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Autor Thema: Kriegsdienstverweigerung  (Gelesen 2933 mal)
gnusmas86
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« am: 22. Februar 2008, 10:05:24 »

Hey,
wurde vor ein paar Tagen als T2 tauglich gemustert!!!
Bin 22 Jahre alt,ausgelernt und habe einen festen Arbeitsplatz...
Hab also keine große Lust 9 Monate irgendwo rumzubummeln...
Hab direkt bei der Musterung einen Antrag aauf KDV gestellt.Hab jetzt gelesen das das gar nicht so sinnvoll ist, da Kriegsdienstverweigerer fast immer zum Zivildienst einberufen werden...is das so richtig?Huch
Weiß jetzt überhaupt nich mehr was ich machen soll...wollte eigentlich gerade meinen Antrag auf KDV schrieben und abschicken!!??oder ist es jetzt vielleicht doch besser den KDV Antrag rückgängig zu machen??

MFG
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gnusmas86
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« Antworten #1 am: 22. Februar 2008, 12:01:38 »

Hab nochmal direkt ne Frage...
Was wär denn wenn ich jetzt einfach die Frist der Kriegsdienstverweigerung verstreichen lasse,also nich begründe??Is der KDV Antrag dann automatisch abgelehnt worden??
oder müsste ich jetzt extra nochmal eine Ablehnug des KDV Antrages an das Kreiswehrersatzamtes schicken??
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svennie
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« Antworten #2 am: 22. Februar 2008, 21:13:21 »

Hab nochmal direkt ne Frage...
Was wär denn wenn ich jetzt einfach die Frist der Kriegsdienstverweigerung verstreichen lasse,also nich begründe?? Is der KDV Antrag dann automatisch abgelehnt worden??

Tur mir leid aber der Satz ist vollkommen durcheinander. Du willst also in der Zukunft deinen Antrag nicht begründen und fragst, ob er dann in der Vergangenheit abgelehnt wurde?

Wenn du den Antrag nicht vervollständigst, dann wird er als unbegründet abgelehnt werden.

oder müsste ich jetzt extra nochmal eine Ablehnug des KDV Antrages an das Kreiswehrersatzamtes schicken??

Die Ablehnung würde man dir zuschicken (und zwar macht das das Bundesamt für den Zivildienst). Alternativ kannst du den Antrag zurückziehen.
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gnusmas86
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« Antworten #3 am: 25. Februar 2008, 12:03:27 »

Muss ich denn den Antrag zurückziehen??oder hat sich das mit der Fristverstreichung nachher von selbst erledigt??
Danke dir im Vorraus
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svennie
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« Antworten #4 am: 25. Februar 2008, 14:58:55 »

Muss ich denn den Antrag zurückziehen??oder hat sich das mit der Fristverstreichung nachher von selbst erledigt??

 Huch

Ich hab doch in meiner letzten Antwort geschrieben, dass der Antrag abgelehnt wird wenn er unvollständig ist. Alternativ kannst du den Antrag zurückziehen.
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gnusmas86
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« Antworten #5 am: 28. Februar 2008, 20:11:52 »

Hast Recht sorry...
macht es denn Sinn jetzt noch irgendwas mit nem Anwalt zu regeln??
nur so von deiner Erfahrung her,eb es überhaupt Sinn macht?
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svennie
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« Antworten #6 am: 5. März 2008, 23:10:09 »

macht es denn Sinn jetzt noch irgendwas mit nem Anwalt zu regeln??

Durchaus, das kommt aber darauf an, was du regelm möchtest und darauf, ob der Anawlt Ahnung von der Materie hat.
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gnusmas86
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« Antworten #7 am: 6. März 2008, 20:04:08 »

Ja,probieren werd ich es auf jeden Fall!!
Wie sieht das denn nochmal mit der Altersgrenze aus??
Stimmt es das man nach dem 23 Lebensjahr nich mehr gezogen werden kann??
Hab ich jetzt irgendwo mal gelesen,andere sagen wiederum das das erst mit dem 25 Lebensjahr endet...
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svennie
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« Antworten #8 am: 7. März 2008, 00:22:05 »

Ja,probieren werd ich es auf jeden Fall!!
Wie sieht das denn nochmal mit der Altersgrenze aus??
Stimmt es das man nach dem 23 Lebensjahr nich mehr gezogen werden kann??
Hab ich jetzt irgendwo mal gelesen,andere sagen wiederum das das erst mit dem 25 Lebensjahr endet...

Eine Zurückstellung die eine Einberufung vor dem 23. Geburtstag verhindert erhöht die Heranziehungsgrenze um 2 Jahre, genauso der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach dem 22. Geburtstag, wenn vor dem Verzicht eine Heranziehung zum Zivildienst noch möglich gewesen wäre. Verhindert ein KDV-Verfahren die Einberufung vor dem 23. Geburtstag, so verlängert sich die Heranziehungsgrenze um die Dauer des Anerkennungsverfahrens.
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