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Autor Thema: Kein Bund, aber Soziales Jahr!!  (Gelesen 2249 mal)
timo343
Newbie
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Beiträge: 1


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« am: 29. Oktober 2007, 19:31:09 »

Ich muss am Freitag zur Musterung, aber ich weiß überhaupt nicht wie ich mich dort verhalten soll!!Ich will absolut nicht zum Bund, aber ich will unbedingt ein Soziales Jahr machen oder FSJ oder was es sonst noch gibt!
Meine Fragen:
1. Kann man ein Soziales Jahr etc. auch noch machen wenn man ausgemustert
   wird!
2. Muss man verweigern um ein Soziales Jahr etc. machen zu können?
3. Wenn ja, wann ist der beste zeitpunkt dazu?
4. Könnte ich auch bei der Musterung sofort sagen ich möchte eine Soziales   
   Jahr machen und dann ist gut?
5. Ist eine Musterung also überhaupt notwendig?
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svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 30. Oktober 2007, 01:15:37 »

Ich muss am Freitag zur Musterung, aber ich weiß überhaupt nicht wie ich mich dort verhalten soll!!Ich will absolut nicht zum Bund, aber ich will unbedingt ein Soziales Jahr machen oder FSJ oder was es sonst noch gibt!
Meine Fragen:
1. Kann man ein Soziales Jahr etc. auch noch machen wenn man ausgemustert wird!

Ein freiwilliges soziales Jahr ist (wie der name es sagt) eine freiwillige Angelegenheit, die (grundsätzlich) mit Wehrdienst oder Wehrdienstfähigkeit nichts zu tun hat.

Es kann aber (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) auf den Zivildienst (aber nicht auf den Grundwehrdienst!) angerechnet werden.

2. Muss man verweigern um ein Soziales Jahr etc. machen zu können?

nein aber es ist eben nur eine Anrechnung auf den Zivildienst möglich, ggf. wäre also neben dem FSJ auch noch Grundwehrdienst zu leisten.

3. Wenn ja, wann ist der beste zeitpunkt dazu?

Ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung kann jederzeit gestellt werden, er sollte jedoch weder vor noch bei der Musterung gestellt werden.

4. Könnte ich auch bei der Musterung sofort sagen ich möchte eine Soziales Jahr machen und dann ist gut?

Das Kreiswehrersatzamt interessiert sich nicht für freiwillige soziale Dienste. Die Pflicht zur Musterung zu erscheinen und sich untersuchen zu lassen ergibt sich aus dem Wehrpflichtgesetz.

5. Ist eine Musterung also überhaupt notwendig?

Für ein FSJ nicht, für die Anrechnung desselben auf den Zivildienst im Ergebnis aber schon.
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