Wenn ich also 'nicht verfügbar' bin, können sie mich also auch vorerst nicht einziehen?
Ich dachte, zu 100% "zurückgestellt" werde ich durch das Studium sowieso nicht, sondern eben nur Semester um Semester nicht möglich einzuziehen?
Dein Zurückstellungsanspruch ergibt sich aus § 11 (4) Zivildienstgesetz:
Vom Zivildienst soll ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
...
3. wenn die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigerers
...
b) ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder einen zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt
...
unterbrechen ... würde
Wie dem auch sei, durch die offizielle Ausfüllung dieses Bescheinigungsformulars sollte dann letztendlich mein Widerspruch durch §11, Absatz 4, Satz 3b) ZDG begründet sein,
Darauf kommt es (nach Auffassung des BAZ) nicht an, weil der Bescheid
au0erhalb des Widerspruchsverfahrens widerrufen wurde.
d.h. ich stelle damit fest dass die Heranziehung einen besonderen Härtefall für mich darstellen würde.
Du stellst überhaupt nichts fest, da BAZ stellt fest.
hab ichs jetzt richtig? ist davon auszugehen, dass das BAZ wieder sowas in dieser Art (nichts endgültiges, meine ich) schickt, wenn ich denen diese abgestempelte Bescheinigung zurückschicke und noch ein kurzes Schreiben in dem ich aussage, dass ich von besagtem Artikel Gebrauch machen und ausdrücklich Widerspruch einlegen möchte?
Im Zweifel müsstest du im Wege einer Untätigkeitsklage gegen das BAZ vorgehen aber da wird schon ein Bescheid mit der Zurückstellung kommen.
Ich sollte also betonen, das das, was als Zusatz erwähnt war (Aufgrund des Widerrufes des Einberufungsbescheides dürfte sich Ihr Widerspruch erledigt haben."), nicht zutrifft und ich immer noch Widerspruch einlegen will.
Das kannst du machen, darauf kommt es aber im Ergebnis nicht an.
Ich würde abwarten bis ein Bescheid über die Zurückstellung kommt
und danach den Widerspruch für erledigt erklären mit der Kostenfolge, dass das BAZ dir die notwendigen Kosten zu erstatten hat, dies alles verbunden mit dem Hinweis, dass der Widerruf nicht möglich war, weil die Voraussetzungen im Zeitpunkt des Widerrufs nicht gegeben waren.