muss die Begründung dann direkt nach Köln geschickt werden oder auch an das hiesige KWEA ?
Er kann abwarten, bis er vom BAZ (Köln) aufgefordert wird, seinen Antrag zu begründen, dann sollte er die Frist (einen Monat) einhalten und die Begründung dorthin schicken.
so wie es aussieht, will er es nicht lange hinauszögern, da er sich regulär ja nur mit der schriftlichen Anerkennung bei Zivistellen bewerben kann...
oder kann er sich denn auch ohne das Vorhandensein der schriftlichen Anerkennung bewerben?
die Jugendherberge hätte nämlich am Liebsten noch jetzt im Februar Bescheid um besser planen zu können...
kann er die Begründung auch schon an das BAZ schicken, wenn noch gar keine Nachricht des Eingangs des Verweigerungsantrags da ist, also die Akte dann wohl noch gar nicht im BAZ liegt?
die Bearbeitung hier vor Ort scheint recht lange zu dauern, denn er hat erst gestern ein Schreiben erhalten, indem der Eingang des Widerspruchs bestätigt wird...
den hat er ja aber inzwischen zurückgezogen und den Antrag auf Verweigerung gestellt...
wenn das jedes Mal 3 Wochen dauert, bis eine Antwort kommt, dann landet die Akte womöglich erst Anfang März in Köln und bis die sich dann melden und eine Begründung einfordern, könnte zumindest der 8.März vorbei sein.. dann fährt Sohne 2 Wochen in Urlaub... kommt also erst Ostern zurück... ergo könnte er, wenn er die Begründung erst nach Aufforderung abschickt, diese erst Anfang April schicken... bis dann was entschieden ist, dauerts sicher auch nochmal einige Wochen...
oder geht das Ganze schneller, wenn er seine Begründung jetzt direkt ans BAZ schickt... womit seine Begründung vielllicht sogar noch vor seiner Akte oder zumindest gleichzeitig in Köln wäre

Fragen über Fragen... sorry
vielen Dank schonmal im Vorraus