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Autor Thema: Nach Ausmusterung Nachuntersuchung Zivildienst  (Gelesen 1676 mal)
Pushkin
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« am: 24. März 2010, 14:50:51 »

Hallo,

ich wurde zum 01.01.2010 zum Grundwehrdienst einberufen und am 28.01.2010 ausgemustert und entlassen.
Am 24.01.2010 wurde ich 23 Jahre alt (hab vorher keine Ausbildung gemacht) und kann somit nicht mehr eingezogen werden. Oder? So viel dazu...
Ich wusste allerdings nicht dass ich ausgemustert werde, also hatte ich nach ca. 1 Woche Dienstzeit bei der Bundeswehr einen KDV Antrag gestellt, der auch bewilligt wurde. Es hieß ich dürfte erst entlassen werden wenn ich eine Zivi-Stelle habe, da ich "umgewandelt" werden muss (wegen meinem 23. Geburtstag). Aber als ich dann ausgemustert wurde sagte man mir, dass ich dann für den Zivildienst auch nicht tauglich bin, da für alles die gleichen Regeln gelten. Also wurde ich entlassen...
Jetzt konnte ich Gott sei Dank wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen und beginne dort im Oktober eine Ausbildung. Jetzt habe ich Post bekommen bezüglich Nachuntersuchung für den Zivildienst. Können die mich überhaupt noch einziehen? Kann ich da irgendwie drum rum kommen durch z.B. Aberkennung als Kriegsdienstverweigerer?
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svennie
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« Antworten #1 am: 25. März 2010, 15:16:35 »

ich wurde zum 01.01.2010 zum Grundwehrdienst einberufen und am 28.01.2010 ausgemustert und entlassen.

Wer hat dich denn "ausgemustert"? Das kann nur da Kreiswehrersatzamt.

Am 24.01.2010 wurde ich 23 Jahre alt (hab vorher keine Ausbildung gemacht) und kann somit nicht mehr eingezogen werden. Oder? So viel dazu...

richtig.

Ich wusste allerdings nicht dass ich ausgemustert werde, also hatte ich nach ca. 1 Woche Dienstzeit bei der Bundeswehr einen KDV Antrag gestellt, der auch bewilligt wurde. Es hieß ich dürfte erst entlassen werden wenn ich eine Zivi-Stelle habe, da ich "umgewandelt" werden muss (wegen meinem 23. Geburtstag).

Na die sind ja drollig. Das solltest du ggf. mal der (neuen) Wehrbeauftragten mitteilen.

Aber als ich dann ausgemustert wurde sagte man mir, dass ich dann für den Zivildienst auch nicht tauglich bin, da für alles die gleichen Regeln gelten. Also wurde ich entlassen...
Jetzt konnte ich Gott sei Dank wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen und beginne dort im Oktober eine Ausbildung. Jetzt habe ich Post bekommen bezüglich Nachuntersuchung für den Zivildienst. Können die mich überhaupt noch einziehen?

Unter Umständen ja, das müsste dann aber sehr schnell gehen.

Kann ich da irgendwie drum rum kommen durch z.B. Aberkennung als Kriegsdienstverweigerer?

Es müsste geprüft werden, ob -. und warum - sich die Altersgrenze für den Zivildienst erhöht hat. Eine Bearbeitung des KDV-Antrages über den 23. Geburtstag hinaus kann z.B. die Heranziehungsgrenze um die Dauer des Anerkennungsverfahrens erhöhen. Wärst du jetzt für den Zivildienst verfügbar, dann würde ein Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Heranziehungsgrenze endgültig erhöhen.
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Pushkin
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« Antworten #2 am: 26. März 2010, 20:54:33 »

Also ich wurde am 01.01.2010 eingezogen. KDV habe ich am 05.01.2010 gestellt. Am 24.01.2010 wurde ich dann 23 Jahre alt und am 18.01.2010 wurde mein KDV Antrag bewilligt. Und da ich ja umgewandelt hätte werden müssen, konnte ich nicht entlassen werden. Jetzt wurde ich dann aber bevor ich meinen Zivildienst antreten konnte, bei der Bundeswehr am 28.01.2010 ausgemustert (TG-Änderung / T5 Nicht Verwendungsfähig).
Jetzt will das Bundesamt für Zivildienst eine Nachuntersuchung, obwohl ich denen meinen Bescheid geschickt habe dass ich mit T5 ausgemustert bin.
Normal wer nicht wehrdienstfähig ist, ist auch nicht zivildienstfähig. si steht es im gesetz und ich denke dann können die mich auch nicht mehr einziehen, egal aus welchem Grund (23 Jahre alt, ausgemuster,...) ODER?

Besteht die Möglichkeit im NOTFALL einen Ersatzdienst zu leisten (THW, Feuerwehr) auch wenn man vorher nicht Mitglied war?

Aber ich denke die dürfen mich nicht mehr einziehen bzw. nachuntersuchen...
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svennie
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« Antworten #3 am: 26. März 2010, 21:06:55 »

...Und da ich ja umgewandelt hätte werden müssen, konnte ich nicht entlassen werden.

Befrei dich mal von dem Gedanken, dass das, was man dir in der Kaserne erzählt hat auch richtig ist.

Dein Dienstverhältnis hätte umgewandelt werden können, es hätte aber nicht umgewandelt werden müssen.

Jetzt wurde ich dann aber bevor ich meinen Zivildienst antreten konnte, bei der Bundeswehr am 28.01.2010 ausgemustert (TG-Änderung / T5 Nicht Verwendungsfähig).

Was heißt "bei der Bundeswehr ausgemustert"? Die Truppe kann niemanden "ausmustern" (oder in richtigem Deutsch: Den Tauglichkeitsgrad in nicht wehrdienstfähig ändern). Das hätte das Kreiswehrersatzamt machen können. Das BAZ holt jetzt - formal - dieses Versäumnis im Rahmen einer neuen Tauglichkeitsfeststellung nach.

Jetzt will das Bundesamt für Zivildienst eine Nachuntersuchung,

Das dürfte durchaus zulässig sein.

obwohl ich denen meinen Bescheid geschickt habe dass ich mit T5 ausgemustert bin.

Was für ein "Bescheid" denn. In keinem Bescheid dürfte etwas von "T5" oder von "ausgemustert" stehen, da das Wehrpflichtgesetz solche merkwürdigen Floskeln nicht kennt.

Normal wer nicht wehrdienstfähig ist, ist auch nicht zivildienstfähig.

Richtig.

si steht es im gesetz und ich denke dann können die mich auch nicht mehr einziehen, egal aus welchem Grund (23 Jahre alt, ausgemuster,...) ODER?

Sehe ich im Prinzip auch so., es kommt aber letztlich darauf an, ob dein Tauglichkeitsgrad sich - formal - geändert hat. Wenn nicht, dann darf das BAZ zumindest eine Untersuchung durchführen. Eine Einberufung zum "Rest"-Zivildienst geht auch meiner Meinung nach nicht.

Besteht die Möglichkeit im NOTFALL einen Ersatzdienst zu leisten (THW, Feuerwehr) auch wenn man vorher nicht Mitglied war?

nein, dafür bist du zu alt.

Aber ich denke die dürfen mich nicht mehr einziehen bzw. nachuntersuchen...

Ob die Untersuchung durchgeführt werden darf, hängt davon ab, ob sich tatsächlich dein Tauglichkeitsgrad oder nur die Verwendungsfähigkeit aus Sicht der Truppe geändert hat.
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Pushkin
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« Antworten #4 am: 26. März 2010, 22:19:03 »

Also ich war auch nie offiziell "eingestellt", da die erste Untersuchung ("Einstellungsuntersuchung") schon ergab dass evtl. eine TG-Änderung statt finden wird.
Nachdem ich dann am 26.01.2010 wieder im San-Zentrum war (nachdem ich beim Facharzt war um die Diagnose bestätigt zu bekommen)  musste ich einen Antrag auf TG-Änderung (Von T2 auf T5) unterschreiben. Dieser ging dann nach Koblenz? bzw. zu einer Bundeswehrzentrale. Danach wurde ich heimgeschickt bis der Antrag durch ist. Donnerstags am 28.01.2010 musste ich mich wieder in der Kaserne melden weil der Antrag genehmigt wurde. Somit wurde ich am 28.01.2010 mit folgenden Unterlagen entlassen:
1. Wehrdienstzeitbescheinigung (01.01.2010 - 28.01.2010 / Als Grund steht da: "Grund: TG-Änderung")
2. Eine Kopie des Blattes "Einstellungsuntersuchung" für die Personalakte. Darauf sind die Signirziffern 1-5 (=TG =Tauglichkeitsgrade) angegeben und der Arzt hat bei Signirziffer 5, Nicht Verwendungsfähig (T5) ein Kreuzchen gemacht und alles andere durchgestrichen.
Also habe ich doch so eine Bescheinigung, oder nicht?
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svennie
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« Antworten #5 am: 27. März 2010, 12:55:48 »

Also ich war auch nie offiziell "eingestellt", da die erste Untersuchung ("Einstellungsuntersuchung") schon ergab dass evtl. eine TG-Änderung statt finden wird.

Ich wiederhole mich, wenn ich dir schreibe, dass du dich von diesem Blödsinn befreien sollst, den man dir da so erzählt hat.

Du warst von dem Zeitpunkt Soldat, der als Diensteintrittstermin auf dem Einberufungsbescheid steht. Und das ist vollkommen unabhängig vom Untersuchungsergebnis oder auch davon, ob du statt in die Kaserne zu fahren, einfach zuhause geblieben wärst.

Nachdem ich dann am 26.01.2010 wieder im San-Zentrum war (nachdem ich beim Facharzt war um die Diagnose bestätigt zu bekommen)  musste ich einen Antrag auf TG-Änderung (Von T2 auf T5) unterschreiben.

Was soll das? Die Truppe kann weder eine "TG-Änderung" durchführen, noch sieht das Gesetz so stumpfsinnige Floskeln wie T2 oder T5 vor.

Es ist einfach so, dass du aus Sicht des Truppenarztes und einer vorgesetzten Dienststelle voraussichtlich bis zum Ende der DIenstzeit nicht verwendungsfähig bist. Das ist alles.

Dieser ging dann nach Koblenz? bzw. zu einer Bundeswehrzentrale. Danach wurde ich heimgeschickt bis der Antrag durch ist. Donnerstags am 28.01.2010 musste ich mich wieder in der Kaserne melden weil der Antrag genehmigt wurde. Somit wurde ich am 28.01.2010 mit folgenden Unterlagen entlassen:
1. Wehrdienstzeitbescheinigung (01.01.2010 - 28.01.2010 / Als Grund steht da: "Grund: TG-Änderung")

Ja schön, da hat dann wieder mal irgend ein Schwachkopf das Formular falsch ausgefüllt. Den Tauglichkeitsgrad kann nur das Kreiswehrersatzamt, die Wehrbereichsverwaltung oder das Verwaltungsgericht ändern.

2. Eine Kopie des Blattes "Einstellungsuntersuchung" für die Personalakte. Darauf sind die Signirziffern 1-5 (=TG =Tauglichkeitsgrade)

Mensch! Tauglichkeitsgrade haben keine Nummern und deine Signierziffern haben rechtlich überhaupt keine Außenwirkung, die dienen statistischen Zwecken.

angegeben und der Arzt hat bei Signirziffer 5, Nicht Verwendungsfähig (T5) ein Kreuzchen gemacht und alles andere durchgestrichen.

Schön. Hat sich dein Tauglichkeitsgrad also nicht geändert, der Truppenarzt hat nur was zur verwendungsfähigkeit aus seiner Sicht geschrieben.

Also habe ich doch so eine Bescheinigung, oder nicht?

nein.
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« Antworten #6 am: 28. März 2010, 17:31:29 »

Dieser Antrag auf TG-Änderung wurde ja an die Wehrbereichsverwaltung geschickt, ansonsten hätten die mich ja nicht entlassen. Wurde dann ja "KZH bis DZE" geschrieben bis der Antrag genehmigt war und musste dann zum Schluss als der Antrag durch war für die Abarbeitung des Laufzettels nochmal in die Kaserne.
Die entlassen mich ja nicht einfach so. Das sollte schon Hand und Fuß haben, ansonsten sollte ich einfach mal meinen Anwalt einschalten?!...
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svennie
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« Antworten #7 am: 28. März 2010, 20:05:11 »

Dieser Antrag auf TG-Änderung wurde ja an die Wehrbereichsverwaltung geschickt, ansonsten hätten die mich ja nicht entlassen.

Wir könnten jetzt Wetten abschließen, dass es

a) nicht die Wehrbereichsverwaktung war und
b) kein Antrag auf Tauglichkeitsgradänderung.

Bringt uns in der Sache aber nicht weiter.

Wurde dann ja "KZH bis DZE" geschrieben bis der Antrag genehmigt war und musste dann zum Schluss als der Antrag durch war für die Abarbeitung des Laufzettels nochmal in die Kaserne.

Das Übliche halt.

Die entlassen mich ja nicht einfach so.

Nein, nicht einfach so. Sondern weil die Voraussetzung aus § 29 (1) Satz 3 Nr. 4 (2. Alternative) vorliegt. Das hat aber mit dem Tauglichkeitsgrad nichts zu tun.

Das sollte schon Hand und Fuß haben, ansonsten sollte ich einfach mal meinen Anwalt einschalten?!...

Wenn dein Anwalt sich regelmäßig mit Wehrrecht beschäftigt, dann mitunter schon.

Ansonsten verzichtest du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (dann wird vermutlich überhaupt nichts mehr passieren) und lernst etwas aus der Erkenntnis, dass man dich nach Strich und Faden verarscht hat.
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