hmm was soll ich dann machen? Zivi aufem Amt?
Du sollst keine Tätigkeiten ausüben, die den Verwendungsausschlüssen entsprechen. Wie und wo das geschehen kann, ist nicht dein Problem.
Also es steht zwar drin das es gemäß den bundeswehr anforderungen gemessen ist aber das hört sich hier nicht so an
So auf den ersten Blick sieht es schon danach aus, dass man sich da Gedanken gemacht hat, auf den zweiten Blick aber nicht mehr.
Du solltest gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
Es ist nicht genau definiert, was "schwere Lasten" sind, ähnlich sieht es bei "schweren körperlichen Arbeiten" aus.
Zu den Mindestanforderungen gehört zum Beispiel:
"Marsch mit Gepäck 20km"
Es ist nicht (mehr?) definiert, wie schwer das Gepäck ist, ich seh das aber schon als grundsätzliches Problem an
Was die Schulterprobleme angeht, so hätte folgende Anforderung beachtet werden müssen:
"- Bewegungen im Gelände (u.a. Laufen, Springen, Hinlegen, Kriechen, Gleiten), Ausbildung bis zu zehn Stunden, an mindestens zwei Tagen.
- Überwinden von Hindernissen/Hindernisbahn mindestens dreimal (Lw: neunmal) während der Grundausbildung."
Das ist aber wohl nicht geschehen, hier solltest du nachhaken und ggf. deinen eigenen Arzt um Unterstützung bitten.
Hier der Link zu den Mindestanforderungen:
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=152