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Autor Thema: Nach Einberufung... Nun KDV  (Gelesen 1753 mal)
Schenolf
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« am: 28. Februar 2010, 22:34:38 »

Hallo zusammen erstmal! Zwinkernd

Ich habe einen KDV Antrag gestellt, nachdem ich einberufen wurde... Dann kam ein Brief vom Bundesamt für Zivildienst zurück, in dem stand dass es noch nicht nachvollziehbar sei dass ich erst nach der Einberufung verweigert habe, und ich dies nachreichen sollte... Nun sind meine Fragen, wohin schicke ich diesen Brief? Wieder zum Zivilamt oder zum KWEA?
Und muss ich den ganzen KDV Antrag neuschreiben oder nur die Ergänzung alleine nachreichen?

Ist echt dringend da es morgen unbedingt weg muss... Vielen vielen dank schonmal im vorraus.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 28. Februar 2010, 23:39:23 »

Ich habe einen KDV Antrag gestellt, nachdem ich einberufen wurde...

Hat das KWEA den Einberufungsbescheid aufgehoben?

Dann kam ein Brief vom Bundesamt für Zivildienst zurück, in dem stand dass es noch nicht nachvollziehbar sei dass ich erst nach der Einberufung verweigert habe, und ich dies nachreichen sollte... Nun sind meine Fragen, wohin schicke ich diesen Brief? Wieder zum Zivilamt oder zum KWEA?

Natürlich an das Bundesamt für den Zivildienst.

Und muss ich den ganzen KDV Antrag neuschreiben oder nur die Ergänzung alleine nachreichen?

Das BAZ möchte von dir wissen, warum du den Antrag erst jetzt stellst. AUf diese Frage sollst du antworten, sonst nichts.
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Schenolf
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 28. Februar 2010, 23:54:55 »

Hi, danke erstmal.

Das KWEA hat die Berufung nicht aufgehoben, mit der Begründung dass ich von dieser ja bescheid gewusst habe. Und vorher ja schon hätte verweigern können.

Ok also an das Bundesamt, danke.

Alles klar, ich hoffe es "reicht" wenn ich so begründe dass ich mich umentschieden hab durch Private Probleme und unsicherheit, und dass der Termin immer näher gerückt ist und mich unsicher gemacht hat etc...
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. März 2010, 00:43:15 »

Alles klar, ich hoffe es "reicht" wenn ich so begründe dass ich mich umentschieden hab durch Private Probleme und unsicherheit, und dass der Termin immer näher gerückt ist und mich unsicher gemacht hat etc...

Nein, du hast dich nicht "umentschieden", es gibt kein Wahlrecht, du must schon darlegen, warum dir dein Gewissen jetzt den Kriegsdienst mit der Waffe absolut verbietet. Schreib von ewigen Zweifeln und davon, dass du dir jetzt im klaren darüber bist, dass dir unter keinen Umständen Kriegsdienst mit der Waffe möglich ist.
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Schenolf
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« Antworten #4 am: 1. März 2010, 14:25:04 »

Hmm... Will jetzt den Brief absenden, verstehe nur nicht "wie"
Im unteren Teil des Briefkopfs steht "Mein Zeichen (Bei rückantwort angeben)"          Meine Nachricht Vom           Ihr Zeichen          Ihre Nachricht vom

Heißt dass ich muss in meinem Briefkopf seine Erkennungszahl eingeben, das Datum seines schreibens, Meine Erkennungszahl, und das Datum meines ersten schreibens vom vorigen Monat?

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svennie
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« Antworten #5 am: 1. März 2010, 21:01:58 »

Hmm... Will jetzt den Brief absenden, verstehe nur nicht "wie"

Also eine besondere Technik gibts da nicht. Ausdrucken, eintüten, weg damit.

Und in deinem Betreff bezeihst du dich auf das vom BAZ angegebene Aktenzeichen.
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