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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Verweigern oder Widerspruch?!  (Gelesen 3519 mal)
Catalina
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« am: 13. Dezember 2009, 16:30:03 »

Hey,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen  Smiley

Mein Freund wurde am 11.12. T2 gemustert, er wird im April 22.
Ihm wurde gesagt er würde entweder zum 01.04. oder 01.07. eingezogen werden.
Er hat leider zur Zeit kein Internet, deswegen versuch ich mich ein bisschen für ihn schlau zu machen.

Sein Jahresvertrag im öffentlichen Dienst geht noch bis Ende Januar 2010, aber er hat gute Aussichten auf eine Weiterbeschäftigung (was normalerweise nicht so einfach ist). Allerdings wird er Konkretes erst im Januar kurz vor Vertragsende erfahren. Schön wäre natürlich ein Festvertrag, allerdings kann es aber auch wieder nur ein Jahresvertrag werden.

Meine Frage ist jetzt:
Zum Bund möchte er auf keinen Fall, wenn dann Zivildienst.
Wann müsste er Verweigern? Gibt es da nicht eine 2 Wochenfrist?
Wenn er einen Festvertrag bekommt, dann würde er Zivildienst leisten.
Aber wenn er nur einen Jahresvertrag bekommt, dann wird es wohl unmöglich für ihn sein nach dem Zivildienst wieder weiterbeschäftigt zu werden.
Was soll er jetzt am besten machen?
Verweigerung schreiben oder Widerspruch einlegen?
Wie sieht so ein Widerspruch aus? Welche Gründe müsste man angeben?

Vielen lieben Dank schon mal für eine Antwort!!!  Huch
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2009, 18:47:21 »

Meine Frage ist jetzt:
Zum Bund möchte er auf keinen Fall, wenn dann Zivildienst.
Wann müsste er Verweigern?

Spätestens dann, wenn sich eine erfolgte Einberufung zum Grundwehrdienst nicht mehr anders umgehen lässt.

Gibt es da nicht eine 2 Wochenfrist?

Nein, die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen.

Ist er sicher, dass er bei der Musterung keinen KDV-Antrag gestellt hat?

Wenn er einen Festvertrag bekommt, dann würde er Zivildienst leisten.
Aber wenn er nur einen Jahresvertrag bekommt, dann wird es wohl unmöglich für ihn sein nach dem Zivildienst wieder weiterbeschäftigt zu werden.
Was soll er jetzt am besten machen?
Verweigerung schreiben oder Widerspruch einlegen?

mit einem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wird sein Problem nicht gelöst, es wird eher größer, da die Wahrscheinlichkeit einer Einberufung höher ist.

Wie sieht so ein Widerspruch aus?

"gegen den Musterungsbescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach".

Welche Gründe müsste man angeben?

Man muss überhaupt keine Gründe angeben.
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Catalina
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« Antworten #2 am: 13. Dezember 2009, 19:12:21 »

Super, jetzt bin ich schon mal ein bisschen schlauer  Smiley

Einen KDV-Antrag hat er nicht gestellt, er hat sich die Option Wehrdienst oder Zivildienst offen gelassen und gesagt er wüsste noch nicht was für ihn in Frage kommt, er hat sich darüber noch nicht ausreichend informiert. Daraufhin haben die noch den Eignungstest mit ihm gemacht.

Okay, also wäre für ihn ein Widerspruch am besten, wenn ich das richtig verstehe? Damit kann er die Einberufung verzögern oder im allerbesten Falle ganz umgehen... falls er vergessen wird?!

Ein Bekannter von mir wurde auch gemustert und nie einberufen.
Kommt das oft vor?

Für den Widerspruch muss man also keine Gründe angeben?
Und was passiert dann? Erfolgt eine Nachmusterung??

Nochmals danke  Smiley
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svennie
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« Antworten #3 am: 13. Dezember 2009, 19:36:45 »

Okay, also wäre für ihn ein Widerspruch am besten, wenn ich das richtig verstehe? Damit kann er die Einberufung verzögern oder im allerbesten Falle ganz umgehen... falls er vergessen wird?!

Damit wird jedenfalls die Einberufung solange verzögert, bis über den Widerspruch entschieden wurde.

Ein Bekannter von mir wurde auch gemustert und nie einberufen.
Kommt das oft vor?

Derzeit ja, die Verkürzung des Wehrdienstes in 2011 kann aber letztlich zu mehr Einberufungen führen. Derzeit gibt es rd. 12.000-13.000 Einberufungen pro Quartal bei rd. 400.000 neuen Wehrpflichtigen pro Jahrgang.

Für den Widerspruch muss man also keine Gründe angeben?

nein. Aber man kann natürlich Gründe angeben, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die eine Änderung des Tauglichkeitsgrades in "nicht wehrdienstfähig" nahelegen.

Und was passiert dann? Erfolgt eine Nachmusterung??

Welche neuen Feststellungen die Behörde im Widerspruchsverfahren trifft, entscheidet sie selbst, hält sie an dem Bescheid fest, so legt sie die Sache der vorgesetzten Behörde (Wehrbereichsverwaltung) zur Entscheidung vor.
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Catalina
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« Antworten #4 am: 13. Dezember 2009, 23:38:27 »

Super, dann werden wir das mit dem Widerspruch versuchen  Smiley
Wenn man sagt:
"gegen den Musterungsbescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach"
Was passiert dann weiter? Die wollen doch sicherlich irgendwann einen Grund haben, oder nicht?

Er hatte zum Beispiel schon mehrmals Probleme mit seinem Gleichgewichtsorgan, es ist schon öfter ausgefallen, dieses hat er sich auch zur Musterung bescheinigen lassen und vorgelegt. Die sagten allerdings nur "ja Herr ... nun ist ja wieder alles in Ornung mit ihrem Gleichgewichtsorgan?!" und er meinte dann "nein, da hab ich ab und an immer noch Probleme mit". Darauf sind die aber nicht im geringsten eingegangen ^^

Und wie lange dauert so ein Widerspruchsverfahren?
Kann er die Einberufung über den 01.04. oder sogar über den 01.07. hinauszögern? Das wäre ja am besten, denn ab 2011 muss man nur noch 6 Monate leisten, ist das richtig?

Dankeschön & gute Nacht  Smiley
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svennie
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« Antworten #5 am: 14. Dezember 2009, 13:13:38 »

Wenn man sagt:
"gegen den Musterungsbescheid vom xx.xx.xx lege ich Widerspruch ein, die Begründung reiche ich nach"
Was passiert dann weiter?

Das KWEA muss prüfen, ob es den Bescheid aufrecht erhält.

Die wollen doch sicherlich irgendwann einen Grund haben, oder nicht?

Möglich, hier muss man sich aber entscheiden, ob man wirklich in der Sache Gründe liefern möchte, oder die Sache nur in die Länge ziehen will.

Er hatte zum Beispiel schon mehrmals Probleme mit seinem Gleichgewichtsorgan, es ist schon öfter ausgefallen, dieses hat er sich auch zur Musterung bescheinigen lassen und vorgelegt. Die sagten allerdings nur "ja Herr ... nun ist ja wieder alles in Ornung mit ihrem Gleichgewichtsorgan?!" und er meinte dann "nein, da hab ich ab und an immer noch Probleme mit". Darauf sind die aber nicht im geringsten eingegangen ^^

Dann sollte man ggf. Akteneinsicht beantragen und sich dazu eine Kopie der Gesundheitsakte zuschicken lassen. Dann weiß man mehr darüber.

Auch kommt es bei Attesten natürlich auf den Inhalt an. Viele Atteste sind nicht wirklich hilfreich, eben weil sie falsch formuliert sind.

Und wie lange dauert so ein Widerspruchsverfahren?

Das kommt auf den Einzelfall an.

Kann er die Einberufung über den 01.04. oder sogar über den 01.07. hinauszögern?

Über den 1.4. wahrscheinlich ja, weil dazu ja der Einberufungsbescheid bis Anfang März zugestellt sein müsste.

Das wäre ja am besten, denn ab 2011 muss man nur noch 6 Monate leisten, ist das richtig?

Dazu ist zwar noch kein Gesetz beschlossen worden, dies soll aber geschehen.
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Catalina
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« Antworten #6 am: 2. Januar 2010, 14:28:42 »

Hallo svennie,

kannst du mir noch mal helfen  Smiley
Mein Freund hat jetzt den Widerspruch eingereicht und die haben ratz-fatz geantwortet, dass er bis zum 12.1. Gründe nachreichen solle  Schockiert
Was kann er jetzt am besten machen?

Ist es richtig, dass wenn er sich nun von einem Arzt etwas bescheinigen lässt, z. B. Allergien oder ähnliches, dass das dann immer im Bundeswehrkrankenhaus überprüft wird?
Das hat ein Freund von mir behauptet!

Und dann würde mich noch interessieren, ob man den Einberufungsbescheid (wenn man ihn hat) immer noch nach hinten verschieben kann?
Ihm würde ja gesagt entweder 1.4. oder 1.7. und ein Bekannter meinte, man könnte das immer noch ein halbes Jahr nach hinten verschieben, ist das richtig?

Vielen Dank schon mal  Smiley
Und FROHES NEUES JAHR!!!
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svennie
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« Antworten #7 am: 2. Januar 2010, 17:13:28 »

kannst du mir noch mal helfen  Smiley
Mein Freund hat jetzt den Widerspruch eingereicht und die haben ratz-fatz geantwortet, dass er bis zum 12.1. Gründe nachreichen solle  Schockiert

Na da hat es das KWEA aber eilig.

Was kann er jetzt am besten machen?

Man könnte Akteneinsicht beantragen, sich also möglichst eine Kopie der Gesundheitsakte übersenden lassen. Also dem KWEA schreiben, dass eine Begründung erst erfolgen kann und wird, wenn die Akte vorliegt.

Ist es richtig, dass wenn er sich nun von einem Arzt etwas bescheinigen lässt, z. B. Allergien oder ähnliches, dass das dann immer im Bundeswehrkrankenhaus überprüft wird?

Mit Sicherheit nicht, es gibt in Deutschland 5 Bundeswehrkrankenhäuser, eines davon ist teilweise privatisiert. Die haben da etwas besseres zu tun als Atteste zu überprüfen. Es kann im Einzelfall sein, dass man zu einer Untersuchung in ein Bundeswehrkrankenhaus geladen wird.

Das hat ein Freund von mir behauptet!

Dann behauptet er falsch.

Und dann würde mich noch interessieren, ob man den Einberufungsbescheid (wenn man ihn hat) immer noch nach hinten verschieben kann?

Ich weiß nicht, was du darunter verstehst. Wann ein Einberufungsbescheid kommt, ist nicht vorhersehbar, wenn er da ist, kann man ihn in der Regel nicht wegdiskutieren, da muss man sich schon etwas mehr Mühe geben.

Ihm würde ja gesagt entweder 1.4. oder 1.7. und ein Bekannter meinte, man könnte das immer noch ein halbes Jahr nach hinten verschieben, ist das richtig?

Weder der 1.4., noch der 1.7. stehen "fest", noch kann man da irgendetwas grundlos verschieben.
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Catalina
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« Antworten #8 am: 2. Januar 2010, 22:09:37 »

Danke für die schnelle Antwort  Smiley

Wo kann man den die Aktenansicht beantragen?
Und wie funktioniert das genau?

*haha* und mit dem Einberufungsbescheid hab ich mich natürlich total falsch ausgedrückt Lächelnd
Ich meinte wenn man den Bescheid hat, ob man den Einberufungstermin nicht noch nach hinten verschieben kann?
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svennie
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« Antworten #9 am: 4. Januar 2010, 04:16:19 »

Danke für die schnelle Antwort  Smiley

Wo kann man den die Aktenansicht beantragen?

Beim Kreiswehrersatzamt ...

Und wie funktioniert das genau?

Schriftlich. Und dann wirst du sehen, dass du es entweder mit Idioten zu tun hast, die die Akte nicht rausrücken wollen oder mit vernünftigen Menschen, welche die Akteneinsicht auch gewähren.

*haha* und mit dem Einberufungsbescheid hab ich mich natürlich total falsch ausgedrückt Lächelnd
Ich meinte wenn man den Bescheid hat, ob man den Einberufungstermin nicht noch nach hinten verschieben kann?

Nein. Ist aber ne ziemlich originelle Idee.
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Catalina
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« Antworten #10 am: 10. Januar 2010, 15:55:15 »

Okay gut, wenn man dann die Kopie der Gesundsheitsakte wirklich bekommen hat, dann wollen die ja schnellstmöglich einen Grund haben.
Wenn man jetzt bis dahin keinen wirksamen Grund hat, was macht man dann?
Es geht ja in erster Linie darum das ganze in die Länge zu ziehen.

Ich hab mich immer noch unverständlich ausgedrückt *lach* Lächelnd
Also solange das Widerspruchsverfahren läuft kann ja keine Einberufung erfolgen, richtig?

Wenn der Einberufungsbescheid aber da ist, dann sollte ja so schnell wie möglich er KDV-Antrag abgeschickt werden.
Ich habe gelesen, die Bearbeitung dieses Antrags dauert in der Regel ca. 2 Wochen und der Einberufungsbscheid kommt wohl ca. 4 Wochen vor dem Einberufungstermin, oder?

Wenn man dann erfolgreich Verweigert hat, dann ist der Einberungstermin ja nicht mehr derselbe... also wenn eine Einberufung am 1.7. erfolgen sollte, dann hat man ja innerhalb von 4 Wochen noch keine Zivildienststelle... oder wie funktioniert das genau?

Danke nochmal  Smiley
Liebe Grüße
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« Antworten #11 am: 10. Januar 2010, 16:07:26 »

Okay gut, wenn man dann die Kopie der Gesundsheitsakte wirklich bekommen hat, dann wollen die ja schnellstmöglich einen Grund haben.

Vermutlich. Wenn nicht, wird die Sache an die vorgesetzte Behörde abgegeben.

Wenn man jetzt bis dahin keinen wirksamen Grund hat, was macht man dann?

Dann könnte man sich einen ausdenken. Oder einfach mal ganz pauschal behaupten, dass das was das KWEA gemacht hat, nicht geeignet ist, um die Tauglichkeit zu beurteilen.

Also solange das Widerspruchsverfahren läuft kann ja keine Einberufung erfolgen, richtig?

richtig.

Wenn der Einberufungsbescheid aber da ist, dann sollte ja so schnell wie möglich er KDV-Antrag abgeschickt werden.

Das kommt darauf an. Wenn man keinen Wehrdienst leisten möchte und dafür Gewissensgründe vorliegen, dann sollte man das tun.

Ich habe gelesen, die Bearbeitung dieses Antrags dauert in der Regel ca. 2 Wochen

Na das ist aber sehr optimistisch gerechnet. Aber sofern bereits eine Einberufung vorliegt, geht das Schneller.

und der Einberufungsbscheid kommt wohl ca. 4 Wochen vor dem Einberufungstermin, oder?

Er kommt mindestens 4 Wochen vorher. In der Regel wohl eher so 8-10 Wochen.

Wenn man dann erfolgreich Verweigert hat, dann ist der Einberungstermin ja nicht mehr derselbe...

Wenn der Dienst noch nicht begonnen hat, dann wird wohl der Dienstantrittstermin vom Bundesamt durch einen neuen Einberufungsbescheid neu festgesetzt werden.

also wenn eine Einberufung am 1.7. erfolgen sollte, dann hat man ja innerhalb von 4 Wochen noch keine Zivildienststelle... oder wie funktioniert das genau?

Das funktioniert beim BAZ im Prinzip genauso wie beim KWEA. Auch hier ist von der Behörde eine Frist von 4 Wochen einzuhalten, lediglich ein schon bestehendes Wehrdienstverhältnis kann in ein Zivildienstverhältnis umgewandelt werden.
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« Antworten #12 am: 17. Januar 2010, 18:09:06 »

Eieiei Svennie... die machen mich noch ganz kirre  Verlegen

Er hat das jetzt mit der Anforderung seiner Gesundheitsakte probiert.
Da er von seinem Arzt eine Bescheinigung wegen seines Gleichgewichtsorganes bekommen wird, dieser muss ihn aber dafür noch mal untersuchen und dann mal schauen was er da genau bescheinigen kann und wird.

Nun hat er aber eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch in Arnsberg bekommen für Ende Januar. Die sind überhaupt nicht auf die Gesundheitsakte eingegangen!
*ahhhh* was machen wir jetzt?
HELP  Huch
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sunknown
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« Antworten #13 am: 17. Januar 2010, 22:07:56 »

 

Zitat
Nun hat er aber eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch in Arnsberg bekommen für Ende Januar. Die sind überhaupt nicht auf die Gesundheitsakte eingegangen!
*ahhhh* was machen wir jetzt?
HELP  Huch

wie svenni oben schon schrieb: 
"Schriftlich. Und dann wirst du sehen, dass du es entweder mit Idioten zu tun hast, die die Akte nicht rausrücken wollen oder mit vernünftigen Menschen, welche die Akteneinsicht auch gewähren."

man will dich offenbar abwimmeln und hofft, dass dir ein persönlicher besuch die mühe nicht wert ist.
wenn du hin gehst wird man dir wahrscheinlich anbieten , dass du einen teil der g-akte kopieren kannst (wenn du vor ort nochmal darauf bestehst).
ich würde dem KWEA nochmal schreiben, anbieten die kopierkosten und das porto für die übersendung der g-akte zu tragen und zudem auf dein recht auf akteneinsicht gem. dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verweisen.

alternativ kannst du, falls du zeit hast auch persönlich vorbeikomme.
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Catalina
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« Antworten #14 am: 17. Januar 2010, 22:21:19 »

Aber was wollen die überhaupt mit dem Gespräch bezwecken?
Einschüchterung?
Oder über was wollen die da reden?
Die werden doch bestimmt wissen wollen warum er eine Kopie der Gesundheitsakte haben will?! Und wie agumentiert man dann?

Wäre es denn ratsam zu dem Gespräch zu gehen oder es lieber versuchen zu umgehen?

Danke schon mal  Smiley
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