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Autor Thema: Wann verweigern?  (Gelesen 5405 mal)
riesenbert
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« am: 7. Februar 2007, 13:02:51 »

Hallo!

Ich bin noch nicht gemustert worde, will aber, sofern ich nicht ausgemustert werde, Zivi machen.
Bis wann muss ich denn meine Verweigerung verfasst haben?
Gibt es für diese Richtlinien oder Vorschläge?
Vielen Dank,

riesenbert
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Dave
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« Antworten #1 am: 7. Februar 2007, 13:42:54 »

bevor du 60 bist spätestens. danach ist aber auch egal...

Mach erst mal die musterung, danach hast du viel zeit zum verweigern.
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riesenbert
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« Antworten #2 am: 7. Februar 2007, 13:54:35 »

mh, dann ist es schon zu spät.  Zwinkernd
Naja, das Ding ist nur, ich mache im Juni Abitur, sprich der zivi würde ja schon in einem halben Jahr beginnen, ich müsste eine stelle suchen...
Grüße,riesenbert

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svennie
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« Antworten #3 am: 7. Februar 2007, 14:17:30 »

Naja, das Ding ist nur, ich mache im Juni Abitur, sprich der zivi würde ja schon in einem halben Jahr beginnen, ich müsste eine stelle suchen...
Grüße,riesenbert

Warum würde "der Zivi in einem halben Jahr beginnen"? Weil du das willst? Oder aus anderen Gründen?

Ansonsten: Frühestens nach der Musterung, vorher bringt das eh nichts.
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goku
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« Antworten #4 am: 7. Februar 2007, 14:24:55 »

hätte dazu auch mal eine frage, und zwar wie lange dauert das bis so n kdv antrag durchgeht, also vorausgesetzt es ist alles "richtig" gemacht worden? länger als n monat?? und kann man auch schon mit dem zivi anfangen bevor man anerkannter kdv ist ?
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svennie
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« Antworten #5 am: 7. Februar 2007, 14:55:19 »

hätte dazu auch mal eine frage, und zwar wie lange dauert das bis so n kdv antrag durchgeht, also vorausgesetzt es ist alles "richtig" gemacht worden? länger als n monat??

Das kommt darauf an, was du unter "richtig" verstehst und wie weit ansonsten das Musterungsverfahren durch ist.

und kann man auch schon mit dem zivi anfangen bevor man anerkannter kdv ist ?

Selbstverständlich nicht, "Zivi anfangen" setzt einen Einberufungsbescheid durch das Bundesamt für den Zivildienst voraus. Und den gibt es naturgemäß nur dann, wenn die im Gesetz definierten Voraussetzungen (Tauglichkeit, Verfügbarkeit, Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) alle vorliegen.
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goku
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« Antworten #6 am: 7. Februar 2007, 15:29:34 »

mit richtig meine ich, das die begründung meines gewissenskonlikts aktzeptiert wird. außerdem hatte ich es bis her immer so verstanden das der kdv antrag eh erst bearbeitet wird wenn die musterung unanfechtbar ist.
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svennie
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« Antworten #7 am: 7. Februar 2007, 18:40:38 »

mit richtig meine ich, das die begründung meines gewissenskonlikts aktzeptiert wird.

Dann dauert sowas in der Regel 6 Wochen ab Antragstellung. Wenn bereits eine Einberufung vom KWEA vorliegt, dann geht das schneller.
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Dave
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« Antworten #8 am: 8. Februar 2007, 11:17:12 »

zu OT, der Zivi beginnt wenn sie dir sagen das es zeit wird für dich dir eine stelle zu suchen.


normal laufts so ab.

- Musterung (Tauglich oder nicht?)
- Antrag auf KdV (angenommen?)
- die vom zivi schreiben dich an: Hallo, sich dir ne stelle
- sie schreiben noch mal: Vergiss nicht, dir eine stelle zu suchen
- sie schreiben wieder: ES WIRD ZEIT!
- Sie weisen dir eine stelle zu.

zwischen all den schreiben vergehen jeweils monate. In ein halben jahr geht zivi also höchstens los wenn du total scharf drauf bist da hin zu gehen.
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svennie
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« Antworten #9 am: 8. Februar 2007, 11:32:36 »

zu OT, der Zivi beginnt wenn sie dir sagen das es zeit wird für dich dir eine stelle zu suchen.

Da kann man aber auch anderer Meinung sein: Der Zivildienst beginnt am Dienstantrittstermin  Cool
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