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Autor Thema: Kriegsdienstverweigerung Hilfe!!!  (Gelesen 1387 mal)
pit1988
Newbie
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Beiträge: 4


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« am: 12. Februar 2008, 20:08:05 »

Hallo,

ich habe einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung an das KWEA geschickt,nach einem Einberufungsbescheid.Habe den Einberufungsbescheid dann abgelehnt und einen Brief geschrieben nach §2 Abs.Kriegsdienstverweigerungsgesetz.Als Text geschrieben(Ohne Internetvorlage).Dann kamm ein Brief den ich nicht ganz kapiere:


Sehr geehrter herr xxx xxx
Ihren Antrag auf Anerkennung habe ich am xx.xx.xx erhalten.Für das KDV Verfahren und die Entscheidung ist das BAZ in Köln verantwortlichan das ich ihren Antrag weitergeleitet habe.Die Angelegenheit ist jetzt mit dem
BAZ zu führen.

Unabhängig davon weise ich Sie darauf hin,das der KDV-Antrag die heranziehung zum Wehrdienst nicht hindert.
Also der Eineberufungsbescheid bleibt deshalb bestehen.Sie sind daher nicht von der Pflicht befreit,Ihren Dienst wie festgesetzt,anzutreten,es sei denn,der Einberufungsbescheid wird aufgehoben




1.Tabellarischer Lebenslauf
2.Eine ausführliche Darlegung der persönlichen Beweggründe

Die Beweggründe habe ich an das KWEA geschickt was muss ich denn jetzt tun?Huch
Die Sachen jetzt an die Baz schicken???
Oder macht das das KWEA Amt???
Habe den Lebenslauf vergessen!!!

Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 12. Februar 2008, 23:47:56 »

Die Beweggründe habe ich an das KWEA geschickt was muss ich denn jetzt tun?Huch
Die Sachen jetzt an die Baz schicken???
Oder macht das das KWEA Amt???
Habe den Lebenslauf vergessen!!!

Du müsstest jetzt im Prinzip abwarten, dasss das BAZ die fehlenden Unterlagen bei dir anfordert, also mindestens den Lebenslauf. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass du dem BAZ mitteilen sollst, warum du den Antrag so spät gestellt hast, dies solltest du dann natürlich ebenfalls tun.

Dass der Einberufungsbescheid aufrecht erhalten bleibt, ist klar. Du musst diesem auch Folge leisten, es sei denn du wirst vor Dienstantritt als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
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