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Neuestes Mitglied: rinja

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Autor Thema: *Update* Nachmusterung beantragt - weitere Tipps?  (Gelesen 1612 mal)
jogiebaer
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« am: 20. November 2009, 14:52:28 »

Hallo,

erstmal zu meiner Situation
Bin 21 Jahre
Habe Ausbildung seit dem Sommer fertig und einen Arbeitsvertrag bis Mai
Ab Juni soll ich Zivi machen. Bin solange zurückgestellt.
Die Firma würde mich aber wahrscheinlich auch weiterhin behalten wenn ich kein Zivi machen muss.
Meine Musterung ist nun schon ca 3 Jahre her. Seit dem hatte ich auch das Schlüsselbein gebrochen und bekomme nun vom Orthopäden ein entsprechendes Atest. Er weiß auch worum es geht.

Nachmusterung habe ich diese Woche schriftlich beantragt.
Hat jemand von euch Tipps was ich noch als Mängel aufführen kann um ausgemustert zu werden?
Durch den Zivi würde ich eine riesen Chance verbaut bekommen.

Hoffe auf eure Hilfe

Gruß
jogie
« Letzte Änderung: 4. Februar 2010, 12:10:41 von jogiebaer » Gespeichert
sunknown
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« Antworten #1 am: 21. November 2009, 14:52:40 »

ein verheilter bruch ist kein ausmusterungsgrund.
ansonsten fragst du nach einer universallösung, die es natürlich nicht gibt.
wirf einen blick hier rein und orientiere dich an diesen unterlagen:
http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=24
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jogiebaer
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« Antworten #2 am: 24. November 2009, 09:29:41 »

Naja der Bruch ist zwar verheilt aber ich habe immernoch starke Bewegungsprobleme mit dieser Schulter udn kann nicht schwer heben.

Ich hatte mir die Unterlagen schon einmal durchgeschaut und wie ich das verstehe ist ein Schlüsselbeinbruch ein Ausmusterungsgrund?

Zumindest ist es in G5 eingestuft!?

Kann da jemand eine Aussage zu treffen?

Gruß
jogie
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svennie
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« Antworten #3 am: 26. November 2009, 12:23:00 »

Ich hatte mir die Unterlagen schon einmal durchgeschaut und wie ich das verstehe ist ein Schlüsselbeinbruch ein Ausmusterungsgrund?

Ich vermute aber, dass hier nur ein tatsächlich akut vorliegender Bruch gemeint ist, so verstehe ich jedenfalls den Verweis auf Gesundheitsnummer 6, die du dir ebenfalls ansehen solltest:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-06.pdf

Außerdem ist ja eben der Vorschlag von vorübergehend Wehrdienstunfähig (und keine "Ausmusterung" die Folge der Vergabe der Gradation V.

Zumindest ist es in G5 eingestuft!?

Da musste ich erstmal ne Weile nachdenken, was du meisnt: Gradation V ...

Kann da jemand eine Aussage zu treffen?

Ja, der Autor dieser Dientvorschrift, der kann dir dann auch erklären, warum er das alles so schwammig formuliert.
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jogiebaer
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« Antworten #4 am: 28. November 2009, 13:19:50 »

So heute ist post vom amtsarzt gekommen
Nächste woche ist es soweit.

Kann mir jemand noch Tipps geben wie ich ihm gegenübertreten soll?
"Auf meine Ausmusterung bestehen"?
Oder "schleimen" Smiley?

Gruß
jogie
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svennie
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« Antworten #5 am: 28. November 2009, 13:42:27 »

Kann mir jemand noch Tipps geben wie ich ihm gegenübertreten soll?

Freundlich und kooperativ, so lange der es auch ist.

"Auf meine Ausmusterung bestehen"?

Da sehe ich ehrlich gesagt keine offensichtliche Grundlage für, allenfalls für vorläufige Zivildienstunfähigkeit.

Oder "schleimen" Smiley?

Ja, aber übertreibs nicht.
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jogiebaer
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« Antworten #6 am: 28. November 2009, 13:53:41 »


"Auf meine Ausmusterung bestehen"?

Da sehe ich ehrlich gesagt keine offensichtliche Grundlage für, allenfalls für vorläufige Zivildienstunfähigkeit.

Naja ich hab halt bewegungseinschränkungen in der schulter.
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svennie
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« Antworten #7 am: 28. November 2009, 15:11:24 »

Naja ich hab halt bewegungseinschränkungen in der schulter.

Da wird es halt darauf ankommen, ob eine Besserung zu erwarten ist, es muss also eine Prognose aufgestellt werden.
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jogiebaer
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« Antworten #8 am: 28. November 2009, 15:30:54 »


Da wird es halt darauf ankommen, ob eine Besserung zu erwarten ist, es muss also eine Prognose aufgestellt werden.

Ja also die einschränkungen sind ja schon seit 3 jahren da wird keine besserung mehr kommen . aber das steht leider nicht in dem attest. Ich muss leider abwarten bis nächste woche
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jogiebaer
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« Antworten #9 am: 30. November 2009, 12:29:01 »

Eine Frag ehätte ich allerdings noch.
Soll ich in den Becher machen oder soll ich mit komplexen kommen?

Gruß
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svennie
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« Antworten #10 am: 30. November 2009, 14:28:56 »

Eine Frag ehätte ich allerdings noch.
Soll ich in den Becher machen oder soll ich mit komplexen kommen?

Ich weiß nicht, welche Komplexe man haben könnte, wenn man "in einen Becher" machen soll. Wenn da natürlich jemand zusehen will (sehr unwahrscheinlich), dann hab ich natürlich Verständnis dafür, dass du dich weigerst.
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jogiebaer
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« Antworten #11 am: 4. Februar 2010, 11:59:48 »

Hallo,

also meien "Aktion" hat sich bis heute hingezogen und ich glaube es ist noch kein Ende in Sicht.

Update:
Musterung beim Gesundheitsamt war der hat mich zu einem "neutralen" Orthopäden geschickt.
Der hat bestätigt das ich Bewegungseinschränkungen, nichts heben darf etc etc.

Nun bekomm ich vom Zivildienstarzt die Bescheinigung dass ich Tauglich bin bin genau diesen Einschränkungen...

Was würdet ihr nun tun?
Einspruch einlegen?

Fakt ist mein AG sichert mir zu mich im Sommer Festanzustellen wenn ich kein Zivi machen muss. Wenn ich Zivi machen muss darf ich danach nicht mehr zum AG kommen.

Weiß jemand Rat?

Gruß
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alexis
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« Antworten #12 am: 4. Februar 2010, 17:11:36 »

Hallo,

also meien "Aktion" hat sich bis heute hingezogen und ich glaube es ist noch kein Ende in Sicht.

Update:
Musterung beim Gesundheitsamt war der hat mich zu einem "neutralen" Orthopäden geschickt.
Der hat bestätigt das ich Bewegungseinschränkungen, nichts heben darf etc etc.

Nun bekomm ich vom Zivildienstarzt die Bescheinigung dass ich Tauglich bin bin genau diesen Einschränkungen...

Was würdet ihr nun tun?
Einspruch einlegen?

Fakt ist mein AG sichert mir zu mich im Sommer Festanzustellen wenn ich kein Zivi machen muss. Wenn ich Zivi machen muss darf ich danach nicht mehr zum AG kommen.

Weiß jemand Rat?

Gruß

Gesundheitsamt / Zivildienstarzt - Du bist also anerkannter KDVler.
Was genau steht im Attest des Orthopäden - ich könnte mir denken dass Du auch für die meisten Zivildienststllen, auf jeden Fall aber für den Wehrdienst untauglich bist (Bewegungseinschränkungen, Du darfst nichts heben usw usw) - damit wirst Du sicher den Anforderungen der Grundausbildung nicht gerecht. Steht im Attest irgendeine Prognose bzgl. Dauer Deiner Einschränkungen ... (***) Allerdings hast Du die Probleme schon seit 3 Jahren, da kann man sicher von dauerhafter Beeinträchtigung ausgehen.

Also auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen ... wenn das nicht von Erfolg gekrönt ist besteht dann immer noch die Option auf Deine Anerkennung als KDVler zu verzichten - dann wärst Du zwar wieder in der Obhut des KWEA aber mit den gesundheitlichen Einschränkungen bist Du wahrscheinlich nicht wehrdienstfähig. Wichtig wäre halt zu wissen was genau im Attest steht (siehe (***)).
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jogiebaer
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« Antworten #13 am: 5. Februar 2010, 08:42:58 »

Hallo,

danke für die Tipps, hier mal Stichwortartig was im Atteststeht.
keine Feinmotorig der Hand und Schulter des anderen Arms
Keine Belastung auf Hand und Schulter.
Kein Arbeiten über dem Kopf
etc etc

Das genaue Schreiben des Zivieldienstamtes liegt mir noch nicht vor. Allerdings wurde es mir am Telefon vorgelesen und da stand das gleiche drin.

Gruß
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svennie
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« Antworten #14 am: 5. Februar 2010, 14:12:05 »

danke für die Tipps, hier mal Stichwortartig was im Atteststeht.
keine Feinmotorig der Hand und Schulter des anderen Arms
Keine Belastung auf Hand und Schulter.
Kein Arbeiten über dem Kopf

Du müsstest im Widerspruchsverfahren darlegen, dass dir konkrete Tätigkeiten aus der militärischen Grundausbildung unmöglich bzw. nicht zuzumuten sind, den Tätigkeitskatalog findest du hier:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/152.pdf

Dein Arzt sollte nicht nur irgendwelche Diagnosen aufzählen, sondern auch begründen, warum eine Tätigkeit nicht zuzumuten ist.
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