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Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

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Autor Thema: Riesen Problem  (Gelesen 2988 mal)
Nardo
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« am: 31. Januar 2007, 13:21:34 »

Also Peter hat folgendes Problem.

So:
Peter wurde am 2.1 eingezogen. Am selben Tag hat Peter einen KdV antrag gestellt. Da bei der Bundeswehr alles abgefuckt war, hat Peter einen auf Krank gemacht und wurde am 10.1 entlassen. Der KDV antrag wurde am 15.1 genehmigt. Jetzt wollte Peter den zividienst anfangen und jetzt hat ihm die Frau vom BAZ am Telefon gesagt, dass es nicht geht, weil er ja krank entlassen wurde...und seine Gesundheitliche Feststellung bis zu 6 monate dauern kann!!! Das ist natürlich jetzt ein ziemliches Problem, weil er eigentlich am Oktober studieren wollte und schon mit der Dienststelle alles wegen Zivi gereglt hatte. Wie kann er jetzt vorgehen? Ohne eine Feststellung seiner Tauglichkeit kann er ja nicht einberufen werden? Ohne Einberufung kein Zivildienst? Wie sieht es mit Ausland aus? Er hat sich überlegt in die Staaten zu gehen und auf alles hier zu sch"""". Aber dafür braucht er wieder eine Genehmigung. ALso was sagt ihr dazu? Einfach vor der nächsten Untersuchung drücken?


M.f.G
Christoph
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 13:30:36 von Nardo » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 31. Januar 2007, 13:46:09 »

Ohne eine Feststellung seiner Tauglichkeit kann er ja nicht einberufen werden?

Peters Tauglichkeit ist festgestellt, sein Status ist "zivildienstfähig". Insoweit irrt das BAZ.

Ohne Einberufung kein Zivildienst?

Richtig, alles andere macht auch keinen Sinn.

Wie sieht es mit Ausland aus? Er hat sich überlegt in die Staaten zu gehen und auf alles hier zu sch"""". Aber dafür braucht er wieder eine Genehmigung.

Richtig.

ALso was sagt ihr dazu? Einfach vor der nächsten Untersuchung drücken?

Das bringt dich nicht weiter. Du kannst - unabhängig davon was das BAZ wieder für einen Mist erzählt hat - zusammen mit der Dienststelle einen Einberufungsvorschlag unterbreiten. Führt dies nicht zum Ziel: Gesundheitsakte anfordern und (ggf.) selbst eine ärztliche Untersuchung beantragen. Weswegen wurdest du als krank entlassen?

Ich darf hier einfach mal anmerken, dass an dem Standort an dem ich meinen Wehrdienst geleistet habe alle KDV-Antragsteller vom Truppenarzt krankgeschrieben wurden (es wurde ein möglichst später Termin mit einem Psychologen gemacht und bis dahin 'krank zu hause' geschrieben mit dem Ergebnis, dass diese Leute vor diesem Psychologen-Termin anerkannte Kriegsdienstverweigerer waren.
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Nardo
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« Antworten #2 am: 31. Januar 2007, 13:59:21 »

Peter wurde wegen psychischen Problemen entlassen.Vorschlag auf Einberufung wurde schon verschickt. Peter hat nach Nachfrage erfahren, ob er am 15.2 oder 1.3 antreten kann, dass er ja von Wehrdienst entlassen wurde und somit die Tauglichkeit beim zivildiest festgestellt werden muss. Wo soll Peter jetzt seine Akte anfordern und wo und iwe soll die tauglichkeit festgestellt werden? Ist eine Einberufung für März für Peter realistisch?

M.f.G
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 14:07:50 von Nardo » Gespeichert
Nardo
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2007, 14:22:53 »

Also Peter hat sich eine Dienststelle gesucht und zusammen mit der Dienststelle einen Vorschlag auf Einberufung abgeschictk.
Von der Dienststelle hat Peter einen Arzt bekommen, der Untersuchen soll, ob Peter geeignet ist.

Jetzt hat Peter beim BAZ nachgefragt, wann er anfangen kann und die haben - wie oben erwähnt - ihm mitgeteilt, dass er ja entlassen wurde und somit erst geprüft werden muss, ob er gesund ist.

Das Problem ist, dass Peter mitgeteilt wurde, dass es bis zu 6 Monate dauern kann und Peter jetzt nicht weiß, was er machen soll.

Wie kann Peter jetzt vorgehen um das alles sehr schnell erledigen zu können.

Svennie, was denkst du ist realisitsch wann Peter mit dem Zivi anfangen kann?


M.f.G
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Dave
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« Antworten #4 am: 31. Januar 2007, 14:30:42 »

Ich an Peters stelle würde bei den Anrufen und nachfragen was das soll und was man machen kann. Gemustert ist Peter doch sicher. Wenn sie unbedingt eine Untersuchung wollen soll Peter sofort eine Beantragen. Telefonisch so weit es geht.
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 14:32:32 von Dave » Gespeichert
Nardo
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« Antworten #5 am: 31. Januar 2007, 14:38:50 »

Peter hat mit seiner zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen und die hat ihm ausdrücklich gesagt, dass és eine gesundheitliche Überprüdung geben muss. Jetzt weiß Peter natürlich nicht, wie er weiter vorgehen soll. Wo kann man die Gesundheitsakte beantragen? Beim BAZ? Ihm wurde noch dazu gesagt, dass seine Akte in der Kaserne wäre? Das kann aber irgendwie nicht sein, weil er am 10.1 aus der KAserne entlassen wurde und sie ja ohne seine Akte ihn nicht anerkennen könnten?

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svennie
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« Antworten #6 am: 31. Januar 2007, 14:44:27 »

Telefonischer Kontakt zu Behörden bringt meistens nichts, insbesondere dann nicht, wenn sich die Behörde so wie in diesem Fall verhält. Das BAZ gibt irgendwelche Antworten, die mit der Sache eigentlich nichts zu tun haben.

Die Truppe kann keine statusändernden Maßnahmen vornehmen, das hätte in diesem Fall bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nur das Kreiswehrersatzamt tun können. Wenn das BAZ jetzt Zweifel an der Tauglichkeit hat, dann muss es den Tauglichkeitsgrad eben durch Bescheid ändern, dieser Bescheid wäre dann im übrigen anfechtbar.

Hätte der Fragesteller aber keinen KDV-Antrag gestellt, dann hätte er womöglich nie wieder etwas von der Bundeswehr gehört, das Thema wäre dann bestenfalls erledigt gewesen. Abhängig vom Inhalt der Gesundheitsakte (jetzt anzufordern beim Bundesamt für den Zivildienst) könnte man aber auch eine (dauerhafte) Zivildienstunfähigkeit erreichen.

Deshalb muss man im Zweifel das BAZ jetzt etwas anpieksen, so dass es schriftlich seinen Standpunkt erklärt.

Es ist durchaus möglich, dass die Akte noch in der Kaserne ist (oder noch nicht beim BAZ angekommen ist). Die Gesundheitsakte wird im Anerkennungsverfahren nicht benötigt.
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Nardo
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« Antworten #7 am: 31. Januar 2007, 14:56:18 »

Svennire,

kannst du mir jetzt bitte sagen, wie peter sich verhalten soll? Brief an das BAS schrieben un die Akete anfordern?
Peter ist gerade ein wenig durch den Wind, weil er denkst, dass seine Planung für die zukunft zerfällt.
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svennie
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« Antworten #8 am: 31. Januar 2007, 15:00:07 »

kannst du mir jetzt bitte sagen, wie peter sich verhalten soll? Brief an das BAS schrieben un die Akete anfordern?
Peter ist gerade ein wenig durch den Wind, weil er denkst, dass seine Planung für die zukunft zerfällt.

Ich würde die Akte schriftlich anfordern. Das Problem bei der Sache ist, dass das BAZ ein Einberufungsermessen hat, sie müssen dich nicht zum Zivildienst einberufen. Offenbar weiß auch das BAZ (noch) nicht, warum genau du als dienstunfähig entlassen wurdest und möchte das zunächst prüfen.
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Nardo
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« Antworten #9 am: 31. Januar 2007, 15:07:17 »

Und welche kosequenen würde es für EPter haben, wenn er sich abmelden würde und ins Ausland gehen würde? Das das BAZ anscheinend nicht weiß, was es will, kann es sein, dass es noch ziemlich lange dauern wird bis Peter irgendwelche Korrespondenz vom BAZ bekomme?
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« Antworten #10 am: 31. Januar 2007, 15:17:23 »

Und welche kosequenen würde es für EPter haben, wenn er sich abmelden würde und ins Ausland gehen würde?

Das wäre eine Ordnungswidrigkeit und wenn es dann zur Einberufung kommen würde eine Dienstflucht (strafbar).

Das das BAZ anscheinend nicht weiß, was es will, kann es sein, dass es noch ziemlich lange dauern wird bis Peter irgendwelche Korrespondenz vom BAZ bekomme?

Die werden sich schon melden wenn man ihnen schreibt.
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« Antworten #11 am: 31. Januar 2007, 15:23:35 »

Nochmal bitte Svennie,

Szenario A: Ist es realistisch, wenn man alles einleitet, dass Peter den DIenst ab März anfangen kann?

Sezenario B: Eine einberufung kann doch nicht rechtskräftig sein, wenn Peter sich abgemeldet hat?
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svennie
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« Antworten #12 am: 31. Januar 2007, 15:36:58 »

Nochmal bitte Svennie,

Szenario A: Ist es realistisch, wenn man alles einleitet, dass Peter den DIenst ab März anfangen kann?

Nein.

Sezenario B: Eine einberufung kann doch nicht rechtskräftig sein, wenn Peter sich abgemeldet hat?

Doch, es gibt verschiedene Arten der Zustellung:

"Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist oder
- die Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspricht"

Mal abgesehen davon bist du verpflichtet dafür zu sorgen, dass dich Mitteilungen auch erreichen. Man wird also im Zweifel erst mal mit Postzustellungsurkunde an der letzten bekannten Adresse zustellen und die Urkunde dann als Beweis der Zustellung ansehen (wenn die Zustellung nach Meinung des Zustellers dort erfolgreich war).
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 15:38:33 von svennie » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 31. Januar 2007, 15:41:49 »

Zu A)

Was wäre denn realistisch?



ALs PEter vom Bund entlassen wurde, stand drin wehrdienstunfähig für 12monate.. Gilt dies auch fürs BAZ?


Wenn Peter nun die Akte von denen hat, wie müsste Peter weiter vorgehen?


Welche Möglichkeiten hat Peter noch um so schnell zu beginnen.

Wer macht die med. Untersuchung?
« Letzte Änderung: 31. Januar 2007, 15:45:17 von Nardo » Gespeichert
Dave
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« Antworten #14 am: 31. Januar 2007, 17:14:30 »

ALs PEter vom Bund entlassen wurde, stand drin wehrdienstunfähig für 12monate.. Gilt dies auch fürs BAZ?

womöglich, warum sagst du das nicht gleich? Dann kann man doch auch verstehen warum sie Peter nicht mehr wollen und erst eine Untersuchung brauchen.

Reichen 12 Monate um ins 3. Semester zu kommen? Wenn ja dann is das vielleicht die möglichkeit gleich mit Studium anzufangen. Dann hat man das sicher.
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