User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.590 Beiträge in 3.301 Themen
von 9.380 Mitglieder
Neuestes Mitglied: NeewayRorry

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Nachreichung des Aufsatzes/Lebenslaufes auch per Email möglich?  (Gelesen 612 mal)
Sokrates
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« am: 6. Oktober 2010, 15:55:33 »

Hallo,

Wenn ich meinen Aufsatz zur Kriegsdienstverweigerung sowie meinen Lebenslauf noch per Post an das Kreiswehrersatzamt schicken würde, könnte ich die Frist von 14 Tagen nicht mehr einhalten. Daher würde es mich interessieren, ob jene Nachreichungen auch als Anhang einer Email an das betreffende Amt geschickt werden können und ob sie dann noch gültig sind. Wie die Fragestellung es ja schon ausdrückt, wäre eine schnelle Antwort sehr wichtig. Ich danke im vorraus.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 6. Oktober 2010, 16:45:49 »

Wenn ich meinen Aufsatz zur Kriegsdienstverweigerung sowie meinen Lebenslauf noch per Post an das Kreiswehrersatzamt schicken würde, könnte ich die Frist von 14 Tagen nicht mehr einhalten.

1. Du sollst keinen Aufsatz schreiben, sondern deine Beweggründe für die Gewissensentscheidung darlegen. Das ist etwas anderes

2. Eine solche Frist gibt es nicht, es gibt lediglich eine Frist von 4 Wochen, die das Bundesamt für den Zivildienst setzen kann. Nur dieses ist auch für die Bearbeitung zuständig.

3. Gem. § 2 (2) Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist der Antrag schriftlich zu stellen, das dürfte analog auch für Lebenslauf und Darlegung der Gewissensgründe gelten. Per Email kann man diese Formvorschrift nicht einhalten.

Oder in Kurzform: Nein, ist aber auch egal.

Daher würde es mich interessieren, ob jene Nachreichungen auch als Anhang einer Email an das betreffende Amt geschickt werden können und ob sie dann noch gültig sind. Wie die Fragestellung es ja schon ausdrückt, wäre eine schnelle Antwort sehr wichtig. Ich danke im vorraus.

Du solltest dir um etwas anderes Gedanken machen, nämlich darüber, warum du ohne Not bei der Musterung einen solchen Antrag gestellt hast, wenn die Unterlagen eh noch nicht fertig waren.

Bis auf die eigentliche Antragstellung selbst (die ist ja bereits geschehen) hat das KWEA nichts mehr mit dem Anerkennungsverfahren zu tun.
Gespeichert
Sokrates
Newbie
*
Beiträge: 2


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 6. Oktober 2010, 17:44:57 »

Zuallererst: Ich habe direkt während der Musterung dort den Antrag gestellt, da ich ohnehin nicht auf eine Ausmusterung oder Ähnliches spekuliert habe (Zivildienst ist erwünscht, unglaublich, aber wahr!) und ich eben gerade vor Ort war - es hat sich ergo gerade wunderbar angeboten. Die Unterlagen waren zwar noch nicht komplett, aber das hat mich zu der Sekunde eher weniger gestört - nachträglich gesehen wohl ein Fehler.

Nun zu den Punkten:

1. Ja, dieser Formulierungsfehler tut mir Leid, aber von der Form her ist jene "Darlegung der Beweggründe" durchaus mit einem Aufsatz zu vergleichen. Ich denke nicht, dass der kleine Formfehler für die Frage irgendwie relevant gewesen ist.

2. Gut, das habe ich nun auch von anderer Stelle vernommen - diese "Fristen" die einem die Kreiswehrersatzämter während den Musterungsgesprächen "aufdrängen", scheinen tatsächlich aus der Luft gegriffen zu sein. Freut mich, noch einmal eine Bestätigung hierzu zu hören.

3. Dann werde ich die Unterlagen per Post nachreichen, der Antrag ist ja bereits eingegangen. Nochmal bitte zur Sicherheit: Direkt an das Bundesamt für Zivildienst, oder zum KWEA mit bitte zur Weiterleitung, was würdet ihr empfehlen? Und eine Kopie meines Verweigerungsantrags, die die KWEA ja bereits hat, dennoch mitschicken? Möglicherweise mögen die Antworten selbstverständlich sein, aber ich bin in diesen Dingen etwas unsicher, gerade bei amtlichen Prozessen.  Smiley
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 6. Oktober 2010, 21:15:50 »

1. Ja, dieser Formulierungsfehler tut mir Leid, aber von der Form her ist jene "Darlegung der Beweggründe" durchaus mit einem Aufsatz zu vergleichen. Ich denke nicht, dass der kleine Formfehler für die Frage irgendwie relevant gewesen ist.

Für die Frage nicht, für den Text den du schreibst, wäre das im Zweifel schon von Relevanz. Du sollst ja (eigentlich) keine Geschichte erfinden, sondern Fakten liefern. Gut, in der Praxis gleichen sich die Gewissensgründe aber sehr erheblich.

2. Gut, das habe ich nun auch von anderer Stelle vernommen - diese "Fristen" die einem die Kreiswehrersatzämter während den Musterungsgesprächen "aufdrängen", scheinen tatsächlich aus der Luft gegriffen zu sein. Freut mich, noch einmal eine Bestätigung hierzu zu hören.

Die Frist von 14 Tagen ist die Widerspruchsfrist. Das ist gleichzeitig die Frist, in welcher das KWEA den Antrag nicht an das Bundesamt weiterleiten darf. Während eines Widerspruchsverfahrens gegen den Musterungsbescheid darf das KWEA den Antrag auch nicht weiterleiten.


3. Dann werde ich die Unterlagen per Post nachreichen, der Antrag ist ja bereits eingegangen. Nochmal bitte zur Sicherheit: Direkt an das Bundesamt für Zivildienst, oder zum KWEA mit bitte zur Weiterleitung, was würdet ihr empfehlen?

Solange du kein Aktenzeichen vom BAZ hast, würde ich entweder warten oder die Unterlagen sehr kurzfristig ans KWEA schicken.

Und eine Kopie meines Verweigerungsantrags, die die KWEA ja bereits hat, dennoch mitschicken?

nein.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits