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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Verweigern oder Widerspruch?!  (Gelesen 3519 mal)
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #15 am: 18. Januar 2010, 15:43:10 »

Aber was wollen die überhaupt mit dem Gespräch bezwecken?
Einschüchterung?

vermutlich.

Oder über was wollen die da reden?

Ich hatte im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens mal ein "persönliches Gespräch" und ich muss sagen, dass schon vorher die Emotionen ziemlich hochgekocht sind, weil der zuständige Widerspruchssachbearbeiter einfach eine faule S*u war.

Jedenfalls hatte ich dann das Vergnügen auf dem Flur mit Frau Doktor Irgendwas ein Gespräch über den Inhalt meiner Gesundheitsakte zu führen. Reingucken lassen wollte sie mich nicht, zu diesem Zeitpunkt ging es mit allerdings eh um etwas ganz anderes.

Die werden doch bestimmt wissen wollen warum er eine Kopie der Gesundheitsakte haben will?! Und wie agumentiert man dann?

Zunächst geht die das nichts an, im Übrigen werden die Unterlagen zur Begründung des Widerspruchs benötigt, dies dürfte doch wohl ausreichen.

Wäre es denn ratsam zu dem Gespräch zu gehen oder es lieber versuchen zu umgehen?

Das kommt ganz darauf an, jedenfalls würde ich zunächst das Amt auffordern, den Inhalt des Gespräches etwas zu konkretisieren. Vielleicht kommt ja da etwas mehr als "sie wissen doch ganz genau worum es geht".

In Einzelfällen gab es schon den ein oder anderen Deal: Ausmusterung im Tausch gegen Verzicht auf die Akteneinsicht.

Da fragt man sich zwar, wer da etwas zu verbergen hat aber nutzen sollte man solche Angebote schon.

Aber vielleicht hat dein Freund auch so richtig die Arschkarte gezogen bei seinem KWEA.
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Catalina
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Beiträge: 9


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« Antworten #16 am: 25. Januar 2010, 14:43:32 »

Oh mann... was eine Aktion das Ganze  Unentschlossen
Er wird zu dem Gespräch hingehen und mal schauen was die sagen.

Ich hab noch mal eine andere Frage:
Der Arbeitgeber kann einen doch auch "unversichtbar" erklären.
Wie läuft das denn genau?
Und wann sollte man diese Erklärung einreichen, wenn der Einberufungsbescheid da ist oder schon eher?

Liebe verschneite Grüße  Smiley
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #17 am: 25. Januar 2010, 15:04:06 »

Der Arbeitgeber kann einen doch auch "unversichtbar" erklären.

Nein das kann er nicht, er kann mit Zustimmung des Arbeitnehmers die Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit beantragen.

Wie läuft das denn genau?

Zurückstellungsantrag stellen und darlegen, warum dieser Mitarbeiter vorübergehend nicht ersetzt werden kann. Dürfte bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt in der Regel aber nur klappen, wenn das KWEA beide Hühneraugen zudrückt.

Und wann sollte man diese Erklärung einreichen,

"Erklärungen" kann man einreichen wie man will, das ändert aber an der Sache nichts.

wenn der Einberufungsbescheid da ist oder schon eher?

Der Arbeitgeber sollte den Antrag rechtzeitig (vor der Einberufung) stellen, ein Wehrpflichtiger kann zwar einem Einberufungsbescheid einen Zurückstellungsgrund im Widerspruchsverfahren entgegenhalten, dies dürfte aber im Falle des Arbeitgebers schwierig sein, da dieser kein Widerspruchsrecht gegen den Einberufungsbescheid hat.
Gespeichert
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