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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Neuen KDV Antrag stellen?  (Gelesen 2072 mal)
Janeway2001
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« am: 5. März 2008, 16:52:48 »

Hallo.
Ich wurde im sommer letzten jahres mit T2 gemustert, da war ich noch in meiner ausbildung. Habe da schon gesagt ich will zivi machen und habe dann die nötigen unterlagen geschrieben und verschickt. Der KDV antrag ist aber abgelehnt worden, mit der begründung er wäre nicht ausführlich genug, habe wiederspruch eingelegt und eine neue brgründung formuliert, wurde aber wieder abgelehnt und das ging jetzt schon 5 oder 6 mal so. Habe jetzt vor 2 wochen einen brief erhaltern das mein widerspruch auf meine kosten zurückgewiesen wurde und ich dagegen klagen könne. nun meine frage kann ich noch mal einen komplett neuen kdv antrag schreiben mit allem was dazu gehört und dann noch mal an das baz schicken (habe mich im internet noch mal erkundigt und könnte jetzt vielleicht einen kdv antrag schreiben der vielleicht endlich mal akzeptiert würde, da ich bei meinem 1. antrag keine ahnung ahtte was da alles rein soll man erfährt ja nichts so richtiges). Ich weiß sonst nicht was ich jetzt machen soll. Habe jetzt seit 1 monat einen befristeten arbeitsvertrag ( 1 Jahr), mit der aussicht dann endweder noch mal befristet oder gleich unbefristet, was ich natürlich auch gerne weiter machen würde und nicht zivi oder bw. Werde am 6.4. dieses jahr 22.
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Vielen dank schon mal
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svennie
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« Antworten #1 am: 5. März 2008, 23:07:45 »

Habe jetzt vor 2 wochen einen brief erhaltern das mein widerspruch auf meine kosten zurückgewiesen wurde und ich dagegen klagen könne.

gut, jetzt hast du die Klagefrist abgewartet und fragst jetzt erst im Forum!?

nun meine frage kann ich noch mal einen komplett neuen kdv antrag schreiben mit allem was dazu gehört

kannst du machen. Nur solltest du ihn nicht wieder von Sozialarbeitern und Geschwistern schreiben lassen sondern selbst vernünftig formulieren.

und dann noch mal an das baz schicken

Nein, ans KWEA.

Ich weiß sonst nicht was ich jetzt machen soll. Habe jetzt seit 1 monat einen befristeten arbeitsvertrag ( 1 Jahr), mit der aussicht dann endweder noch mal befristet oder gleich unbefristet, was ich natürlich auch gerne weiter machen würde und nicht zivi oder bw. Werde am 6.4. dieses jahr 22.

ja schön, dann solltest du ggf. versuchen für die Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Nichtheranziehungszusage bzw. Zurückstellung zu bekommen. Beim KWEA.
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Janeway2001
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« Antworten #2 am: 7. März 2008, 18:47:27 »

Also kann ich noch mal einen komplett neuen antrag mit lebenslauf und antrag und bergündung schreiben und dann aber noch mal an das kwea wo ich auch das erste hingeschickt habe verschicken?
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svennie
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« Antworten #3 am: 7. März 2008, 18:56:22 »

Also kann ich noch mal einen komplett neuen antrag mit lebenslauf und antrag und bergündung schreiben und dann aber noch mal an das kwea wo ich auch das erste hingeschickt habe verschicken?

ja, du solltest aber ggf. vorher versuchen beim KWEA eine Zurückstellung oder Nichtheranziehungszusage wegen des befristeten Arbeitsverhältnisse zu bekommen.
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Janeway2001
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« Antworten #4 am: 8. März 2008, 13:13:23 »

Und wie genau mache ich das, was muss ich da an die schreiben in etwa?
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svennie
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« Antworten #5 am: 8. März 2008, 15:09:26 »

Und wie genau mache ich das, was muss ich da an die schreiben in etwa?

Du schreibst, dass du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest und eine Verlängerung bzw. Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nur in Betracht kommst, wenn du während dieses Jahres deine Fähigkeiten unter Beweis stellen kannst und zum Ende des Jahres tatsächlich dieser Tätigkeit nachgehst. Es liegt somit eine besondere Härte vor und du beantragst daher eine Zurückstellung, hilfsweise eine Zusage, dass du während der Laugzeit des befristeten Arbeitsvertrages nicht zum Grundwehrdienst herangezogen wirst.
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Janeway2001
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« Antworten #6 am: 8. März 2008, 16:24:40 »

Und das schreibe ich an das kwea oder das baz?
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svennie
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« Antworten #7 am: 8. März 2008, 17:18:41 »

Und das schreibe ich an das kwea oder das baz?

N ans KWEA, du bist ja kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer.
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