Hallo!
Um nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz und die Forumregeln zu verstoßen, die Schilderung in folgender Form:
Wehrdienstpflichtiger A hat folgendes Problem:
Blöderweise hat er direkt bei der Musterung einen KVG-Antrag unterschrieben. Die Situation ist nun allerdings die, dass er bis zwei Monate vor seinem 25. Geburtstag zurück gestellt worden ist. Für die Budeswehr würde es sowieso nur EINEN möglichen Termin geben, ihn einzuziehen.
Wie er jetzt einem Internetforum entnommen hat, ist es allerdings sehr viel wahrscheinlicher zum Zivildienst herangezogen zu werden, als zum Wehrdienst. Gemustert worden ist Wehrdienstpflichtiger A auf T2 mit einigen Einschränkungen.
Da die Musterung noch keine zwei Wochen her ist, wurde der KVG-Antrag noch nicht ans BAZ weitergeleitet... Ist es für ihn möglich und sinnvoll den KVG-Antrag beim Kreiswehrersatzamt zurück ziehen zu lassen und im Falle einer Einberufung zum Wehrdienst diesen dann erneut zu stellen? (Evtl. kein Problem, da das BAZ über den ersten Antrag noch nichts wusste??!!??)
Sollte dies keine gute Idee sein: Wie wahrscheinlich ist es, dass das BAZ ihn auffordert nach der Rückstellung noch eine Zivildienststelle anzutreten?
Meint ihr, er könnte die zwei Monate irgendwie hinauszögern und dann zu alt sein?
Nur ma so als abstraktes Beispiel

Danke