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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Nach zweiter Musterung nun T2  (Gelesen 1708 mal)
Herr-Vorragend
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Beiträge: 2


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« am: 6. Februar 2008, 11:53:26 »

Hi,

man betrachte folgendes Szenario:

Person A wird im Dezember 2006 gemustert und hat Atteste und CT Aufnahmen dabei, die besagen, dass diese Person Gallensludge hat (also feiner Schlamm in der Galle, nicht so toll). Er wird nach Hause geschickt und soll warten, bis sich der Chefarzt das angeschaut hat und wird benachrichtigt. Einige Tage später bekommt er einen Brief, dass er nun 1 Jahr zurückgestellt sei und dann erneut gemustert wird. Im März macht die Person Abitur und fängt danach direkt an zu studieren. Als er dann wieder zur Musterung eingeladen wird im Dezember 2007 (in eine andere Stadt zu einem Hausarzt, wegen Personalmangel) hat er noch ein Attest vom Hausarzt, dass bei der Person mittlerweile eine Allergie im Frühjahr aufgetreten ist, die auch medikamentös behandelt wird, und auch allergiebedingtes Asthma, das durch ein Spray unter Kontrolle gehalten wird. Der musternde Arzt jedoch sagt nur "Was ein Quatsch" und meint, die Person bekomme nun Blut genommen und davon wird es abhängig gemacht. Auf die Frage, was denn mit der Allergie und dem Asthma ist, meint er, dann solle die Person A eben im Winter dienen. Also fährt die Person wieder nach Hause und bekommt einige Tage später den Bescheid, dass der Arzt die Person als T2 eingestuft hat und die Person jederzeit dienen kann.
Das dumme dabei ist, dass die Person nun bereits im 2. Semester ist und einen Bachelor-Abschluss mit 6 Semestern Regelstudienzeit anstrebt, jedoch auch gerne direkt im Anschluss einen Master-Abschluss machen will. A hatte mal gehört, dass man ab dem 3. Semester, was bereits im April beginnt, nicht mehr eingezogen werden kann und fragt sich, ob das stimmt. Falls ja, wird A dann nach dem Bachelor oder nach dem Master oder gar nicht mehr eingezogen?
Nun hat A bis Freitag Zeit, Widerspruch einzulegen. Was sollte A nun schreiben? Zum einen wurde die Alergie und das Asthma komplett ignoriert, genau so der Gallensludge, zum andern möchte die Person auf keinem Fall das Studium unterbrechen, weil dadurch der gesamte Studienplan durcheinandergerät und nicht nur ein Semester verloren geht.

Wie würdet ihr der Person vorschlagen fortzufahren? Soll sie in dem Widerspruchsschreiben mit rechtlichen Schritten drohen oder nur nochmal auf die Krankheiten hinweisen? Bringt es was, auf das Studium hinzuweisen?

Langer Text, ich hoffe ihr könnt der Person helfen Smiley

Danke und Gruß
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 9. Februar 2008, 17:08:02 »

Das dumme dabei ist, dass die Person nun bereits im 2. Semester ist und einen Bachelor-Abschluss mit 6 Semestern Regelstudienzeit anstrebt, jedoch auch gerne direkt im Anschluss einen Master-Abschluss machen will. A hatte mal gehört, dass man ab dem 3. Semester, was bereits im April beginnt, nicht mehr eingezogen werden kann und fragt sich, ob das stimmt.

Mit Erreichen des 3. Semesters liegt ein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Wehrpflichtgesetz vor und man kann die Zurückstellung vom Grundwehrdienst beantragen. Dies sollte man tun. Wird dem Antrag stattgegeben, ist man für die Zeit der Zurückstellung nicht einberufbar.

Falls ja, wird A dann nach dem Bachelor oder nach dem Master oder gar nicht mehr eingezogen?

Das hängt von dem Alter nach Ablauf der Zurückstellung ab.

Nun hat A bis Freitag Zeit, Widerspruch einzulegen. Was sollte A nun schreiben?

Dass er Widerspruch einlegt.

Zum einen wurde die Alergie und das Asthma komplett ignoriert,

Woher will A das so genau wissen? Zwischen dem was diese Ärzte so erzählen und dem was sie dann dokumentieren liegen häufug Welten.

genau so der Gallensludge, zum andern möchte die Person auf keinem Fall das Studium unterbrechen, weil dadurch der gesamte Studienplan durcheinandergerät und nicht nur ein Semester verloren geht.

Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen und gleichzeitig noch im Widerspruchsverfahren die Zurückstellung wegen des Studiums beantragen.

Gleichzeitig würde ich Akteneinsicht in die Gesundheitsakte durch Übersendung einer Aktenkopie beantragen um den Widerspruch weiter begründen zu können.

Wie würdet ihr der Person vorschlagen fortzufahren? Soll sie in dem Widerspruchsschreiben mit rechtlichen Schritten drohen

Was dür rechtliche Schritte sollen das denn sein? Der Widerspruch ist doch ein "rechtlicher Schritt" und zwar der äußerste, der im Moment möglich ist.

oder nur nochmal auf die Krankheiten hinweisen?

Du möchtest gleich die Begründung für die Ablehnung deines Widerspruchs frei Haus liefern!?

Bringt es was, auf das Studium hinzuweisen?

Hinweise bringen nichts. Ein Antrag auf Zurückstellung dagegen schon.
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Herr-Vorragend
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 15. Februar 2008, 13:39:25 »

Hi, danke für die Antwort. Mittlerweile habe ich Widerspruch eingelegt und den gut begründet und nochmal erwähnt, dass meine Krankheiten ignoriert wurden und jetzt habe ich T5 bekommen Lächelnd
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