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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: paar allgemeine fragen  (Gelesen 1852 mal)
exodus69
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« am: 19. Februar 2007, 20:29:16 »

hallo!

ich habe mal ein paar fragen rund um den zivildienst, denke mal dass ich hier an der richtigen addresse bin da ich ehrlich gesagt keinen plan habe!! Smiley

KDV usw hat sich erledigt, habe jetzt ein schreiben bekommen dass ich ab 01.08.2007 den dienst antreten soll (oder nach vereinbarung mit der stelle auch ab einen anderen termin). alles soweit so gut!

wollte mal fragen, ob jemand erfahrung hat/bescheid weiß, was ist, wenn man den zivildienst evtl in einer anderen stadt machen möchte. würde das amt für zivildienst das irgendwie unterstützen (umzug, wohnung)? hier in der umgebung gibts eigentlich schon ein paar stellen, leider bin ich aber gezwungen demnächst von zuhause auszuziehen und da könnte ich 2 fliegen mit einer klatsche quasi erledigen, da ich sowieso mal woanders hinziehen wollte.

danke im vorraus für hilfe jeglicher art!!!

gruß
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Andy1985
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Beiträge: 14


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« Antworten #1 am: 19. Februar 2007, 21:08:05 »

Allgemeine Frage: Warum brauchst Du erst August 2007 die Stelle antreten? Bist du noch vorher zurückgestellt?
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exodus69
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 20. Februar 2007, 10:03:05 »

ich wurde damit ich ein weiteres schuljahr (fos13) vollbringen konnte 1 jahr zurückgestellt (wäre sonst 2006 gewesen)
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Dave
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« Antworten #3 am: 20. Februar 2007, 11:38:51 »

ich weißs nix davon das man dich fördert eine andere wohnung zu nehmen. Es ist ehr so das man seine Wohnung schon ein halbes Jahr haben muss damit sie dir die überhaupt bezahlen.


Auf der anderen seite ist ja noch fast halbes jahr bis August. Also wenn du jetzt sofort umziehst hast du vll die wohnungsförderung sicher.

Ansonsten gibs noch Zivistellen die dir ein Unterkunftplatz zur verfügung stellen könnten...
Obs aber umzungsförderungen gibt is mir unbekannt. ^^
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svennie
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« Antworten #4 am: 20. Februar 2007, 11:45:29 »

ich weißs nix davon das man dich fördert eine andere wohnung zu nehmen. Es ist ehr so das man seine Wohnung schon ein halbes Jahr haben muss damit sie dir die überhaupt bezahlen.

Du musst unterscheiden zwischen der Erstattung der Wohnkosten wenn man keine dienstliche Unterkunft bekommt und der Erstattung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Aber nach beiden Vorschriften werden keine Umzugskosten erstattet, eben weil diese nicht notwendig sind.
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Dave
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Beiträge: 166


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« Antworten #5 am: 20. Februar 2007, 11:48:37 »

Also wenn er auf eigene kosten um zieht und sich dann dort eine stelle nimmt, was bekommt er für seine Wohnung? Nur das mikrige Unterkunft Gehalt? Das fällt ja glaube nidriger aus als eine
"Erstattung der Wohnkosten" die glaub erst nach 6 Monaten gegeben ist.
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svennie
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« Antworten #6 am: 20. Februar 2007, 20:51:25 »

Also wenn er auf eigene kosten um zieht und sich dann dort eine stelle nimmt, was bekommt er für seine Wohnung? Nur das mikrige Unterkunft Gehalt?

ja, es sei denn er hat schon vorher nicht bei den Eltern gewohnt oder er hatte einen guten Grund von erheblicher Bedeutung (aber einen anderen als den Zivildienst) auszuziehen.
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exodus69
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Beiträge: 3


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« Antworten #7 am: 21. Februar 2007, 15:07:46 »

vielen dank erstmal für die bisherigen beiträge!

die sache wäre halt, dass ich bei mir zuhause nicht mehr lange wohnen kann (familiäre gründe) und ich wahrscheinlich sowieso gezwungenermaßen ausziehen soll/muss, das ist aber erst vor einiger zeit vors licht gekommen.
6 monate?!

Zitat
Anspruchsvoraussetzungen
Eine Mietbeihilfe ist an viele Voraussetzungen gebunden. Diese Voraussetzungen sind allgemein:

Sie

    * leisten Zivildienst
    * sind alleinstehend
    * sind Mieter von Wohnraum
    * haben den Wohnraum vor Beginn des Zivildienstes angemietet oder
    * mussten den Wohnraum aus dringendem Gründen anmieten

(quelle: www.zivildienst.de / Soziale Sicherung -> Unterhaltssicherung -> Mietbeihilfe)

wäre das bei mir eventuell ein "drigender grund"?
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svennie
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« Antworten #8 am: 21. Februar 2007, 19:22:13 »

wäre das bei mir eventuell ein "drigender grund"?

Guck dir am besten mal diese Broschüre an:

http://www.zentralstelle-kdv.de/mietbeihilfe.htm

Und die entsprechende Vorschrift:

http://bundesrecht.juris.de/usg/__7a.html
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