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NeewayRorry
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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.de
Die Musterung und alles was danach passiert
Kriegsdienstverweigerung
Verweigerung noch möglich ?
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Autor
Thema: Verweigerung noch möglich ? (Gelesen 1246 mal)
Niic0
Newbie
Beiträge: 3
Verweigerung noch möglich ?
«
am:
12. Oktober 2010, 10:46:31 »
Hey Leute !
Hab mal ne Frage. Ich war letztes Jahr bei der Musterung. Bin freiwillig hingegangen, weil ich dort vielleicht eine Ausbildung machen wollte.
Dann wurde ich dieses Jahr im April nach Hannover zum Einstellungstest eingeladen. Diesen test hätte ich auch fast bestanden, aber im Vorstellungsgespräch bin ich dann gescheitert.
So nun bin ich schon gemustert und habe nicht verweigert.
Vor einigen Wochen habe ich dann Post bekommen. Ich soll den normalen Wehrdienst antreten. Der Dienst wurde aber bis 2013 rausgeschoben, da ich angegeben habe, dass ich zur Zeit mein Abitur mache.
Ich merke allerdings gerade, dass ich die Schule nicht schaffe, also spiele ich mit den Gedanken die Schule abzubrechen. Wenn ich die Schule jedoch abbreche, muss ich das der Bundeswehr mitteilen und sie werden mich einziehen wollen.
Ich möchte aber nun nicht mehr zum Bund. Damals wollte ich nur dahin, weil ich da evtl Karriere hätte machen können. Nun habe ich auch eine Freundin und die würde es auch nicht so toll finden wäre ich jetzt weg.
Es gibt auch noch ein paar andere Dinge, weswegen ich nicht zum Bund will.
So meine Frage : Ich habe damals nicht verweigert, kann ich dies jetzt noch tun ? Ich würde viel lieber hier meinen Zivildienst leisten. Vielleicht sogar irgendwo, wo ich mir vorstellen könnte später eine Ausbildung anzufangen. Das Ding ist nur, der Bund wird sich sicher fragen, warum wollte er damals und heute nicht mehr ?
Was kann ich da tun ? Bitte um Hilfe.
Mfg
Gespeichert
alexis
Jr. Member
Beiträge: 99
Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #1 am:
12. Oktober 2010, 11:46:54 »
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 10:46:31
Hey Leute !
Hab mal ne Frage. Ich war letztes Jahr bei der Musterung. Bin freiwillig hingegangen, weil ich dort vielleicht eine Ausbildung machen wollte.
Dann wurde ich dieses Jahr im April nach Hannover zum Einstellungstest eingeladen. Diesen test hätte ich auch fast bestanden, aber im Vorstellungsgespräch bin ich dann gescheitert.
So nun bin ich schon gemustert und habe nicht verweigert.
Vor einigen Wochen habe ich dann Post bekommen. Ich soll den normalen Wehrdienst antreten. Der Dienst wurde aber bis 2013 rausgeschoben, da ich angegeben habe, dass ich zur Zeit mein Abitur mache.
Ich merke allerdings gerade, dass ich die Schule nicht schaffe, also spiele ich mit den Gedanken die Schule abzubrechen. Wenn ich die Schule jedoch abbreche, muss ich das der Bundeswehr mitteilen und sie werden mich einziehen wollen.
Ich möchte aber nun nicht mehr zum Bund. Damals wollte ich nur dahin, weil ich da evtl Karriere hätte machen können. Nun habe ich auch eine Freundin und die würde es auch nicht so toll finden wäre ich jetzt weg.
Es gibt auch noch ein paar andere Dinge, weswegen ich nicht zum Bund will.
So meine Frage : Ich habe damals nicht verweigert, kann ich dies jetzt noch tun ? Ich würde viel lieber hier meinen Zivildienst leisten. Vielleicht sogar irgendwo, wo ich mir vorstellen könnte später eine Ausbildung anzufangen. Das Ding ist nur, der Bund wird sich sicher fragen, warum wollte er damals und heute nicht mehr ?
Was kann ich da tun ? Bitte um Hilfe.
Mfg
Du bist bis 2013 zurückgestellt - es ist Dir sicher nicht entgangen dass die Aussetzung der Wehrpflicht mit ziemlicher Sicherheit unmittelbar bevorsteht.
Völlig unabhängig davon : Du kannst jederzeit Dein verfassungsmässiges Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausüben. Das machen auch noch viele Soldaten bei der Bundeswehr. Dass manche erst nach einem Reifungsprozess darauf kommen dass bei Ihnen Gewissensgründe vorliegen ist also nichts ungewöhnliches.
Auch wenn Du jetzt die Schule verlässt ("ich spiele mit dem Gedanken abzubrechen")
würde ich mir an Deiner Stelle momentan "Zeit lassen" das dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen, die haben im Moment ohnehin andere Sorgen (viele wissen nicht was sie zukünftig beruflich machen werden ... auch macht es absolut keinen Sinn JETZT einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.
Sinnvoller ist es sicher sich die SAche mit dem "Schule abbrechen" nochmal zu überlegen - klar, sagt sich für einen Fremden so leicht. Aber das ist etwas was die allermeisten später bitter bereuen.
«
Letzte Änderung: 12. Oktober 2010, 11:54:24 von alexis
»
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Niic0
Newbie
Beiträge: 3
Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #2 am:
12. Oktober 2010, 12:49:49 »
( "Du bist bis 2013 zurückgestellt - es ist Dir sicher nicht entgangen dass die Aussetzung der Wehrpflicht mit ziemlicher Sicherheit unmittelbar bevorsteht." )
Genau. Ich höre von jedem etwas anderes. Und im Internet stehen 100 verschiedene Meinungen. Wird es denn jetzt abgeschafft oder nicht ? Und wenn ja, wann ungefähr ? Meinen Eltern geht es darum, dass ich nicht zuhause rumsitze. Will ich auch überhaupt nicht. Ich habe zwei 400 € Jobs, wo ich sofort anfangen könnte. Aber ich kann dort keine Vertrag unterschreiben, wenn mich dann die Bundeswehr einziehen will. Und wenn ich früher oder später eh meinen Dienst leisten muss, könnte ich das jetzt am besten tun, da ich die Schule nicht schaffe, und somit das ganze Jahr jetzt in den Sand gesetzt ist. Dann könnte ich die zeit wenigstens sinnvoll nutzen.
( "Auch wenn Du jetzt die Schule verlässt ("ich spiele mit dem Gedanken abzubrechen") würde ich mir an Deiner Stelle momentan "Zeit lassen" das dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen, die haben im Moment ohnehin andere Sorgen (viele wissen nicht was sie zukünftig beruflich machen werden ... auch macht es absolut keinen Sinn JETZT einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen." )
In meinem Brief steht drin, das ich sie unverzüglich informieren muss, sobald sich bei mir etwas verändert, was sich auf die Zurückstellung auswirkt. -> sprich Schule abbrechen. Und wieso macht es jetzt keinen Sinn einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen ? Ich will definitiv nicht zum Bund, sondern Zivi. Außerdem habe ich Freunde, die werden am 31.12.2010 noch eingezogen + die 6 Monate Wehrdienst. Also gibt es den Wehrdienst ja doch noch eine Weile.
ich verstehe das ehrlich gesagt alles nicht. Fakt ist, ich werde die Schule abbrechen. Ich muss aber trotzdem beschäftigt sein, meine Eltern dulden es nicht, dass ich hier rumsitze. Bis zum nächsten Jahr wo meine vorraussichtliche Ausbildung beginnt, muss ich also etwas tun. Und diese zeit jetzt wäre perfekt das mit dem Dienst hinter sich zu bringen oder nicht ?
Wenn ich diesen Antrag doch stelle, würde mich interssieren, wie lange so etwas dauern würde, und wann ich damit rechnen kann, dann mit dem Zivildienst zu beginnen.
Ich brauche auf soviele Fragen so dringend soviele Antworten, weil mir grade alle im Nacken sitzen, und ich nicht weiß was ich jetzt mache ..
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svennie
Hero Member
Beiträge: 6.271
Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #3 am:
12. Oktober 2010, 18:53:21 »
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Genau. Ich höre von jedem etwas anderes. Und im Internet stehen 100 verschiedene Meinungen. Wird es denn jetzt abgeschafft oder nicht ?
Es wird nichts abgeschafft, die Wehrpflicht soll ausgesetzt werden, sprich sie bleibt im Gesetz enthalten, es wird jedoch niemand mehr gegen seinen Willen einberufen. Eine endgültige Entscheidung liegt noch nicht vor, ist aber in den nächsten Wochen zu erwarten.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Und wenn ja, wann ungefähr ?
Die Planungen laufen dahingehend, dass die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt werden soll. Experten vermuten, dass es - wenn es zur Aussetzung kommt - schon zum 1. April 2011 keine Einberufungen ohne Zustimmung des Betroffenen mehr geben wird.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Meinen Eltern geht es darum, dass ich nicht zuhause rumsitze. Will ich auch überhaupt nicht. Ich habe zwei 400 € Jobs, wo ich sofort anfangen könnte.
Was hindert dich?
Die Schule, die du jetzt besuchst, ist eine Vollzeitschule? Oder eine Abendschule?
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Aber ich kann dort keine Vertrag unterschreiben, wenn mich dann die Bundeswehr einziehen will.
Warum sollst du das nicht können?
Die Bundeswehr hat sich doch bislang dir gegenüebr nie geäußert, ob und wann sie dich einberufen will, oder?
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Und wenn ich früher oder später eh meinen Dienst leisten muss, könnte ich das jetzt am besten tun, da ich die Schule nicht schaffe, und somit das ganze Jahr jetzt in den Sand gesetzt ist. Dann könnte ich die zeit wenigstens sinnvoll nutzen.
Ob das sinnvoll ist, kannst allein du entscheiden. Nur du kennst deine weiteren Pläne und die Alternativen.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
In meinem Brief steht drin, das ich sie unverzüglich informieren muss, sobald sich bei mir etwas verändert, was sich auf die Zurückstellung auswirkt. -> sprich Schule abbrechen.
Was im Brief steht, ist erstmal egal, es steht aber auch so im Gesetz. Du musst das dem KWEA also mitteilen.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Und wieso macht es jetzt keinen Sinn einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen ?
Willst du denn - ganz alternativlos - frühestmöglich Zivildienst leisten? Ich denke, du hast Job-Alternativen.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Ich will definitiv nicht zum Bund, sondern Zivi. Außerdem habe ich Freunde, die werden am 31.12.2010 noch eingezogen + die 6 Monate Wehrdienst. Also gibt es den Wehrdienst ja doch noch eine Weile.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass deine Freunde die letzten sind, die Grundwehrdienst leisten müssen.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
ich verstehe das ehrlich gesagt alles nicht. Fakt ist, ich werde die Schule abbrechen. Ich muss aber trotzdem beschäftigt sein, meine Eltern dulden es nicht, dass ich hier rumsitze. Bis zum nächsten Jahr wo meine vorraussichtliche Ausbildung beginnt, muss ich also etwas tun.
Richtig.
Du hast 2 Möglichkeiten:
a) Du verdienst 800 Euro pro Monat und legst dir etwas Geld zurück, teilst dem KWEA mit, dass deine Schulausbildung beendet ist und wartest ab, was passiert.Wenn du gemein bist, teilst du das dem KWEA erst im März oder April mit.
b) Du beendest die Schule, beantragst die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, suchst dir einen Zivildienstplatz, leistest Zivildienst, Dienstbeginn unklar, Dienstende auch einigermaßen unklar, möglicherweise erfolgt mittendrin deine Entlassung, weil die Wehrpflicht ausgesetzt wird. Du verdienst - wie du es drehst oder wendest - weniger als bei Variante a).
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Und diese zeit jetzt wäre perfekt das mit dem Dienst hinter sich zu bringen oder nicht ?
Du willst den Dienst unbedingt ableisten. Okay, deine Entscheidung.
Zitat von: Niic0 am 12. Oktober 2010, 12:49:49
Wenn ich diesen Antrag doch stelle, würde mich interssieren, wie lange so etwas dauern würde, und wann ich damit rechnen kann, dann mit dem Zivildienst zu beginnen.
Es kommt drauf an, ob du von dir aus selbst tätig wirst und eine Stelle suchst. Wenn nicht, passiert bis zur Aussetzung der Wehrpflicht vielleicht garnichts.
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Niic0
Newbie
Beiträge: 3
Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #4 am:
12. Oktober 2010, 20:36:59 »
Zitat
Zitat von: Niic0 am Heute um 12:49:49
Meinen Eltern geht es darum, dass ich nicht zuhause rumsitze. Will ich auch überhaupt nicht. Ich habe zwei 400 € Jobs, wo ich sofort anfangen könnte.
Was hindert dich?
Die Schule, die du jetzt besuchst, ist eine Vollzeitschule? Oder eine Abendschule?
Eine Vollzeitschule. Die ich aber wie gesagt, vorhabe abzubrechen.
Ich würde sofort anfangen. Aber wenn ich den Vertrag unterschrieben habe, und sich die Bundeswehr dann bei mir meldet, und mich einziehen will, was sage ich dann meinem Arbeitgeber ? Wenn ich einen Job anfange, dann hatte ich schon vor das eine Weile zu machen, und nicht nur wegen dem Bund nach nem Monat wieder aufzuhören ..
Zitat
Zitat von: Niic0 am Heute um 12:49:49
Aber ich kann dort keine Vertrag unterschreiben, wenn mich dann die Bundeswehr einziehen will.
Warum sollst du das nicht können?
Die Bundeswehr hat sich doch bislang dir gegenüebr nie geäußert, ob und wann sie dich einberufen will, oder?
Wie grade schon gesagt, ich will nicht dann eingezogen werden, wenn ich gerade mit dem Job begonnen habe. Und die schreiben doch nicht aus langeweile da rein, dass ich mich sofort bei denen melden soll. Die werden doch dann sicher sehen, oh der Herr hat momentan nichts zutun, den ziehen wir mal ein.
Zitat
Und wenn ich früher oder später eh meinen Dienst leisten muss, könnte ich das jetzt am besten tun, da ich die Schule nicht schaffe, und somit das ganze Jahr jetzt in den Sand gesetzt ist. Dann könnte ich die zeit wenigstens sinnvoll nutzen.
Ob das sinnvoll ist, kannst allein du entscheiden. Nur du kennst deine weiteren Pläne und die Alternativen.
Sinnvoll nur deshalb, da ich meinem späteren Arbeitgeber sagen kann, das der Dienst schon abgeleistet ist, und dass er keine Angst haben braucht, dass ich eingezogen werde. Für den Fall, dass ich den sowieso ableisten muss meine ich. Aber wenn ich den warscheinlich später eh nicht machen muss, sieht das ja schon wieder ganz anders aus. Hatte nur gedacht, wenn ich jetzt eh nichts habe, und später sowieso muss, kann ich jetzt hinter mich bringen.
Zitat
Zitat von: Niic0 am Heute um 12:49:49
Und diese zeit jetzt wäre perfekt das mit dem Dienst hinter sich zu bringen oder nicht ?
Du willst den Dienst unbedingt ableisten. Okay, deine Entscheidung.
Nein, wie schon gesagt, nur falls ich
sowieso
muss.
Zitat
Zitat von: Niic0 am Heute um 12:49:49
ich verstehe das ehrlich gesagt alles nicht. Fakt ist, ich werde die Schule abbrechen. Ich muss aber trotzdem beschäftigt sein, meine Eltern dulden es nicht, dass ich hier rumsitze. Bis zum nächsten Jahr wo meine vorraussichtliche Ausbildung beginnt, muss ich also etwas tun.
Richtig.
Du hast 2 Möglichkeiten:
a) Du verdienst 800 Euro pro Monat und legst dir etwas Geld zurück, teilst dem KWEA mit, dass deine Schulausbildung beendet ist und wartest ab, was passiert.Wenn du gemein bist, teilst du das dem KWEA erst im März oder April mit.
Das wäre natürlich perfekt. Aber kriegt der Bund das nicht irgendwie raus ? Ich meine wenn ich jetzt abbreche, vergehen noch Monate bis März/April. Wird da nie einer drauf aufmerksam ? Nicht das ich am Ende noch Stress bekomme, weil ich mich nicht gemeldet habe.
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sunknown
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Beiträge: 364
Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #5 am:
12. Oktober 2010, 21:20:10 »
Zitat
Eine Vollzeitschule. Die ich aber wie gesagt, vorhabe abzubrechen.
Ich würde sofort anfangen.
ein absurder gedanke die schule wegen irgendwelchen 400€ jobs (dies wie sand am meer gibt) abzubrechen, aber das gehört hier nicht hin.
Zitat
Wie grade schon gesagt, ich will nicht dann eingezogen werden, wenn ich gerade mit dem Job begonnen habe. Und die schreiben doch nicht aus langeweile da rein, dass ich mich sofort bei denen melden soll. Die werden doch dann sicher sehen, oh der Herr hat momentan nichts zutun, den ziehen wir mal ein.
wo genau steht, dass du dich sofort melden sollst? wenn ich das richtig verstanden habe lief die sache so:
1. einberufung
2. zurückstellung wg. schule
wenn dem so ist, dann wird in nächster zeit erst mal nix mehr kommen vom KWEA.
Zitat
Nein, wie schon gesagt, nur falls ich
sowieso
muss.
das kann dir keiner garantieren, aber die prognose das nicht, war in den letzten jahrzehnten zu keinem zeitpunkt günstiger als heute.
Zitat
Das wäre natürlich perfekt. Aber kriegt der Bund das nicht irgendwie raus ? Ich meine wenn ich jetzt abbreche, vergehen noch Monate bis März/April. Wird da nie einer drauf aufmerksam ? Nicht das ich am Ende noch Stress bekomme, weil ich mich nicht gemeldet habe.
wie oft meinst du denn schickt der durchschnittliche, wehrpflichtige schüler schulbescheinigungen ans KWEA, wöchentlich?
wenn du die schulbescheinigung für dieses jahr eingereicht hast, geht das KWEA davon aus, dass du dieses schuljahr auch besuchst und beendest.
das KWEA wird sich erst nächstes jahr melden (eventuell), wenn eine bescheinigung fürs neue schuljahr fällig wäre.
unabhängig davon bist du theoretisch natürlich verpflichtet dem KWEA mitzuteilen, wenn der zurückstellungsgrund schule entfallen ist.
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rago
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Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #6 am:
9. Dezember 2010, 14:29:41 »
Hallo
Ich bin am 4 oktober 2010 freiwillig als FWDL 23 einberufen würden. ES war bis dahin auch mein traum, wollte schon immer zum bund. Aber nun ist es anderes gekommen als gedacht, ich weiß nicht ob ich jetzt das alles liegen lassen kann oder wie ich da raus komme. da ich erst 18 bin und noch keine ausbildung habe würde ich das jetzt lieber vorziehen und mir was suchen.
Nun meine frage: Kann man als FWDL 23 jetzt noch aussteigen? wenn ja wie.
LG
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svennie
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Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #7 am:
9. Dezember 2010, 15:26:57 »
Zitat von: rago am 9. Dezember 2010, 14:29:41
Nun meine frage: Kann man als FWDL 23 jetzt noch aussteigen? wenn ja wie.
Natürlich kommst du auch als FWDL aus der Sache wieder raus.
Die Möglichkeiten wären
a) KDV-Antrag
b) Dienstunfähigkeit
c) Vorzeitige Entlassung etwa durch Schaffung eines Zurückstellungsgrundes (Berufsausbildung) und / oder Widerruf der Zustimmung zur Teilnahme an Auslandseinsätzen (letzteres muss nicht zwingend funktionieren)
Der KDV-Antrag dürfte in der Sache die einfachste Variante sein.
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rago
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Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #8 am:
9. Dezember 2010, 16:34:12 »
das hört sich schonmal gut an.
was muss den in den kdv alles rein das man den durch bekommen. oder wie macht man den überhaupt? selber schreiben oder bekommt man den antrag von einem?
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svennie
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Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #9 am:
9. Dezember 2010, 22:38:01 »
Zitat von: rago am 9. Dezember 2010, 16:34:12
das hört sich schonmal gut an.
was muss den in den kdv alles rein das man den durch bekommen.
Ein Lebenslauf und eine Darlegung der Gewissensgründe.
Hierbei solltest du natürlich schildern, dass du erst durch den Dienst in der Truppe erkannt hast, was es bedeutet, als Soldat Kriegsdienst mit der Waffe leisten zu müssen.
Zitat von: rago am 9. Dezember 2010, 16:34:12
oder wie macht man den überhaupt? selber schreiben oder bekommt man den antrag von einem?
Selber schreiben und ans zuständige Kreiswehrersatzamt schicken.
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rago
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Re: Verweigerung noch möglich ?
«
Antworten #10 am:
9. Dezember 2010, 23:06:43 »
ok dann danke ich erstmal,
ich versuch es so mal, und wenn weitere fragen bestehen meld ich mich nochmal.
Aber mir würde sehr geholfen damit danke danke.
LG rago
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