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Autor Thema: Nach T5,KDV zurückziehen.  (Gelesen 1066 mal)
Soulz12
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« am: 16. Juli 2010, 13:36:24 »

Hey,ich habe folgende Frage Zwinkernd

Heute hatte ich meinen Musterungstermin. Bevor die ärtzliche Untersuchung los ging,hab ich bereits den KDV  bei dem 1. ("Start)gespräch" quasi gestellt.

Daraufhin begann die ärztl. Untersuchung und letztendlich wurden mir die Ergebnisse in einem Abschlussgepräch gezeigt. Ergebnis = T5.
Der Beamte hat mir dann aber noch ein "Formular" namens "Information zum KDV-Antrag" gegeben,bei welchem ich die Wahl hatte,zu unterschreiben oder nicht. Leider habe ich diesen nur schnell überflogen und dummerweise auch gleich unterchrieben (mir wurde gesagt: bei T5 wäre der Antrag auf KDV sowieso irrelevant). Dient dieses Formular dazu, den KDV antrag zurückzuziehen oder habe ich damit dummerweise zugesagt (durch Unterschrif), dass ich trotz meiner "Nicht-Wehrdienstfähigkeit" Zivi oder sonstiges machen muss?

Ich bin gerade ziemlich verunsichert...
Bin froh dass ich t5 habe,und will auch keinen Zivi machen...will enfach komplett aus der sache raus.

Kennt wer dieses Formular?Wird anscheined nur dann einem gegeben, wenn man KDV antrag schon gestellt und hat dann erst vom T5 ergebnis erfährt?

Bitte um Hilfe

Gruß
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 16. Juli 2010, 21:09:45 »

Heute hatte ich meinen Musterungstermin. Bevor die ärtzliche Untersuchung los ging,hab ich bereits den KDV  bei dem 1. ("Start)gespräch" quasi gestellt.

Wie kommt man auf solche Ideen. Einen KDV-Antrag bei oder gar vor der Musterung zu stellen, ergibt in den allerwenigsten Fällen Sinn.

Was hat man dir denn versprochen? Dass du heute früher nach Hause kannst?

Daraufhin begann die ärztl. Untersuchung und letztendlich wurden mir die Ergebnisse in einem Abschlussgepräch gezeigt. Ergebnis = T5.

Das Musterungsergebnis heißt nicht "T5", ganz einfach weil Tauglichkeitsgrade nicht numeriert sind. Dein Musterungsergebnis heißt ganz klassisch: Nicht wehrdienstfähig.

Der Beamte hat mir dann aber noch ein "Formular" namens "Information zum KDV-Antrag" gegeben,bei welchem ich die Wahl hatte,zu unterschreiben oder nicht. Leider habe ich diesen nur schnell überflogen und dummerweise auch gleich unterchrieben (mir wurde gesagt: bei T5 wäre der Antrag auf KDV sowieso irrelevant).

Tja, in Zukunft bitte vorher informieren, was du da unterschreibst. Jetzt bleibt es an dir, Akteneinsicht zu beantragen und nachzusehen, was du da unterschreibst.

Dient dieses Formular dazu, den KDV antrag zurückzuziehen oder habe ich damit dummerweise zugesagt (durch Unterschrif), dass ich trotz meiner "Nicht-Wehrdienstfähigkeit" Zivi oder sonstiges machen muss?

Wer nicht wehrdienstfähig ist, der ist auch nicht zivildienstfähig.

Ich hoffe, du hast daraus gelernt, dass man nicht leichtfertig irgendwelche vorformulierten Anträge unterschreibt, schon garnicht, wenn es um Grundrechte geht.

Kennt wer dieses Formular?Wird anscheined nur dann einem gegeben, wenn man KDV antrag schon gestellt und hat dann erst vom T5 ergebnis erfährt?

Tja,. hast du nun einen Antrag gestellt oder nicht!?
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Soulz12
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 17. Juli 2010, 01:19:26 »

Hey,

ich hab lediglich eine "Niederschrift" für den Antrag zum KDV gestellt,auf der aber noch steht, dass ich noch einen Lebenslauf und eine Begründung hinchicken müsste.Ansonsten ist ja der Antrag für die KDV nicht vollständig und kann gar nicht anerkannt werden`?Also wenn sie es so wollen, hab ich keinen vollstandigen Antrag gestellt.
Am ende ging dass dann alles ziemlich schnell da mir der Arzt bereits sagte,dass ich nicht wehrdienstfähig sei. Und deshalb kam dann auch dieses "Informationen zum KDV-Antrag"-Blatt am Ende was ich ja dumemrweise nur überflogen bin...allerdings schätze ich bzw hab ich noch schwach in Errinnerung,dass damit der Antrag wieder zurückgezogen sei/wurde..nur bin ich mir da nicht sicher,weshalb ich mich hier an das Forum gewandt habe.

Zusammengefasst:
1.Niederschrift/Antrag KDV vor Musterung (die Beamtin hat mir dazu geraten) gestellt 
2.Antrag aber nicht komplett:Beweggründe/Lebenslauf fehlte
3.Ergebnis:Nicht wehrdiensttauglich
4.Schätzungsweise durch dieses Blatt dann die Niederschrift direkt für "nichtig" erklärt ----->Würde ja der BAZ die Arbeit nehmen (die müsste ja meine Niederschrift letzten Endes doch so oder so ablehnen, da die  sich die Untauglichkeit ja auf beide bezieht?)

Gäbe es denn noch eine Alternative,auf die mich dieses "Info-zum-KDV-Antrag-Blatt" aufmerksam machen sollte? Schlimmstenfalls ist es doch egal,ob mein KDV antrag halbwegs steht oder nicht,mit meiner Untauglichkeit kann ich doch sowiesso weder Wehr- noch Zivildienst ausführen?Also kannmri diesbezüglich nichts mehr passieren,so einermaßen richtig?

Sorry für die enstandenen Verwirrungen :/

Ich hoffe ich konnte das Geschehen verständlich darstellen.Hätte mir da einfach nochmal mehr Zeit lassen sollen.

Gruß
« Letzte Änderung: 17. Juli 2010, 01:27:28 von Soulz12 » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 17. Juli 2010, 10:34:08 »

Hey,

ich hab lediglich eine "Niederschrift" für den Antrag zum KDV gestellt,

Nein, du hast keine Niederschrift gestellt, man hat deinen KDV-Antrag niedergeschrieben.

auf der aber noch steht, dass ich noch einen Lebenslauf und eine Begründung hinchicken müsste.

Ja, somit hast du einen KDV-Antrag gestellt. Stellt sich nur noch diew Frage: Warum macht man sowas?Huch

Ansonsten ist ja der Antrag für die KDV nicht vollständig und kann gar nicht anerkannt werden`?Also wenn sie es so wollen, hab ich keinen vollstandigen Antrag gestellt.

Du hast einen Antrag gestellt, wenn auch unvollständig. Die Folge ist in der Tat, das dieser schon aus diesem Grund erstmal nicht zur Anerkennung führen kann.

Am ende ging dass dann alles ziemlich schnell da mir der Arzt bereits sagte,dass ich nicht wehrdienstfähig sei. Und deshalb kam dann auch dieses "Informationen zum KDV-Antrag"-Blatt am Ende was ich ja dumemrweise nur überflogen bin...allerdings schätze ich bzw hab ich noch schwach in Errinnerung,dass damit der Antrag wieder zurückgezogen sei/wurde..

Womit wurde der Antrag zurückgezogen? Mit dem Überfliegen eines Merkblattes? Das sicher nicht.

Zusammengefasst:
1.Niederschrift/Antrag KDV vor Musterung (die Beamtin hat mir dazu geraten) gestellt

Aha! Die freundliche Beamtin wollte die Zahl der Einebrufungen etwas erhöhen und hat dir geraten, einen KDV-Antrag zu stellen. So weit so schlecht. Noch schlechter ist, dass du darauf reingefallen bist.

2.Antrag aber nicht komplett:Beweggründe/Lebenslauf fehlte

egal, der Antrag ist gestellt.

3.Ergebnis:Nicht wehrdiensttauglich

Glück gehabt. Rein statistisch ist man seltener wehrdienstunfähig, wenn erstmal ein Antrag gesetllt ist.

4.Schätzungsweise durch dieses Blatt dann die Niederschrift direkt für "nichtig" erklärt

Da wird nichts für nichtig erklärt.

Entweder hast du den Antrag zurückgenommen (und die Rücknahme unterschrieben) und, noch schlimmer, der noch nettere Herr Musterungsbeamte hat den Antrag verschwinden lassen.

----->Würde ja der BAZ die Arbeit nehmen (die müsste ja meine Niederschrift letzten Endes doch so oder so ablehnen, da die  sich die Untauglichkeit ja auf beide bezieht?)

Natürlich kannst du dem noch viel freundlicheren Bundesamt für den Zivildienst auch noch die Arbeit abnehmen, dass es nicht über den von dir vollkommen sinnlos gestellten Antrag entscheiden muss.

Gäbe es denn noch eine Alternative,auf die mich dieses "Info-zum-KDV-Antrag-Blatt" aufmerksam machen sollte?

Nö.

Schlimmstenfalls ist es doch egal,ob mein KDV antrag halbwegs steht oder nicht,mit meiner Untauglichkeit kann ich doch sowiesso weder Wehr- noch Zivildienst ausführen?

Du bist weder wehrdienst- noch zivildienstfähig.

Also kannmri diesbezüglich nichts mehr passieren,so einermaßen richtig?

richtig.

Und in Zukunft stellst du derartige Anträge frühestens dann, wenn es zumindest theoretisch Sinn macht. In diesem Fall wäre dies nach Kenntnis des Musterungsergebnisses gewesen. Egal wie "nett" die Beamtin (die wahrscheinlich eine Angestellte ist) dir gegenüber auftritt.

Ich hoffe ich konnte das Geschehen verständlich darstellen.Hätte mir da einfach nochmal mehr Zeit lassen sollen.

nein, du hättest dich vorher informieren sollen, dann hättest du nie einen KDV-Antrag gestellt. Aber was soll´s...
« Letzte Änderung: 15. August 2010, 20:44:58 von svennie » Gespeichert
Soulz12
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« Antworten #4 am: 17. Juli 2010, 14:53:39 »

Danke für deine Mühe und Geduld mit mir Smiley Ich weiß ja selber dass ich theoretisch bzw logisch falsch vorgegangen bin. Zum Glück hat es auch so gereicht.

Danke

Gruß
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