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NeewayRorry
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Kriegsdienstverweigerung
Verzicht auf KDV
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Autor
Thema: Verzicht auf KDV (Gelesen 2637 mal)
franzl
Jr. Member
Beiträge: 91
Verzicht auf KDV
«
am:
29. Oktober 2010, 12:06:21 »
Also ich bin in einer interessanten Situation. Gemustert wurde ich im Juni 2008 (also vor mehr als 2 Jahren) und fast sofort einen KDV-Antrag gestellt und bin anerkannt worden (ich sehe ein, dass das nicht die kluegste Idee war). Habe dann im Juni jetzt Abitur gemacht, und mein Zivildienst soll naechste Woche beginnen. Bin gerade (wirklich gestern von einem 3-monatigen Aufenthalt bei meiner halben Familie in den USA wieder gekommen.
Ich warte seit Monaten auf Infos zur Abschaffung der Wehrpflicht....und es passiert alles nicht schnell genug...
Meine Fragen, wenn jemand so freundlich und sich auskennt:
a.) was passiert beim Verzicht auf KDV? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, zum Bund eingezogen zu werden bis zur Abschaffung im naechsten Sommer?
b.) Kann man bis zu dieser theoretischen Einberufung warten, eine Nachuntersuchung zu beantragen, um Zeit zu verzoegern?
c.) wie ist diese Nachuntersuchung? De facto eine zweite Musterung (bin T2 gemustert nebenbei)? Also kann man aus denselben Gruenden als untauglich gelten und "ausgemustert" werden?
Ich weiß ich habe meine Vorgehensweise nicht gut gewaehlt...wenn ich wenigstens nicht sofort Zivi gesagt haette waere ich vielleicht sofort ausgemustert worden...aber ich wuerde ziemlich viel tun jetzt um das Ganze vermeiden zu koennen.
Was macht jetzt am meisten Sinn?
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #1 am:
29. Oktober 2010, 13:35:47 »
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
a.) was passiert beim Verzicht auf KDV? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, zum Bund eingezogen zu werden bis zur Abschaffung im naechsten Sommer?
Das hängt von vielen Faktoren ab, die wir noch nicht (genau) kennen. Es kommt darauf an, wie die Aussetzung der Wehrpflicht umgesetzt wird.
Es wird vermutet, dass schon nach Anfang Januar 2011 keine neuen Wehrpflichtigen mehr zum Grundwehrdienst einberufen werden. Eine Einberufung zum 1.1.2011 nach einem Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im November 2010 ist ziemlich unwahrscheinlich.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
b.) Kann man bis zu dieser theoretischen Einberufung warten, eine Nachuntersuchung zu beantragen, um Zeit zu verzoegern?
Nein, man kann bis zur Ankündigung (und Anhörung vor) der Heranziehung warten.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
c.) wie ist diese Nachuntersuchung?
wie soll sie sein? Genauso angenehm oder unangenehm wie eine Musterung. Die
Überprüfungs
untersuchung dient der Überprüfung der Tauglichkeit.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
De facto eine zweite Musterung
so ähnlich.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
(bin T2 gemustert nebenbei)?
Nein, bist du nicht. In deinem Musterungsbescheid steht ganz sicher etwas anderes.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
Also kann man aus denselben Gruenden als untauglich gelten und "ausgemustert" werden?
Alles andere würde doch keinen Sinn ergeben, oder!?
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
Ich weiß ich habe meine Vorgehensweise nicht gut gewaehlt...wenn ich wenigstens nicht sofort Zivi gesagt haette waere ich vielleicht sofort ausgemustert worden...
Ja, so kanns kommen. Du kannst im Übrigen sooft "Zivi sagen" wie du willst, dein Fehler war, dass du unter Berufung auf das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung zum wirklich unmöglichsten Zeitpunkt einen Antrag gestellt hast, nämlich zu einem Zeitpunkt, wo nicht einmal klar war, ob man dich zwingt, "Kriegsdienst mit der Waffe" zu leisten, wie es das Grundgesetz so schön formuliert. Rein formal ist aber dieser Zwang Voraussetzung für die Zulässigkeit des Antrages.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
aber ich wuerde ziemlich viel tun jetzt um das Ganze vermeiden zu koennen.
Welchen konkreten Anlass gibt es denn? Hat das BAZ eine Einberufung angekündigt? Wenn nicht, dann würde ich jetzt auch nichts unternehmen.
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
Was macht jetzt am meisten Sinn?
Das kommt darauf an.
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ichundso
Newbie
Beiträge: 20
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #2 am:
29. Oktober 2010, 17:44:19 »
Mal so gefragt: hast du dir die Zivi Stelle selbst gesucht oder war es eine "Zwangszuweisung"? Also hast du das ganze Prozedure mit Ankündigung, Erinnerung, Mahnung seitens des BAZ durchgemacht oder gleich nach der Ankündigung dir die Zivi Stelle gesucht?
Was ich tun würde wenn du dir die Stelle selbst gesucht hast:
Erstmal antreten bis du dann in 3 Wochen (15-16.11.10) nach dem CDU Parteitag mehr weißt wann und wie die Aussetzung von statten geht. Sollte da rauskommen, dass wirklich der 1.1. der letzte einberufen wird, kannst du den KDV abgeben.
Oder hängt bei dir etwas mehr dran (finaziell, Studium etc.)?
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #3 am:
29. Oktober 2010, 18:01:26 »
Zitat von: franzl am 29. Oktober 2010, 12:06:21
und mein Zivildienst soll naechste Woche beginnen.
Dieses kleine Detail habe ich überlesen.
Du wirst den Dienst zumindest antreten müssen.
Ich würde ernsthaft über einen Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nachdenken.
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franzl
Jr. Member
Beiträge: 91
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #4 am:
2. November 2010, 09:04:38 »
Ich danke euch Beiden für eure schnellen Antworten. Wegen der kurzfristigen Sache habe ich auch eine schnelle Entscheidung getroffen, und ich habe am Samstag meinen Verzicht auf die Anerkennung erklärt. Das Risiko ist annehmbar in meinen Augen...und ich kann immer noch auf eine "Ausmusterung" bei der Nachuntersuchung hoffen, falls es je dazu kommen sollte, was aber durch die wahrscheinliche Aussetzung der Wehrpflicht nie passieren wird.
Wisst ihr zufällig wie lange die Bearbeitung meiner Erklärung dauert? Wann kann ich mit einer Entlassung aus dem Zivildient rechnen?
Ich bin nebenbei für heute und morgen krank geschrieben....heute war offizieler Dienstantritt...so hoffe ich etwas Zeit zu verzögern.
Verstehe ich es auch richtig, dass eine Entlassung aus dem Dienst auch sofort bedeutet, dass ich nicht mir an der Dienststelle zu erscheinen haben? Oder gibt es irgendwie eine Regel, dass man eine oder zwei Wochen doch zu arbeiten hat oder sowas?
Danke noch mal für alles.
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ichundso
Newbie
Beiträge: 20
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #5 am:
2. November 2010, 16:12:00 »
Zitat
Wisst ihr zufällig wie lange die Bearbeitung meiner Erklärung dauert? Wann kann ich mit einer Entlassung aus dem Zivildient rechnen?
Also wenn es länger als 2 Wochen dauert würde ich da anrufen. Wobei es in dem Zeitraum wahrscheinlich ist.
Zitat
Ich bin nebenbei für heute und morgen krank geschrieben....heute war offizieler Dienstantritt...so hoffe ich etwas Zeit zu verzögern.
Naja kannst ja deinen Arzt noch mal besuchen, vllt springt mehr raus. Ich denke nicht das deine Zivi-stelle sich da so drüber freut, dass du weg sein wirst.
Zitat
Verstehe ich es auch richtig, dass eine Entlassung aus dem Dienst auch sofort bedeutet, dass ich nicht mir an der Dienststelle zu erscheinen haben? Oder gibt es irgendwie eine Regel, dass man eine oder zwei Wochen doch zu arbeiten hat oder sowas?
Du bist sofort Entlassen. Du DARFST ja keinen Zivi mehr machen, es heißt nicht du musst nicht mehr.
Mal was anderes: Wenn du nicht zum Bund willst, hast du dir schon mal überlegt den KDV-Antrag erneut zu stellen? Denn zur Zeit gehen aus den KWEA die Einberufungen für den 3.1.11 raus und ich finde doch dass da das Risiko etwas zu groß ist. Die Wahrscheinlichkeit ist gering aber ich würde mich kurz vor der Aussetzung der Wehrpflicht nicht auf Glück oder ein lahmes KWEA verlassen. Gib denen keine Chance dich einzuberufen.
Also sobald du in ca. 2 Wochen das Schreiben des BAZ erhälst, wo drin steht, dass du entlassen wirst, das nun wieder das KWEA für dich verantwortlich ist und das es ca. 2 Wochen dauert bis das KWEA vollständigen Zugriff auf deine Akte hat, erneut den berühmten Satz „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes." Ans KWEA senden?
Damit würde das KWEA nicht anfangen an deiner Einberufung zu arbeiten. Und es ist ja auch dein gutes Recht. Hab da nämlich etwas Interessantes auf der Seite der Zentralstelle KDV gefunden.
Quelle hier:
http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-wehrpflicht-zeigen.php?ID=12331
Zitat
Vollzitat aus Urheberrechtsgründen gelöscht. Admin
Ich werde es so machen sobald das BAZ mir eine Zwangseinberufung zusendet. Und hab schon eine Weile überlegt und bin zum Schluss gekommen, dass dieser Weg recht sicher ist.
Wirklich was zu verlieren hast du ja nicht. Deshalb muss man sich nicht der Willkür eines sich zum letzten mal aufbäumenden Amtes Stellen.
Kannst ja mal drüber nachdenken und uns mitteilen wie es läuft. So ein Forum lebt schließlich von Erfahrungen.
«
Letzte Änderung: 2. November 2010, 19:41:58 von admin
»
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #6 am:
2. November 2010, 19:46:13 »
Zitat von: ichundso am 2. November 2010, 16:12:00
Damit würde das KWEA nicht anfangen an deiner Einberufung zu arbeiten. Und es ist ja auch dein gutes Recht. Hab da nämlich etwas Interessantes auf der Seite der Zentralstelle KDV gefunden.
Das ein Zweitantrag bis zur Entscheidung über den Antrag e4rstmal wirkungslos ist, ist die aber hoffentlich schon klar!?
Ich halte den Tipp für einen sehr gefährlichen Notnagel aber nicht für eine vernünftige Strategie.
Ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung nach dem Verzicht hätte wenigstens eine rechtliche Wirkung.
Davon abgesehen halte ich eine Einebrufung zum Januar 2011 in diesem konkreten Fall für unwahrscheinlich. Wann soll diese den erfolgen?
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ichundso
Newbie
Beiträge: 20
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #7 am:
2. November 2010, 20:06:18 »
Nein wusst ich nicht, wo steht das denn.
Aber in seinem Fall ist das egal. Ich hab ja nicht gesagt er soll auf den KDV verzichten um ihn dann zu stellen sondern nur dass er ihn Stellen kann weil er ja bereits verzichtet hat. Da speilt es keine Rolle.
Zitat
Ein Antrag auf Überprüfungsuntersuchung nach dem Verzicht hätte wenigstens eine rechtliche Wirkung.
Hat dieser eine Einberufungshemmende wirkung? Oder hat er diese nur, weil die Musterung länger als 2 Jahre zurückliegt?
Zitat
Davon abgesehen halte ich eine Einberufung zum Januar 2011 in diesem konkreten Fall für unwahrscheinlich. Wann soll diese den erfolgen?
Bis Anfang Dezember. Hab nie gemeint es sei wahrscheinlich - nur das es möglich ist.
Und Sorry für das Zitat, hab ich wohl in den Regeln überlesen.
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #8 am:
2. November 2010, 21:26:44 »
Zitat von: ichundso am 2. November 2010, 20:06:18
Nein wusst ich nicht, wo steht das denn.
Ganz versteckt in § 3 (2) Satz 3 Kriegsdienstverweigerungsgesetz.
Mit dem Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung ist das so eine Sache. Der Fragesteller wurde Juni 2008 gemustert, also vor mehr als 2 Jahren. In diesem Fall führt der Amtrag dazu, dass er erst nach der Untersuchung einberufen werden darf.
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franzl
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Beiträge: 91
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #9 am:
7. November 2010, 19:06:59 »
Wow das ging schnell. Ich bin mit Ablauf des 12.11.2010 aus dem Zivildienst entlassen.
Kann man annehmen, dass das Bundesamt sich auch schön Zeit lässt bei der Übergabe der Informationen an das Kreiswehrersatzamt wieder...? Ich weiß, ich habe es mir selbst angetan....aber es wird mir besser gehen nach dem 1.12.
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svennie
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Beiträge: 6.271
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #10 am:
7. November 2010, 23:26:33 »
Zitat von: franzl am 7. November 2010, 19:06:59
Kann man annehmen, dass das Bundesamt sich auch schön Zeit lässt bei der Übergabe der Informationen an das Kreiswehrersatzamt wieder...? Ich weiß, ich habe es mir selbst angetan....aber es wird mir besser gehen nach dem 1.12.
Hoffen wir das Beste, ich denke, die meisten Einberufungen sind raus, ist also unwahrscheinlich, dass da so schnell was kommt.
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franzl
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Beiträge: 91
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #11 am:
8. November 2010, 21:28:50 »
Ich hoffe auch...
Wie schnell kann man überhaupt annehmen, dass das KWEA wieder im Besitz meiner Personalunterlagen sein wird? Dauert das viele Wochen, oder geht das recht schnell? Im Entlassungsbrief steht, dass sie sofort geschickt werden....aber wie realistisch ist das wirklich?
Es tut mir leid....ich sollte mir net so viele Sorgen machen....aber eine letzte Frage:
Die Tatsache, dass dass ich auf meine Anerkennung verzichtet habe und alles....führt nicht zu besonderer Auffälligkeit beim KWEA oder? Sie gehen nicht her und wollen einem was auswischen?
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svennie
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Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #12 am:
8. November 2010, 22:40:15 »
Zitat von: franzl am 8. November 2010, 21:28:50
Wie schnell kann man überhaupt annehmen, dass das KWEA wieder im Besitz meiner Personalunterlagen sein wird?
Ich würde mir da jetzt nicht zu viele Gedanken machen.
Die Einberufungen zum 1.1.2011 dürften verschickt sein, allein dadurch, dass die Unterlagen dort ankommen, passiert auch nicht viel.
Das muss sich erstmal jemand genauer angucken.
Derjenige, der dann die Einberufungen macht, ist wieder jemand anderes.
Aber zeitlich genau eingrenzen kann ich das leider auch nicht.
Zitat von: RioKaT am 8. November 2010, 17:58:56
Die Tatsache, dass dass ich auf meine Anerkennung verzichtet habe und alles....führt nicht zu besonderer Auffälligkeit beim KWEA oder?
Nicht mehr, die Interessen der Bundeswehr liegen mittlerweile woanders. Früher hat man halt "aus Prinzip" einberufen, jetzt will man die Leute dazu bringen, sich aufgrund der Erlebnisse im Grundwehrdienst länger zu verpflichten. Klappt natürlich nicht, im Falle eines Ex-KDVler wohl vorhersehbar erst recht nicht. Außerdem machen so Spielereien wie eine verkürzte Dienstzeit wegen Anrechnung des Zivildienstes mehr Arbeit.
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franzl
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Beiträge: 91
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #13 am:
10. Dezember 2010, 18:23:09 »
Nun, wollte nur mitteilen, dass keine Post vom KWEA gekommen ist seit meiner Entlassung aus dem Zivildienst. Damit ist der 1.1.2011 weg vom Tisch.
Hoffentlich war's das auch insgesamt...werden es ja nächste Woche erfahren.
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franzl
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Beiträge: 91
Re: Verzicht auf KDV
«
Antworten #14 am:
15. Dezember 2010, 17:26:24 »
Also, es scheint so, als wäre das Spiel tatsächlich aus....wo das Verteidigungsministerium bekannt gegeben hat, dass der 1.1.2011 wirklich die letzte Zwangseinberufung sein würde.
Meine Frage noch: Habe ich irgendwelche Vorteile dadurch, jetzt nachträglich "nicht wehrdienstfähig" zu erreichen? Verhindert dass eine Einberufung im Verteidiungsfall in der Zukunft theoretisch?
Ich habe nämlich ein Attest von einem Orthopäden geholt, damit ich vorbereitet gewesen wäre, falls irgendwas gekommen wäre. Ich bin der Meinung, dass es durchaus wahrscheinlich ist, dass ich nachträglich ausgemustert werden könnte.
Wäre es die Arbeit noch wert?
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