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Autor Thema: Wann muss ich denn verweigern?  (Gelesen 1925 mal)
Filsal
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Beiträge: 6


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« am: 7. Dezember 2006, 19:39:37 »

Hallo,
blöde Frage, aber kann ich auch noch nach der Musterung, angenommen ich bin T2 einen Antrag auf KDV stellen?
Wollen die nicht schon im anfänglichen Gespräch von mir hören, ob ich Wehrdienst oder Zivildienst ableisten will?

Mfg Filsal
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 7. Dezember 2006, 20:32:52 »

Hallo,
blöde Frage, aber kann ich auch noch nach der Musterung, angenommen ich bin T2 einen Antrag auf KDV stellen?

Ein KDV-Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Wollen die nicht schon im anfänglichen Gespräch von mir hören, ob ich Wehrdienst oder Zivildienst ableisten will?

Dir ist bei der Musterung die Gelegenheit zu geben einen KDV-Antrag zu stellen. Kraft Gesetzes ist man wehrpflichtig, anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden zivildienstpflichtig, ein Wahlrecht gibt es nicht, lediglich das Recht (jederzeit) den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.

Manche Wehrpflichtigen scheinen die entsprechenden Fragen bei der Musterung falsch zu interpretieren, meist dürfte das aber an der (unzulässigen) Art der Fragestellung seitens der Mitarbeiter des KWEA liegen.

Wenn es also tatsächlich zu dieser unzulässigen Art der Fragestellung kommen sollte, dann "entscheidet" man sich eben für den Wehrdienst (obwohl das schon rein formal Unsinn ist, da man ohnehin der Wehrpflicht unterliegt).
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mordin
Newbie
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 16. Januar 2007, 10:48:06 »

Hallo,

ich hab gehört, dass sich die Chancen auf eine Ausmusterung verschlechtern, wenn man gleich verweigert. Kann man das auch im Nachhinein, wenn man sein Ergebnis erfährt??

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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 16. Januar 2007, 12:03:28 »

Hallo,

ich hab gehört, dass sich die Chancen auf eine Ausmusterung verschlechtern, wenn man gleich verweigert. Kann man das auch im Nachhinein, wenn man sein Ergebnis erfährt??

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