Das dumme dabei ist, dass die Person nun bereits im 2. Semester ist und einen Bachelor-Abschluss mit 6 Semestern Regelstudienzeit anstrebt, jedoch auch gerne direkt im Anschluss einen Master-Abschluss machen will. A hatte mal gehört, dass man ab dem 3. Semester, was bereits im April beginnt, nicht mehr eingezogen werden kann und fragt sich, ob das stimmt.
Mit Erreichen des 3. Semesters liegt ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Wehrpflichtgesetz vor und man kann die Zurückstellung vom Grundwehrdienst beantragen. Dies sollte man tun. Wird dem Antrag stattgegeben, ist man für die Zeit der Zurückstellung nicht einberufbar.
Falls ja, wird A dann nach dem Bachelor oder nach dem Master oder gar nicht mehr eingezogen?
Das hängt von dem Alter nach Ablauf der Zurückstellung ab.
Nun hat A bis Freitag Zeit, Widerspruch einzulegen. Was sollte A nun schreiben?
Dass er Widerspruch einlegt.
Zum einen wurde die Alergie und das Asthma komplett ignoriert,
Woher will A das so genau wissen? Zwischen dem was diese Ärzte so erzählen und dem was sie dann dokumentieren liegen häufug Welten.
genau so der Gallensludge, zum andern möchte die Person auf keinem Fall das Studium unterbrechen, weil dadurch der gesamte Studienplan durcheinandergerät und nicht nur ein Semester verloren geht.
Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen und gleichzeitig noch im Widerspruchsverfahren die Zurückstellung wegen des Studiums beantragen.
Gleichzeitig würde ich Akteneinsicht in die Gesundheitsakte durch Übersendung einer Aktenkopie beantragen um den Widerspruch weiter begründen zu können.
Wie würdet ihr der Person vorschlagen fortzufahren? Soll sie in dem Widerspruchsschreiben mit rechtlichen Schritten drohen
Was dür rechtliche Schritte sollen das denn sein? Der Widerspruch ist doch ein "rechtlicher Schritt" und zwar der äußerste, der im Moment möglich ist.
oder nur nochmal auf die Krankheiten hinweisen?
Du möchtest gleich die Begründung für die Ablehnung deines Widerspruchs frei Haus liefern!?
Bringt es was, auf das Studium hinzuweisen?
Hinweise bringen nichts. Ein Antrag auf Zurückstellung dagegen schon.