... Allerdings muss ich sagen, dass das THW nicht das Richtige für mich ist. Da ich mich ja noch in der 6 monatigen Probezeit befinde, kann ich mich ja dort ohne Gründe wieder abmelden....
Eine neue Variante der gleichen Geschichte?
Allerdings fängt nun mein 3.Semester an und meine 1. Frage lautet, ob Sie mich nun trotzdem ziehen können, obwohl ich im 3. Semester bin?
Auch das haben wir schon geklärt:
http://www.musterungsforum.de/forum/zurueckstellung_unabkoemmlichkeit_befreiung/thw_bis_zum_3_semester-t3040.0.html;msg14065#msg14065Eigentlich geht das ja nicht, weiß nur nicht ob das bei mir nun ein sonderfall ist, weil ich ja vorher beim THW war.
Wo liegt jetzt da der Sonderfall?
Während des Dienstes im Katastrophenschutzes ist eine Einberufung nicht möglich. Mit Erreichen des 3. Semesters liegt
in der Regel ein Zurückstellungsgrund vor. Ausnahmen von dieser Regel liegen vor, wenn z.B. die Nichtheranziehung durch Falschangaben erschlichen wurde (Ausbildungsvertrag vorgelegt und Zurückstellung beantragt, Ausbildung nie angetreten sondern studiert. Wenn das dann rauskommt, könnte es halt kritisch werden).
2. Frage: Was versteht das Ersatzamt unter 3. Semester?
Das Kreiswehrersatzamt verstehe unter 3. Semester das 3. Fachsemester.
Heißt es, dass ich zeitlich gesehen 1 Jahr studiert haben muss und mein nächstes halbe Jahr nun weiter studiere ? Oder das ich alle Klausuren des 1. und 2. Semesters bestanden haben muss?
Das Gesetz ist eindeutig:
Das 3. Semester muss in dem vorgesehenen Diensteintrittstermin
erreicht worden sein.
Hab 2 Klausuren nicht bestanden/mitgeschrieben. Bin ich trotzdem im 3.Semester für den Bund?
Bist du im 3. Fachsemester aus Sicht der Universität?