Hey,
ich hab lediglich eine "Niederschrift" für den Antrag zum KDV gestellt,
Nein, du hast keine Niederschrift gestellt, man hat deinen KDV-Antrag niedergeschrieben.
auf der aber noch steht, dass ich noch einen Lebenslauf und eine Begründung hinchicken müsste.
Ja, somit hast du einen KDV-Antrag gestellt. Stellt sich nur noch diew Frage: Warum macht man sowas?

Ansonsten ist ja der Antrag für die KDV nicht vollständig und kann gar nicht anerkannt werden`?Also wenn sie es so wollen, hab ich keinen vollstandigen Antrag gestellt.
Du hast einen Antrag gestellt, wenn auch unvollständig. Die Folge ist in der Tat, das dieser schon aus diesem Grund erstmal nicht zur Anerkennung führen kann.
Am ende ging dass dann alles ziemlich schnell da mir der Arzt bereits sagte,dass ich nicht wehrdienstfähig sei. Und deshalb kam dann auch dieses "Informationen zum KDV-Antrag"-Blatt am Ende was ich ja dumemrweise nur überflogen bin...allerdings schätze ich bzw hab ich noch schwach in Errinnerung,dass damit der Antrag wieder zurückgezogen sei/wurde..
Womit wurde der Antrag zurückgezogen? Mit dem Überfliegen eines Merkblattes? Das sicher nicht.
Zusammengefasst:
1.Niederschrift/Antrag KDV vor Musterung (die Beamtin hat mir dazu geraten) gestellt
Aha! Die freundliche Beamtin wollte die Zahl der Einebrufungen etwas erhöhen und hat dir geraten, einen KDV-Antrag zu stellen. So weit so schlecht. Noch schlechter ist, dass du darauf reingefallen bist.
2.Antrag aber nicht komplett:Beweggründe/Lebenslauf fehlte
egal, der Antrag ist gestellt.
3.Ergebnis:Nicht wehrdiensttauglich
Glück gehabt. Rein statistisch ist man seltener wehrdienstunfähig, wenn erstmal ein Antrag gesetllt ist.
4.Schätzungsweise durch dieses Blatt dann die Niederschrift direkt für "nichtig" erklärt
Da wird nichts für nichtig erklärt.
Entweder hast du den Antrag zurückgenommen (und die Rücknahme unterschrieben) und, noch schlimmer, der noch nettere Herr Musterungsbeamte hat den Antrag verschwinden lassen.
----->Würde ja der BAZ die Arbeit nehmen (die müsste ja meine Niederschrift letzten Endes doch so oder so ablehnen, da die sich die Untauglichkeit ja auf beide bezieht?)
Natürlich kannst du dem noch viel freundlicheren Bundesamt für den Zivildienst auch noch die Arbeit abnehmen, dass es nicht über den von dir vollkommen sinnlos gestellten Antrag entscheiden muss.
Gäbe es denn noch eine Alternative,auf die mich dieses "Info-zum-KDV-Antrag-Blatt" aufmerksam machen sollte?
Nö.
Schlimmstenfalls ist es doch egal,ob mein KDV antrag halbwegs steht oder nicht,mit meiner Untauglichkeit kann ich doch sowiesso weder Wehr- noch Zivildienst ausführen?
Du bist weder wehrdienst- noch zivildienstfähig.
Also kannmri diesbezüglich nichts mehr passieren,so einermaßen richtig?
richtig.
Und in Zukunft stellst du derartige Anträge frühestens dann, wenn es zumindest theoretisch Sinn macht. In diesem Fall wäre dies nach Kenntnis des Musterungsergebnisses gewesen. Egal wie "nett" die Beamtin (die wahrscheinlich eine Angestellte ist) dir gegenüber auftritt.
Ich hoffe ich konnte das Geschehen verständlich darstellen.Hätte mir da einfach nochmal mehr Zeit lassen sollen.
nein, du hättest dich vorher informieren sollen, dann hättest du nie einen KDV-Antrag gestellt. Aber was soll´s...