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Autor Thema: KDV-Verfahren als Zeitgewinn nutzen?  (Gelesen 1432 mal)
Horst
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Beiträge: 9


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« am: 17. Februar 2010, 00:18:23 »

Hallo,

Person A braucht mal euren Rat.

Person A studiert gerade im 1. Semester und hat Anfang Januar aufgrund eines erhaltenen Einberufungsbescheides einen KDV-Antrag gestellt. Am 8. Februar hat Person A ein Schreiben vom BAZ bekommen, dass er seine Begründung und seinen Lebenslauf nachreichen soll.

Angeblich kann man damit ziemlich viel Zeit schinden, wurde mir zumindest von der KDV gesagt. Meine Rechnung
8.2. - 08.03. Abgabe des KDV-Antrages
08.3. - 05.04. Ablehnung, Widerspruchsfrist von 4 Wochen
05.4. - 03.05. Anforderung Widerspruchsbegründung
03.5. - 31.5 Klagefrist

Natrülich liegt da noch Bearbeitungszeit dazwischen usw. Sagen wir mal, Person A hat bis mindestens Mitte Juni keinen Einberufungsbescheid im Briefkasten. Das reicht aber noch nicht, da das 3. Semester erst am 1. Oktober anfängt. Aber wie erreicht A das 3. Semester?

Jetzt folgende Fragen:
Bis wann muss er das ganze hinauszögern? Reicht es bis September, weil das KWEA dann erst wieder per 01.01.2011 einziehen könnte? Oder muss A das 3. Semester (1. Oktober) auf jeden Fall erreichen um zurückgestellt zu werden? D.h. wenn er einen Einberufungsbescheid per 1.10. bekomme müsste er einrücken?

Und noch ein paar Fragen:
Wie kann er das Ganze Verfahren hinauszögern? Geht das BAZ darauf ein, wenn er dennen in zwei oder drei Wochen einen Brief schreibt mit der Bitte die Frist um 4 Wochen zu verlängern weil er gerade keine Zeit hat einen KDV-Antrag zu schreiben wg. Umzug oder Prüfungsphase? Oder gibt A einfach einen schlechte Begründung + Lebenslauf so in 3 1/2 Wochen ab, so dass er vielleicht noch mal aufgefordert werde und einen 2. Versuch bekommt.
Oder sollte er sich anerkennen lassen und dann hat er ja nochmals einen Zeitgewinn von 2 Monaten um eine Stelle zu suchen.

Ich würde gerne das Klageverfahren umgehen, weil es a) Geld kostet und b) ich keine Ahnung davon habe und die Klage bestimmt abgelehnt wird weil ich ja gar nix gemacht hab. Die Gerichtskosten können immerhin bis zu 5000 Euro betragen wenn ich verliere (und das würde ich, weiß ja nur, dass A gegen den Bescheid klagen soll)

Mein Ratschlag den ich vom KDV-Team bekommen habe war folgendes:
- keine Begründung + Lebenslauf einreichen
- gegen Ablehnung Widerspruch gegen Ende der Frist einlegen und keine Begrüdung mitschicken
- am Ende der Klagefrist Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
- im September die Klage zurückziehen und Antrag auf Zurückstellung stellen wg. 3. Semester

Das einzige was A hier stört ist das Verwaltungsgericht. Hat dies dann automatisch eine Aufschiebende Wirkung? Und würde es was bringen, wenn A umzieht? (bzw. seinen 2. Wohnsitz zum 1. Wohnsitz macht, gleiches Bundesland, aber 230 km weiter entfernt)

Also, schon mal vielen Dank dass ihr euch diesen langen Text durchgelesen habt und mir helft.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe



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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 17. Februar 2010, 01:23:12 »

... Person A studiert gerade im 1. Semester und hat Anfang Januar aufgrund eines erhaltenen Einberufungsbescheides einen KDV-Antrag gestellt.

3-Tage-Frist war eingehalten? Erfolgte die Aufhebung des Einberufungsbescheides aus "organisatorischen" Gründen?

Natrülich liegt da noch Bearbeitungszeit dazwischen usw. Sagen wir mal, Person A hat bis mindestens Mitte Juni keinen Einberufungsbescheid im Briefkasten. Das reicht aber noch nicht, da das 3. Semester erst am 1. Oktober anfängt. Aber wie erreicht A das 3. Semester?

Wie A das 3. Semester erreicht, weiß ich nicht, am 1.10.10 hat er es jedoch erreicht und es länge ein Zurückstellungsgrund vor, auf den man sich ab etwa Mitte Juni 2010 berufen könnte.

Jetzt folgende Fragen:
Bis wann muss er das ganze hinauszögern? Reicht es bis September, weil das KWEA dann erst wieder per 01.01.2011 einziehen könnte?

Das 3. Semester muss zum vorgesehenen Dienstantrittstermin erreicht sein.

Wie kann er das Ganze Verfahren hinauszögern? Geht das BAZ darauf ein, wenn er dennen in zwei oder drei Wochen einen Brief schreibt mit der Bitte die Frist um 4 Wochen zu verlängern weil er gerade keine Zeit hat einen KDV-Antrag zu schreiben wg. Umzug oder Prüfungsphase?

Das wäre denkbar, hängt aber davon ab, ob der Antrag bevorzugt zu bearbeiten ist.

Ich würde gerne das Klageverfahren umgehen, weil es a) Geld kostet und b) ich keine Ahnung davon habe und die Klage bestimmt abgelehnt wird weil ich ja gar nix gemacht hab. Die Gerichtskosten können immerhin bis zu 5000 Euro betragen wenn ich verliere (und das würde ich, weiß ja nur, dass A gegen den Bescheid klagen soll)

Nein die Kosten können keine 5.000 Euro betragen. Im Leben nicht.

Mein Ratschlag den ich vom KDV-Team bekommen habe war folgendes:

Was für ein KDV-Team?

... Das einzige was A hier stört ist das Verwaltungsgericht.

Warum?

Hat dies dann automatisch eine Aufschiebende Wirkung?

Ja, das ergibt sich aus § 3 (2) Kriegsdienstverweigerungsgesetz, jedoch nur, wenn der Antrag selbst die Einberufung hindert.

Und würde es was bringen, wenn A umzieht? (bzw. seinen 2. Wohnsitz zum 1. Wohnsitz macht, gleiches Bundesland, aber 230 km weiter entfernt)

Im Verfahren um den KDV-Antrag ändert dies nichts.
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Horst
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 17. Februar 2010, 11:06:58 »

Das ging aber schnell Smiley

Ja, die 3-Tage-Frist war eingehalten, der Einberufungsbescheid wurde wieder zurückgenommen.

KDV-Team von der Zentralstelle-KDV

A traut dem ganzen nicht, dass an mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Zeit schinden kann. Bekommt man da, falls man das Ganze ohne Anwalt machen möchte, irgendwie eine Hilfskraft vom Gericht gestellt? Hat das schon mal jemand gemacht, Klage eingereicht? A bräuchte ja ca. 4 Monate zusätzliche Zeit.

Aber wie ist es denn, wenn A am 1.10. im 3. Semester ist, aber zeitgleich vorher auch schon für den 1.10. einen Einberufungsbescheid bekommen hätte. Was zählt dann? Weil wenn das nicht möglich wäre, dann müsse A die Zeit nur bis Mitte Juni überbrücken.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 17. Februar 2010, 13:43:28 »

A traut dem ganzen nicht, dass an mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Zeit schinden kann.

Warum sollte das nicht gehen, es geht um die Frage, ab wann eine Entscheidung noch anfechtbar ist.

Bekommt man da, falls man das Ganze ohne Anwalt machen möchte, irgendwie eine Hilfskraft vom Gericht gestellt?

Nein, was denn noch? Du kannst zwar hingehen und dem Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle deine Klage mündlich vortragen, er bringt sie dann zu Papier, aber so 2 bis 3 Sätze wirst du doch auch so zu Papier bringen können.

Hat das schon mal jemand gemacht, Klage eingereicht?

ja. Ich hab das vor Jahren mal gemacht, als es im KDV-Verfahren noch kein Widerspruchsverfahren gab. Da hat das BAZ dann den Ablehnungsbescheid einfach aufgehoben. Jetzt sieht die Welt aber anders aus, da es ein Widerspruchsverfahren gab.

Jetzt kommt dir zugute, dass Klageverfahren vor Gerichten, auch Verwaltungsgerichten ewig lange dauern.

A bräuchte ja ca. 4 Monate zusätzliche Zeit.

Das sollte möglich sein.

Aber wie ist es denn, wenn A am 1.10. im 3. Semester ist, aber zeitgleich vorher auch schon für den 1.10. einen Einberufungsbescheid bekommen hätte. Was zählt dann?

Es kommt allein darauf an, ob du das 3. Semester in dem vorgesehenen Dienstantrittstermin schon erreicht hast.

Weil wenn das nicht möglich wäre, dann müsse A die Zeit nur bis Mitte Juni überbrücken.

Eben!
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Horst
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« Antworten #4 am: 24. Februar 2010, 17:20:01 »

Danke für die Hilfe.
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