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Autor Thema: KDV-Antrag - Hilfe beim Schreiben anbieten erlaubt?  (Gelesen 827 mal)
KDV_Hilfe
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Beiträge: 1


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« am: 31. Mai 2010, 21:42:11 »

Kürzlich habe ich einem Bekannten geholfen einen KDV-Antrag zu schreiben. Er (Zeitsoldat) wollte wegen Gewissensgründen die Bundeswehr verlassen, hatte aber Probleme diese in einem Aufsatz zu verfassen. Gerade Zeitsoldaten müssen richtig ausführlich und lückenlos, außerdem ohne jegliche Gedankensprünge schreiben können. Doch für viele Menschen ist dies recht schwer. Deshalb bot ich meine Hilfe an, da ich sehr sehr gut schreiben kann - speziell Aufsätze.

Zur Vorgeschichte noch: Er hat eine Kanzlei beauftragt, ihn hierbei zu unterstützen, da er befürchtete, wenn er selbst eine Begründung schreibt, so wird der Antrag abgelehnt werden. Zuerst ließ die Kanzlei ihn am langen Arm verhungern, schließlich schickte sie ihm, nach mehrmaliger Aufforderung, "Hilfestellungen" zu - Texte, die original aus dem Internet kopiert wurden. (Verlangt wurden 500 Euro hierfür.) So konnte es nichts werden. Deshalb half ich im dabei.
Ergebnis: Nach 2 Wochen war der Bescheid des Bundesamtes für Zivildienst bereits in seiner Stammdienststelle.

Nun habe ich erkannt, dass viele Zeitsoldaten Probleme mit dem Schreiben haben. Kann man generell anbieten, beim Schreiben zu helfen? Wo wäre es geeignet dies anzubieten?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 31. Mai 2010, 22:34:01 »

Kann man generell anbieten, beim Schreiben zu helfen? Wo wäre es geeignet dies anzubieten?

Das halte ich für problematisch und zwar weil es sich im weiteren Sinne um Rechtsberatung bzw. eine Rechtsdienstleistung handelt (wie formuliere ich den Antrag so, dass das Bundesamt keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit hat).

Das rechtliche Kernproblem kannst du hier nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html#BJNR284010007BJNG000200000
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