1. Ja, dieser Formulierungsfehler tut mir Leid, aber von der Form her ist jene "Darlegung der Beweggründe" durchaus mit einem Aufsatz zu vergleichen. Ich denke nicht, dass der kleine Formfehler für die Frage irgendwie relevant gewesen ist.
Für die Frage nicht, für den Text den du schreibst, wäre das im Zweifel schon von Relevanz. Du sollst ja (eigentlich) keine Geschichte erfinden, sondern Fakten liefern. Gut, in der Praxis gleichen sich die Gewissensgründe aber sehr erheblich.
2. Gut, das habe ich nun auch von anderer Stelle vernommen - diese "Fristen" die einem die Kreiswehrersatzämter während den Musterungsgesprächen "aufdrängen", scheinen tatsächlich aus der Luft gegriffen zu sein. Freut mich, noch einmal eine Bestätigung hierzu zu hören.
Die Frist von 14 Tagen ist die Widerspruchsfrist. Das ist gleichzeitig die Frist, in welcher das KWEA den Antrag nicht an das Bundesamt weiterleiten
darf. Während eines Widerspruchsverfahrens gegen den Musterungsbescheid darf das KWEA den Antrag auch nicht weiterleiten.
3. Dann werde ich die Unterlagen per Post nachreichen, der Antrag ist ja bereits eingegangen. Nochmal bitte zur Sicherheit: Direkt an das Bundesamt für Zivildienst, oder zum KWEA mit bitte zur Weiterleitung, was würdet ihr empfehlen?
Solange du kein Aktenzeichen vom BAZ hast, würde ich entweder warten oder die Unterlagen sehr kurzfristig ans KWEA schicken.
Und eine Kopie meines Verweigerungsantrags, die die KWEA ja bereits hat, dennoch mitschicken?
nein.