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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Verständnisfrage wegen Zivildienst.  (Gelesen 1362 mal)
ColeZero
Newbie
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Beiträge: 3


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« am: 14. April 2007, 00:33:32 »

Ich werde bald gemustert und will def. Zivildienst machen, wenn ich für tauglich erklärt werde.
Nun habe ich ein paar Tage vor der Musterung nen Eignungstest für eine Ausbildung und bin guter Dinge, dass ich das packe  Zwinkernd.
Ich will am liebsten die Ausbildung machen.
Wenn ich dann zur Musterung muss und gefragt werde, ob ich verweigere, soll ich dann schon ja sagen oder nein?

Was wäre z.b Wenn ich sage: Ja ich will Verweigern, muss ich dann schon eine Woche später Zivildienst machen?

Oder was ist wenn ich bei der Musterung sage: Ja ich will Verweigern und sich 2 Tage später mein Betrieb meldet und sagt, ich kann im August anfangen, muss ich dann trotzdem Zivildienst machen und kann die Ausbildung vergessen?

Im Grunde will ich Zivildienst machen, aber wenn ich nun die Chance auf ne Ausbildung bekäme, will ich natürlich die lieber machen.

Der Test ist am 20. und die Musterung am 24.

Vielen Dank
SChöne Grüße
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 14. April 2007, 08:26:24 »

Zitat
]Ich werde bald gemustert und will def. Zivildienst machen, wenn ich für tauglich erklärt werde.
Nun habe ich ein paar Tage vor der Musterung nen Eignungstest für eine Ausbildung und bin guter Dinge, dass ich das packe  Zwinkernd.
Ich will am liebsten die Ausbildung machen.
ausbildung = zurückstellungsgrund, also gibts zunächst keine probleme.

Zitat
Wenn ich dann zur Musterung muss und gefragt werde, ob ich verweigere, soll ich dann schon ja sagen oder nein?
kommt draun an ob gewissensgründe gg den dienst an der waffe bei dir vorliegen. die chance zum zivildienst(verglichen mit dem grundwehrdienst) einberufen zu werden ist höher.

Zitat
Was wäre z.b Wenn ich sage: Ja ich will Verweigern, muss ich dann schon eine Woche später Zivildienst machen?
*g* natürlich nciht, das kann sich bzw. kann man über monate hin strecken. wenn man will.

Zitat
Oder was ist wenn ich bei der Musterung sage: Ja ich will Verweigern und sich 2 Tage später mein Betrieb meldet und sagt, ich kann im August anfangen, muss ich dann trotzdem Zivildienst machen und kann die Ausbildung vergessen?
zivildienst käme dann eventuell nach der ausbildung auf dich zu !
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ColeZero
Newbie
*
Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 14. April 2007, 13:29:08 »

Ah alles klar, danke  Smiley

Ja ich kann keinen Dienst an der Waffe antreten aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht so schreiben möchte.

Ich habe ja gehört, dass man sich 1x zurückstellen lassen kann, gilt das also auch wenn ich Zivildienst mache, kann ich mich da auch zurückstellen lassen wegen einer Ausbildung?

Wenn ich Zivildienst, nach der Ausbildung leisten muss, wäre das ja eigentlich kein Problem..

Ich habe mir schon überlegt, wenn ich mich zurückstellen lasse und die ausbildung anfange, bin ich nach der ausbildung  fast 24 Jahre alt. Muss ich dann auch noch Zivildienst leisten?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #3 am: 14. April 2007, 13:47:20 »

Ah alles klar, danke  Smiley

Ja ich kann keinen Dienst an der Waffe antreten aus verschiedenen Gründen, die ich hier nicht so schreiben möchte.

Ggf. solltest du dich überwinden. Haben diese Gründe nichts mit dem Gewissen zu tun, dann könnte man von einer Wehrdienstunfähigkeit ausgehen.

Ich habe ja gehört, dass man sich 1x zurückstellen lassen kann, gilt das also auch wenn ich Zivildienst mache, kann ich mich da auch zurückstellen lassen wegen einer Ausbildung?

Eine Zurückstellung erfolgt dann, wenn ein Zurückstellungsgrund (§ 12 Wehrpflichtgesetz, § 11 Zivildienstgesetz) vorliegt, und das nicht nur ein mal sondern eben so oft es einen Grund dafür gibt.

Wenn ich Zivildienst, nach der Ausbildung leisten muss, wäre das ja eigentlich kein Problem..

Eigentlich?

Ich habe mir schon überlegt, wenn ich mich zurückstellen lasse und die ausbildung anfange, bin ich nach der ausbildung  fast 24 Jahre alt. Muss ich dann auch noch Zivildienst leisten?

Ja. Doch ein Problem!?
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #4 am: 26. April 2007, 09:34:57 »

Du darfst dich nicht selber zurück stellen lassen (solltest es nicht). Du fängst mit der Ausbildung an und Schreibst den das dann, das du eien Ausbildung hast.

Ich glaub dann bist du ab 23 ein freier Mensch.


Zudem solltest du bei der Musterung nicht schon sagen das du Zivi willst. So eine Entscheidung kann man auch Später noch machen aber einmal getan ist die chance verspielt damit etwas zu erreichen.
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