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Autor Thema: "Nicht Wehrdienstfähig" - Was nun?  (Gelesen 1791 mal)
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Beiträge: 1


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« am: 9. Februar 2008, 02:30:21 »

Hallo,

folgende Situation bei mir:
Ich bin 21 Jahre alt.Im Oktober 07 musste ich zur Musterung beim KWEA Dortmund.
Ich beschloss, dort anzugeben dass ich den Kriegsdienst verweigere, da ich auch an BHD leide, und deswegen BetaBlocker einnehme.
Es wurden Hör - uns Sehtest gemacht, sowie einige leichte Körperliche Übungen.Im ganzen sehr harmlos.
Jetzt kam der Bescheid, "Sie sind nicht wehrdienstfähig".

Anbei folgende Info:".......Ich bitte sie zu prüfen, ob sie Ihren KDV-Antrag zurückziehen wollen."

Meine Fragen:

1.Kann ich detallierte Informationen über das Musterungsergebnis + Ausmusterungsgrund verlangen

2.Warum wird mir die Möglicheit gegeben den KDV-Antrag zurückzuziehen, da ich eh nicht wehrdienstfähig bin.Was hätte das für Auswirkungen?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 9. Februar 2008, 16:58:02 »

1.Kann ich detallierte Informationen über das Musterungsergebnis + Ausmusterungsgrund verlangen

Natürlich, nur dürfte hier die Wehrdienstunfähigkeit praktisch auf der Hand liegen. Es steht dir frei, zum KWEA zu gehen und Akteneinsicht in die Geunhdietsakte zu verlangen. Es steht dir ferner frei. eine Kopie des Akteninhalts zu verlangen.

2.Warum wird mir die Möglicheit gegeben den KDV-Antrag zurückzuziehen, da ich eh nicht wehrdienstfähig bin.

Du bist wehrdienstunfähig und kannst daher nicht "gegen dein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen" werden. Nach dem Grundgesetz kann man aber nur dann den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, wenn zumindest die Möglichgkeit besteht, gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen zu werden. Ansonsten besteht kein Rechtschutzbedürfnis

Was hätte das für Auswirkungen?

Die Auswirkung ist, dass dein Antrag nicht als unbegündet zurückgewiesen wird. Auf der anderen Seite sparst du 55 Cent Porto, wenn du den Antrag nicht zurücknimmst und er stattedssen als unbegründet zurückgewiesen wird.

Dieser Fall zeigt im Übrigen recht eindrücklich, dass es wirklich überhaupt keinen Sinn macht, bei der Musterung einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen.
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