Das solltest du - ich wiederhole mich - nicht tun.

oder die Zurückstellung beantragen?

Die Zurückstellung kannst du wahlweise schon bei der Musterung oder natürlich auch im Widerspruchsverfahren beantragen.

Wann genau muss ich das machen? Noch vor Ort oder innerhalb von zwei Wochen nach meinem Termin am Donnerstag?

Innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis des Musterungsergebnisses.

Und dann habe ich noch eine Frage an dich, weil ich das auch noch nicht so ganz verstanden habe. Jetzt schreibst du, dass es mir darum geht, die Zeit bis zur elften Klasse zu überbrücken, andererseits weißt du ja auch, dass ich die Zeit bis zum Abitur überbrücken möchte. Da verstehe ich jetzt nicht ganz, worauf du hinaus möchtest.

Ein Zurückstellungsgrund liegtr erst mit dem Beginn der 11. Klasse vor, du bist jketzt im Vorkurs und der führt nicht zu einem schulischen Abschluss. Ab Beginn der Klasse 11 bist du aber zurückzustellen.

Und wie sieht das dann 2013 aus? Da das Semester dann, wie du geschrieben hast, formal vor den Abiturprüfungen endet, bleibt ja bis zu meinem 25ten Lebensjahr noch etwas Zeit, wo die Bundeswehr mich ja theoretisch einziehen könnte. Da könnte ich dann nicht mehr verweigern, wenn ich das richtig verstanden habe, oder?

Warum solltest du das nicht können? Deine Grundrechte lösen sich doch nicht in Wohlgefallen auf. Dein Ziel sollte es doch aber sein, eine Einebrufung zu verhidnern und nicht irgendetwas zu verweigern.#

Wie kann ich denn die restliche Zeit bis dahin überbrücken bzw. hinauszögern?

Zum Beispiel mit einem Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung. Führt auch das noch nicht zum Ziel, dann wird das Thema Verweigerung interessant, auch da gäbe es zwei Varianten, abhängig davon, wie nahe der 25. Geburtstag ist. Es besteht z.B. auch die Möglichkeit, das KDV-Anerkennungsverfahren mit Absicht vor die Wand zu fahren um dann im Widerspruchs- und Klageverfahren munter den 25. Geburtstag abwarten zu können.
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« Antworten #6 am: 18. Mai 2010, 17:10:12 »

Vielen Dank für deine Antworten, jetzt sehe ich das ganze schon etwas klarer. Allerdings habe ich noch einige Fragen und hoffe mal wieder sehr auf deine Mithilfe! Smiley Für den Fall der Fälle, habe ich einen tabellarsichen Lebenslauf erstellt, meine Kriegsdienstverweigerung geschrieben und eine Schulbescheinigung bis zum Juni 2013 bekommen. Aber verweigern muss ich ja erstmal noch nicht, mir geht es jettz um folgendes:

Du hast geschrieben, dass die Zurückstellung direkt vor Ort oder erst im Widerspruchsverfahren genannt werden muss. Was ist deiner Meinung nach günstiger für mich? Und wie genau verläuft das Widerspruchsverfahren? Habe mich eben ein wenig belesen, blicke da aber immer noch nicht ganz durch. Es wäre nett, wenn du mir das kurz erläutern könntest. Ansonsten habe ich vorerst keine Fragen mehr zu dem Thema! Smiley
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« Antworten #7 am: 18. Mai 2010, 18:32:38 »

Du hast geschrieben, dass die Zurückstellung direkt vor Ort oder erst im Widerspruchsverfahren genannt werden muss. Was ist deiner Meinung nach günstiger für mich?

Wenn absehbar ist, dass du das Abendgymnasium bis zum Ende durchhältst, dann solltest du den Antrag bei der Musterung stellen.

Und wie genau verläuft das Widerspruchsverfahren?

Du legst schriftlich gegen den Musterungsbescheid Widerspruch ein, das Kreiswehrersatzamt muss dann prüfen, ob es an dem Bescheid mit seinen Feststellungen (Tauglichkeit, Verwendungsfähigkeit, Verfügbarkeit) festhält oder diesen ändert. Will das Amt an dem Bescheid festhalten, so entscheidet die vorgesetzte Behörde. Das dauert und bis zu dieser Entscheidung bist du nicht einberufbar.

Ob und welche Argumente man da vorbringt, muss man im Einzelfall sehen.
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« Antworten #8 am: 18. Mai 2010, 18:59:12 »

Okay, dann werde ich denen meine Schulbescheinigung in die Hand drücken, damit die den Nachweis haben bezüglich meiner Schulbildung bis 2013. Dann wäre ich ja bis dahin zurückgestellt.

Und das Widerspruchsverfahren ist dann sozusagen nur dafür da, dass die nochmal prüfen, ob sie richtig "gemustert" haben, oder? Sprich wenn ich mit dem Widerruf erfolgreich wäre, würde ich somit nachträglich ausgemustert, ist das richtig?

Und wenn das Scheitern sollte, kann ich ja immernoch meine Kriegsdienstverweigerung dorthin schicken, nicht wahr? Sollte ich das denn eher machen, wenn das Widerspruchsverfahren gescheitert ist, oder wenn ich mein Abitur bestanden habe?
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« Antworten #9 am: 18. Mai 2010, 20:06:15 »

Okay, dann werde ich denen meine Schulbescheinigung in die Hand drücken, damit die den Nachweis haben bezüglich meiner Schulbildung bis 2013. Dann wäre ich ja bis dahin zurückgestellt.

Wenn du zusätzlich zum "in die Hand drücken" auch noch sagst, dass du zurückgestellt werden möchtest, dann ja  Zwinkernd

Die Zurückstellung gibts nur auf Antrag.

Und das Widerspruchsverfahren ist dann sozusagen nur dafür da, dass die nochmal prüfen, ob sie richtig "gemustert" haben, oder?

im Prinzip ja, es sei denn, man stellt dich noch nicht zurück, weil man dich - theoretisch - vor Beginn der Klasse 11 einberufen könnte.

Sprich wenn ich mit dem Widerruf erfolgreich wäre, würde ich somit nachträglich ausgemustert, ist das richtig?

Wenn du den Widerspruch meinst, ja.

Und wenn das Scheitern sollte, kann ich ja immernoch meine Kriegsdienstverweigerung dorthin schicken, nicht wahr?

Ich verstehe jetzt nicht, was du immer mit deiner Kriegsdienstverweigerung hast. Den Antrag kannst du immer stellen. Jetzt und in den nächsten biden Jahren solltest du dies auf keinen Fall tun, erst wenn dir tatsächlich eine Einberufung droht, die du anders nicht verhindern kannst.

Sollte ich das denn eher machen, wenn das Widerspruchsverfahren gescheitert ist, oder wenn ich mein Abitur bestanden habe?

Du solltest daran überhaupt erst denken, wenn du eine Einberufung zum Grundwehrdienst anders nicht verhindern kannst.
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« Antworten #10 am: 19. Mai 2010, 00:23:36 »

Also erst einmal ein großes Kompliment, dass du diese Geduld für mich aufbringst. Zwinkernd Und jetzt hoffentlich auf ein letztes. ^^ Am Donnerstag gehe ich da hin, sage denen, dass die mich zurückstellen sollen und drücke denen meine Studienbescheinigung in die Hand. Dann werde ich gemustert und im Falle, dass ich nicht ausgemustert werde, sollte ich in den nächsten zwei Wochen Widerspruch einlegen (worüber wir dann am besten hier nochmal drüber diskutieren werden, wenn dieser Fall eintritt).

Und erst, wenn die Bundeswehr sich bei mir dann nochmals bezüglich des Wehrdienstes melden sollte und mich einziehen möchte, dann sollte ich denen meine Kriegsdienstverweigerung zuschicken, richtig? Jetzt musst du mir nur noch sagen, dass ich alles richtig erfasst habe. Dann wäre ich nämlich erst einmal vollstens zufrieden. DANKE! Smiley
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« Antworten #11 am: 19. Mai 2010, 12:16:59 »

Am Donnerstag gehe ich da hin, sage denen, dass die mich zurückstellen sollen und drücke denen meine Studienbescheinigung in die Hand.

Richtig. Am Ende erfährst du dann, ob der Antrag Erfolg hatte...

Dann werde ich gemustert und im Falle, dass ich nicht ausgemustert werde, sollte ich in den nächsten zwei Wochen Widerspruch einlegen (worüber wir dann am besten hier nochmal drüber diskutieren werden, wenn dieser Fall eintritt).

Du solltest natürlich auch Widerspruch einlegen, wenn der Zurückstellungsantrag keinen Erfolg hatte.

Und erst, wenn die Bundeswehr sich bei mir dann nochmals bezüglich des Wehrdienstes melden sollte und mich einziehen möchte, dann sollte ich denen meine Kriegsdienstverweigerung zuschicken, richtig?

Auch dann noch nicht. Dann wirst du nämlich zunächst einen Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen. Dein 25. Geburtstag wird dann immer näher rücken. Hatte auch die Überprüfungsuntersuchung keinen Erfolg und droht tatsächlich weiter eine Einberufung, dann ist es Zeit für einen KDV-Antrag.
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« Antworten #12 am: 19. Mai 2010, 15:25:45 »

So, mal wieder danke für die guten Antworten. Kannst du mir noch sagen, ob es irgendwo eine genaue Auflistung gibt, was alles (im Detail) bei der Musterung gemacht wird? Dann könnte ich mich nämlich auf morgen schon ein wenig geistlich vorbereiten.

Und wie genau verläuft diese Überprüfungsuntersuchung inklusive Antrag? Natürlich müsste ich das jetzt nicht wissen, aber dann weiß ich es halt schon mal für später! Smiley Auch hier mal wieder, danke im Voraus!
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« Antworten #13 am: 19. Mai 2010, 17:25:47 »

So, mal wieder danke für die guten Antworten. Kannst du mir noch sagen, ob es irgendwo eine genaue Auflistung gibt, was alles (im Detail) bei der Musterung gemacht wird?

Nun, du wirst halt ärztlich untersucht. Volles Programm. Urintest, Blutdruck, Augen, Ohren. Und wenn du "lück" hast will man dir auch in die Unterhose greifen. Kann man aber verweigern.

Dann könnte ich mich nämlich auf morgen schon ein wenig geistlich vorbereiten.

Dir kann geholfen werden, es gibt sogar dafür eine Dienstvorschrift:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=164

Und wie genau verläuft diese Überprüfungsuntersuchung inklusive Antrag?

Wenn zwischen der letzten musterungsärztlichen Untersuchung und dem Antrag mindestens 2 Jahre liegen, dann braucht der Antrag nicht begründet werden. Die Untersuchung läuft so ab wie bei der Musterung.

Ich hatte das Vergnügen insgesamt 3 mal, wenn ich mich richtig erinnere.
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« Antworten #14 am: 20. Mai 2010, 16:37:43 »

Der Thread darf nun geschlossen werden. Ich bin offiziell ausgemustert! Smiley

VIELEN DANK AN EUCH BEIDE, IHR HABT MIR SEHR GEHOLFEN! ^^
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