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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Musterung -> KDV -> Ausbildung... Nun gesundheitliche Veränderungen...  (Gelesen 1865 mal)
dasp88
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« am: 25. September 2010, 11:14:29 »

Hallo!

Folgende Situation:
Ich wurde Ende 2007 T2 gemustert. Habe dann verweigert und bin als KDV anerkannt. Wenig später fand ich dann eine Ausbildungsstelle und bin seitdem zurückgestellt. Die Ausbildung endet im Januar 2011, vor ein paar Tagen bekam ich Post vom BAZ, dass ich am 01.02.2011 meinen Zivildienst beginnen solle und nun 2 Monate Zeit habe, eine Stelle vorzuschlagen.

Seit meiner Musterung hat sich mein Gesundheitszustand geändert. Habe im Knie einen Knorpel- und Meniskusschaden und werde wohl im Dezember eine OP machen lassen. Das ganze beeinträchtigt mich doch sehr in ganz alltäglichen Dingen (Auto fahren,Treppensteigen etc.). Zudem klage ich dauerhaft an Rückproblemen, die die Ärzte auf meine Größe (1,96m) zurückführen.

Kann ich mit diesen Diagnosen etwas machen?
Natürlich passt der Zivildienst nicht in meine weiteren Pläne. Habe gute Chancen auf eine Übernahme nach der Ausbildung, zudem möchte ich noch ein Studium anhängen.

Wie habe ich nun vorzugehen? Erstmal zu meinem Hausarzt gehen, mir die Probleme bescheinigen lassen und zum BAZ schicken? Oder direkt an das BAZ wenden und eine Nachuntersuchung beantragen?
Gibt es dazu evtl. Vorlagen?

Bitte um Hilfe!
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svennie
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« Antworten #1 am: 25. September 2010, 12:38:11 »

Kann ich mit diesen Diagnosen etwas machen?

ja.

Wie habe ich nun vorzugehen? Erstmal zu meinem Hausarzt gehen, mir die Probleme bescheinigen lassen und zum BAZ schicken? Oder direkt an das BAZ wenden und eine Nachuntersuchung beantragen?

Die Frage ist halt, was der behandelnde Arzt darüber denkt, wie deine Belastbarkeit nach der Operation aussieht, also ob Chancen bestehen, dass du wieder voll belastbar bist oder halt nicht.

Davon wird abhängen, ob du "nur" eine Zurückstellung wegen der Operation erreichst oder ob mehr drin ist.

Weil deine Musterung mehr als 2 Jahre her ist, muss der Antrag auf eine ärztliche Untersuchung nicht weiter begründet werden.

Gibt es dazu evtl. Vorlagen?

Nein, jede Änderung des Gesundheitszustandes ist im Zweifel anders, vorliegend muss aber ohnehin nichts begründet werden.

Du solltest halt nur dafür sorgen, dass du bei der Untersuchung dann genügend Unterlagen dabei hast, die aussagekräftig genug sind um zur Prognose der Belastbarkeit beitragen zu können.
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dasp88
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« Antworten #2 am: 26. September 2010, 11:52:00 »

Wird denn die Frist für 2 Monate, in denen ich mir eine Wunschstelle suchen kann, durch den Antrag auf Nachuntersuchung nach hinten verschoben?
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svennie
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« Antworten #3 am: 26. September 2010, 12:18:32 »

Wird denn die Frist für 2 Monate, in denen ich mir eine Wunschstelle suchen kann, durch den Antrag auf Nachuntersuchung nach hinten verschoben?

Das Gesetz sieht eine solche Frist überhaupt nicht vor (theoretisch könnte eine Einberufung zum Zivildienst erfolgen, ohne dass das BAZ eine Frist setzt), es ist aber davon auszugehen, dass das BAZ eine neue Frist setzt.
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dasp88
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« Antworten #4 am: 28. September 2010, 17:29:27 »

Soll ich dem Schreiben denn direkt Atteste/Berichte von meinem Hausarzt beilegen oder reicht es, erst bei der Nachuntersuchung die Atteste vorzulegen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 28. September 2010, 18:38:30 »

Soll ich dem Schreiben denn direkt Atteste/Berichte von meinem Hausarzt beilegen oder reicht es, erst bei der Nachuntersuchung die Atteste vorzulegen?

In diesem Fall solltest du keine Atteste beilegen, da es 2 Jahre nach einer musterungsärztlichen Untersuchung die gesetzliche Vermutung gibt, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat. Würdest du dem BAZ jetzt weitere Informationen liefern, so könnte es womöglich auf eine (nachteilige) Entscheidung nach Aktenlage hinauslaufen.
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dasp88
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« Antworten #6 am: 29. September 2010, 14:55:15 »

Es besteht aber definitiv nach 2 Jahren der Anspruch auf eine Nachuntersuchung?
In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass die Chancen gering sind, dass ich eine Nachuntersuchung machen darf, wenn ich ihnen dafür keine Gründe, sprich Atteste liefere...
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svennie
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« Antworten #7 am: 29. September 2010, 16:40:57 »

Es besteht aber definitiv nach 2 Jahren der Anspruch auf eine Nachuntersuchung?

Das steht so im Gesetz. Bei den Kreiswehrersatzämtern wird dies auch so umgesetzt, beim Bundesamt für den Zivildienst spätestens dann, wenn man sich beschwert.

Rechtsgrundlage ist § 39 (1) Nr. 1, zweite Alternative.

In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass die Chancen gering sind, dass ich eine Nachuntersuchung machen darf, wenn ich ihnen dafür keine Gründe, sprich Atteste liefere...

Dann sagt das einiges über die Qualität dieses anderen Forums aus.
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svennie
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« Antworten #8 am: 30. September 2010, 15:11:47 »

Dann sagt das einiges über die Qualität dieses anderen Forums aus.

Gut, das nehme ich dann selbstverständlich zurück, dort hast du nämlich unterschlagen, dass seit der Musterung 2 Jahre vergangen sind.

http://forum.musterung.net/viewtopic.php?t=9293
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dasp88
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« Antworten #9 am: 5. Oktober 2010, 14:29:32 »

So, den Antrag auf Nachmusterung habe ich gestern rausgeschickt. Einen einfach Zweizeiler ohne ärztliche Atteste... Berufe mich lediglich darauf, dass meine Musterung 2 Jahre her ist.

Wie sieht es denn aus, wenn meine Firma mir nach der Ausbildung einen befristeten Arbeitsplatz anbietet? Würde ich dafür zurückgestellt?
Angeblich wäre das bei befristeten Verträgen (max. 1 Jahr) so sagte man mir heute.

Mir geht es ja lediglich darum, die Zeit zu überbrücken. Gehe mal davon aus, dass Mitte nächsten Jahres das ganze gelaufen sein wird (Stichwort: AUssetzung der Wehrpflicht).
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svennie
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« Antworten #10 am: 5. Oktober 2010, 22:22:34 »

Wie sieht es denn aus, wenn meine Firma mir nach der Ausbildung einen befristeten Arbeitsplatz anbietet? Würde ich dafür zurückgestellt?

Vielleicht, vielleicht auch nicht,

Angeblich wäre das bei befristeten Verträgen (max. 1 Jahr) so sagte man mir heute.

Vor etwa 2 Jahren war man da großzügig, derzeit aber eher nicht. Die wehr- bzw. zivildienstbedingte Unterbrechung eines befreisteten Arbeitsverhältnisses ist in der Regel keine besondere Härte.

Mir geht es ja lediglich darum, die Zeit zu überbrücken. Gehe mal davon aus, dass Mitte nächsten Jahres das ganze gelaufen sein wird (Stichwort: AUssetzung der Wehrpflicht).

Du hast leider - frühzeitig - die Weichen ganz anders gestellt. Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer fehlt dir eine wichtige Möglichkeit der Verzögerung, nämlich die Verhinderung der Einberufung durch Stellung eines KDV-Antrages bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag durch alle denkbaren Instanzen.
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dasp88
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« Antworten #11 am: 6. Oktober 2010, 15:39:58 »

Du hast leider - frühzeitig - die Weichen ganz anders gestellt. Als anerkannter Kriegsdienstverweigerer fehlt dir eine wichtige Möglichkeit der Verzögerung, nämlich die Verhinderung der Einberufung durch Stellung eines KDV-Antrages bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag durch alle denkbaren Instanzen.

Naja, es war damals halt alles sehr unklar. War da vllt. etwas voreilig mit der Verweigerung, aber das ganze war halt vor der Ausbildung.
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svennie
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« Antworten #12 am: 6. Oktober 2010, 17:05:02 »

aber das ganze war halt vor der Ausbildung.

Schon richtig, nur diesen Joker hättest du jetzt ziehen können.
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dasp88
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« Antworten #13 am: 22. Oktober 2010, 12:16:32 »

Also seit der Sendung meines Antrags auf Nachuntersuchung sind nun 3 Wochen vergangen. Habe noch nichts wieder vom BAZ gehört.

Gestern hatte ich ein Gespräch mit den "Bossen" meines Unternehmens. Man würde mich nach der Ausbildung gerne weiterbeschäftigen und wird mir zunächst einen befristeten Ein-Jahresvertrag anbieten.
Das wäre perfekt für mich, nach der Ausbildung nun Praxis Erfahrungen sammeln zu können, Geld zu verdienen und davon jeden Monat für ein Studium, das ich plane, beiseite zu legen.

Allerdings soll ich bis nächste Woche wissen,.wie es mit dem Zivildienst aussieht, sprich, ob ich ausgemustert werde oder nicht... Die Zeit ist echt knapp bemessen, hoffe, dass sich das BAZ langsam mal rührt...
Wie verhalte ich mich am besten?
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svennie
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« Antworten #14 am: 22. Oktober 2010, 12:51:50 »

Wie verhalte ich mich am besten?

Du solltest nochmals beim BAZ nachhaken, allerdings kann ich dir keine große Hoffnung machen, dass das innerhalb einer Woche alles in deinem Sinne abgewickelt wird.
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