...Und da ich ja umgewandelt hätte werden müssen, konnte ich nicht entlassen werden.
Befrei dich mal von dem Gedanken, dass das, was man dir in der Kaserne erzählt hat auch richtig ist.
Dein Dienstverhältnis hätte umgewandelt werden können, es hätte aber nicht umgewandelt werden müssen.
Jetzt wurde ich dann aber bevor ich meinen Zivildienst antreten konnte, bei der Bundeswehr am 28.01.2010 ausgemustert (TG-Änderung / T5 Nicht Verwendungsfähig).
Was heißt "bei der Bundeswehr ausgemustert"? Die Truppe kann niemanden "ausmustern" (oder in richtigem Deutsch: Den Tauglichkeitsgrad in nicht wehrdienstfähig ändern). Das hätte das Kreiswehrersatzamt machen können. Das BAZ holt jetzt - formal - dieses Versäumnis im Rahmen einer neuen Tauglichkeitsfeststellung nach.
Jetzt will das Bundesamt für Zivildienst eine Nachuntersuchung,
Das dürfte durchaus zulässig sein.
obwohl ich denen meinen Bescheid geschickt habe dass ich mit T5 ausgemustert bin.
Was für ein "Bescheid" denn. In keinem Bescheid dürfte etwas von "T5" oder von "ausgemustert" stehen, da das Wehrpflichtgesetz solche merkwürdigen Floskeln nicht kennt.
Normal wer nicht wehrdienstfähig ist, ist auch nicht zivildienstfähig.
Richtig.
si steht es im gesetz und ich denke dann können die mich auch nicht mehr einziehen, egal aus welchem Grund (23 Jahre alt, ausgemuster,...) ODER?
Sehe ich im Prinzip auch so., es kommt aber letztlich darauf an, ob dein Tauglichkeitsgrad sich - formal - geändert hat. Wenn nicht, dann darf das BAZ zumindest eine Untersuchung durchführen. Eine Einberufung zum "Rest"-Zivildienst geht auch meiner Meinung nach nicht.
Besteht die Möglichkeit im NOTFALL einen Ersatzdienst zu leisten (THW, Feuerwehr) auch wenn man vorher nicht Mitglied war?
nein, dafür bist du zu alt.
Aber ich denke die dürfen mich nicht mehr einziehen bzw. nachuntersuchen...
Ob die Untersuchung durchgeführt werden darf, hängt davon ab, ob sich tatsächlich dein Tauglichkeitsgrad oder nur die Verwendungsfähigkeit aus Sicht der Truppe geändert hat.