Habe jetzt vor 2 wochen einen brief erhaltern das mein widerspruch auf meine kosten zurückgewiesen wurde und ich dagegen klagen könne.
gut, jetzt hast du die Klagefrist abgewartet und fragst jetzt erst im Forum!?
nun meine frage kann ich noch mal einen komplett neuen kdv antrag schreiben mit allem was dazu gehört
kannst du machen. Nur solltest du ihn nicht wieder von Sozialarbeitern und Geschwistern schreiben lassen sondern selbst vernünftig formulieren.
und dann noch mal an das baz schicken
Nein, ans KWEA.
Ich weiß sonst nicht was ich jetzt machen soll. Habe jetzt seit 1 monat einen befristeten arbeitsvertrag ( 1 Jahr), mit der aussicht dann endweder noch mal befristet oder gleich unbefristet, was ich natürlich auch gerne weiter machen würde und nicht zivi oder bw. Werde am 6.4. dieses jahr 22.
ja schön, dann solltest du ggf. versuchen für die Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Nichtheranziehungszusage bzw. Zurückstellung zu bekommen. Beim KWEA.