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Autor Thema: KDV-Antrag nicht abgeschickt - Was passiert?  (Gelesen 2156 mal)
Rubberduck
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« am: 12. Februar 2008, 14:56:57 »

Tach zusammen,

kurz zu meiner Situation. Mach in diesem Jahr Fachabi und hab eigentlich vor im Oktober zu studieren. Wurde im Dez. 07 gemustert (mit Zusatzuntersuchung) und hab vor gut zwei Wochen meinen Musterungsbescheid mit T2 und Zurückstellung bis 31.07.08 erhalten. Hab bei der Musterung den KDV-Antrag unterschrieben in der Hoffnung das mich die Bundeswehr in Ruhe lässt und ich mein Studium doch noch im Oktober anfangen kann.

Meine Frage wäre jetzt wenn ich diesen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung mit Lebenslauf nicht Abschicke. Meldet sich da dann die Bundeswehr in den nächsten Wochen nochmal? Diese Einspruchsfrist von 3 Wochen ist ja jetzt schon vorbei. Muss dazu sagen, mittlerweile isses mir auch egal. Wenn ich den Wehrdienst ableisten muss, dann mach ich es halt.

Mfg Rubberduck
« Letzte Änderung: 12. Februar 2008, 15:03:33 von Rubberduck » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 12. Februar 2008, 15:01:39 »

Hab bei der Musterung den KDV-Antrag unterschrieben in der Hoffnung das mich die Bundeswehr in Ruhe lässt und ich mein Studium doch noch im Oktober anfangen kann.

tja, dumm gelaufen. Hättest du keinen KDV-Antrag gestellt, dann hätte dich die Bundeswehr vermutlich (zumindest zunächst) in Ruhe gelassen.

Meine Frage wäre jetzt wenn ich diesen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung mit Lebenslauf nicht Abschicke. Meldet sich da dann die Bundeswehr in den nächsten Wochen nochmal?

nein wozu. Das Bundesamt für den Zivildienst wird dir irgendwann 4 Wochen Frist setzen und wenn du diese nicht beachtest, wird der Antrag als unbegründet abgelehnt.

Diese Einspruchsfrist von 3 Wochen ist ja jetzt schon vorbei

Nein aber die 2 Wochen Widerspruchsfrist  Zwinkernd
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Rubberduck
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« Antworten #2 am: 12. Februar 2008, 15:07:25 »

Versteh ich das jetzt richtig. Wenn ich diese 4 Wochen Frist nicht einhalte und das Bundesamt für den Zivilschutz den Antrag ablehnt, dann wird sich wahrscheinlich auch die Bundeswehr wieder melden und mit zum nächstmöglichen Termin einziehn oder?

Muss ich dann nochmal in KWEA zu diesem Einplaner oder bin ich dann schon eingeplant?
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svennie
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« Antworten #3 am: 12. Februar 2008, 15:25:43 »

Versteh ich das jetzt richtig.

offensichtlich nicht.

Wenn ich diese 4 Wochen Frist nicht einhalte und das Bundesamt für den Zivilschutz den Antrag ablehnt, dann wird sich wahrscheinlich auch die Bundeswehr wieder melden

Die Behörde heißt Bundesamt für den Zivildienst und wird deine Akte wieder zurückschicken, wenn es denn deinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgelehnt hat.

und mit zum nächstmöglichen Termin einziehn oder?

Unwahrscheinlich.

Muss ich dann nochmal in KWEA zu diesem Einplaner oder bin ich dann schon eingeplant?

Der "Einplaner" würde dich irgendwann wenn ihm danach ist einplanen - oder auch nicht. So viele Dienstposten gibt es nämlich überhaupt nicht um dich "hineinplanen" zu können.

Abgesehen davon wäre es am sinnvollsten, einfach eine Nichtheranziehungszusage zu beantragen wenn du mit dem Studium begonnen hast.

Aber die Sache mit dem KDV-Antrag war wirklich keine besonders gute Idee.
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Rubberduck
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« Antworten #4 am: 12. Februar 2008, 18:25:54 »

Was heißt das Nichtheranziehungszusage??

Die kann ich aber auch nur beantragen wenn ich nicht schon vorher einberufen wurde


Das Problem war, dass ich von meiner Ausbildungsfirma einen Stipendiumsvertrag bekommen hab, der ab Oktober mit Beginn des Studiums läuft. Diesen Vertrag hab ich den Leuten beim KWEA auch gezeigt. Hat die aber auch nicht wirklich interessiert. Und aus Bedenken den Vertrag nicht antreten zu können hab ich eben den KDV-Antrag gestellt in der Hoffnung irgendwie die ganze Sache zu umgehen. Hab aber mittlerweile mit unserem Personalbüro gesprochen und die haben gemeint der Vertrag liese sich auch aufschieben. Wär also keine Thema wenn ich wirklich meinen Wehrdienst ableisten müsste.

Zitat
Aber die Sache mit dem KDV-Antrag war wirklich keine besonders gute Idee.

Warum war das keine gute Idee?
Versteh glaub die Problematik jetzt nicht ganz.
Was kann mir denn im schlimmsten Fall jetzt noch passieren?

« Letzte Änderung: 12. Februar 2008, 18:28:46 von Rubberduck » Gespeichert
svennie
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« Antworten #5 am: 12. Februar 2008, 23:43:33 »

Was heißt das Nichtheranziehungszusage??

Eine "Nichtheranziehungszusage" ist die Zusage der Behörde, dich nicht oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht zum Wehrdienst einzuberufen.

Die kann ich aber auch nur beantragen wenn ich nicht schon vorher einberufen wurde

Beantragen kann man viel.

Warum war das keine gute Idee?

Weil ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Zivildienst einberufen wird als "normale" Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst.

Was kann mir denn im schlimmsten Fall jetzt noch passieren?

Das Bundesamt für den Zivildienst ist noch unflexibler, als es die Kreiswehrersatzämter sind.

Hättest du im Oktober einfach beim KWEA eine Zurückstellung (hilfsweise eine Nichtheranziehungszusage) wegen des Studiums gestellt, dann wäre das mit einiger Wahrscheinlichkeit durchgegangen. Beim BAZ hast du dann in aller Regel einfach Pech.
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Rubberduck
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« Antworten #6 am: 13. Februar 2008, 15:56:24 »

Naja gut.

Das einzige was ich ja bisher unterschrieben hab, war ja dieser Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bei der Musterung.

Mehr hab ich ja nicht gemacht und ich mach auch nichts mehr.

Sprich ich schick auch keinen Lebenslauf mit den Gewissensgründen und so ab.

Ich lass die ganze Sache jetzt mal ruhen und bohr nicht nach. Mal schauen wie es dann weiter geht.
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