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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: wann und wohin den Antrag ?  (Gelesen 4527 mal)
mama
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Beiträge: 12


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« am: 9. Februar 2008, 21:56:34 »


muss die Begründung dann direkt nach Köln geschickt werden oder auch an das hiesige KWEA ?

Er kann abwarten, bis er vom BAZ (Köln) aufgefordert wird, seinen Antrag zu begründen, dann sollte er die Frist (einen Monat) einhalten und die Begründung dorthin schicken.

so wie es aussieht, will er es nicht lange hinauszögern, da er sich regulär ja nur mit der schriftlichen Anerkennung bei Zivistellen bewerben kann...
oder kann er sich denn auch ohne das Vorhandensein der schriftlichen Anerkennung bewerben?
die Jugendherberge hätte nämlich am Liebsten noch jetzt im Februar Bescheid um besser planen zu können...


kann er die Begründung auch schon an das BAZ schicken, wenn noch gar keine Nachricht des Eingangs des Verweigerungsantrags da ist, also die Akte dann wohl noch gar nicht im BAZ liegt?
die Bearbeitung hier vor Ort scheint recht lange zu dauern, denn er hat erst gestern ein Schreiben erhalten, indem der Eingang des Widerspruchs bestätigt wird...
den hat er ja aber inzwischen zurückgezogen und den Antrag auf Verweigerung gestellt...
wenn das jedes Mal 3 Wochen dauert, bis eine Antwort kommt, dann landet die Akte womöglich erst Anfang März in Köln und bis die sich dann melden und eine Begründung einfordern, könnte zumindest der 8.März vorbei sein.. dann fährt Sohne 2 Wochen in Urlaub... kommt also erst Ostern zurück... ergo könnte er, wenn er die Begründung erst nach Aufforderung abschickt, diese erst Anfang April schicken... bis dann was entschieden ist, dauerts sicher auch nochmal einige Wochen...
oder geht das Ganze schneller, wenn er seine Begründung jetzt direkt ans BAZ schickt... womit seine Begründung vielllicht sogar noch vor seiner Akte oder zumindest gleichzeitig in Köln wäre Huch
Fragen über Fragen... sorry

vielen Dank schonmal im Vorraus

« Letzte Änderung: 9. Februar 2008, 21:58:53 von mama » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 10. Februar 2008, 15:10:02 »

oder kann er sich denn auch ohne das Vorhandensein der schriftlichen Anerkennung bewerben?

"Bewerben" kann man sich schon, denn das Prinzip wonach sich Zivildienstleistende (faktisch) ihre Stelle selbst aussuchen können ist gesetzlich nicht geregelt.

kann er die Begründung auch schon an das BAZ schicken, wenn noch gar keine Nachricht des Eingangs des Verweigerungsantrags da ist, also die Akte dann wohl noch gar nicht im BAZ liegt?

Würde ich nicht machen, denn die Sache bekommt ja erst mit Eingang des Antrages vom KWEA beim BAZ ein Aktenzeichen. Die Akte wird erst weitergeleitet wenn das Widerspruchsverfahren tatsächlich beendet ist, es kann also ein paar Tage dauern. Alternativ könnte er die Begründung aber als Egänzung zu seinem Antrag ans KWEA schicken und hoffen, dass dann beides gleichzeitig nach Köln verschickt wird.
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mama
Newbie
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Beiträge: 12


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« Antworten #2 am: 12. Februar 2008, 11:19:48 »

huhu svennie

gucks du mal in deine PN bitte?
wäre nett

gruß aus dem Norden
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 12. Februar 2008, 12:29:23 »

gucks du mal in deine PN bitte?
wäre nett

Ich habs nicht vergessen, der Text ist aber etwas umfangreicher. Im Großen und Ganzen kann man das so abschicken, ich werd aber noch per PN etwas dazu schreiben (kann aber noch 2 Tage dauern, hab anderweitig leider auch noch zu tun).
Gespeichert
mama
Newbie
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Beiträge: 12


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« Antworten #4 am: 12. Februar 2008, 13:49:33 »

gucks du mal in deine PN bitte?
wäre nett

Ich habs nicht vergessen, der Text ist aber etwas umfangreicher. Im Großen und Ganzen kann man das so abschicken, ich werd aber noch per PN etwas dazu schreiben (kann aber noch 2 Tage dauern, hab anderweitig leider auch noch zu tun).

danke dir..
tut mir ja sooooooooooooooooooooo leid dass du auch noch was anderes zu tun hast  Grinsend Augen rollen
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