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Autor Thema: KdV-Antrag gestellt oder nicht?  (Gelesen 1991 mal)
me
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« am: 31. Januar 2007, 21:55:17 »

Hi,
ich war vor kurzem bei der Musterung und wurde T2.
Ich hab dann gleich einen Antrag auf KdV gestellt und einen wisch mitbekommen, den ich jetzt mit lebenslauf usw zurückschicken müsste.
was passiert aber wenn ich das nicht mache?
verfällt mein antrag auf KdV dann irgendwann?
gruß, me
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svennie
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« Antworten #1 am: 31. Januar 2007, 22:16:52 »

Hi,
ich war vor kurzem bei der Musterung und wurde T2.

Nein, man hat festgestellt, dass du wehrdienstfähig und dabei verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten bist  Zwinkernd .

Gegen die Entscheidung kannst du evtl. noch Rechtsmittel einlegen.

Ich hab dann gleich einen Antrag auf KdV gestellt und einen wisch mitbekommen, den ich jetzt mit lebenslauf usw zurückschicken müsste.
was passiert aber wenn ich das nicht mache?

Du wirst nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.
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me
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« Antworten #2 am: 1. Februar 2007, 18:31:32 »

Huhu,
nunja, rechtsmittel werden wohl nicht viel bringen...
ich hab halt kein EUF mitgemacht, weil ich glaich gesagt hab, dass ich Zivi machen will.
Bis ich mit der Schule fertig bin kann ich ja eh nicht eingezogen werden, aber was passiert dann?
denn wenn ich jetzt einfach nichts unternehme, dann müssten die mich doch irgendwann auch benachrichtigen, dass ich meinen KDV-Antrag nicht geschickt hab, oder?
ich hoffe meine fragen sind nicht allzu primitiv Lächelnd
gruß, me

EDIT: achja, wenn mein KdV antrag irgenwann "verfällt" und ich eingezogen werde, kann ich dann immer noch einen zweiten antrag stellen?
« Letzte Änderung: 1. Februar 2007, 18:33:18 von me » Gespeichert
svennie
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« Antworten #3 am: 1. Februar 2007, 19:45:48 »

Huhu,
nunja, rechtsmittel werden wohl nicht viel bringen...

Warum nicht?

ich hab halt kein EUF mitgemacht, weil ich glaich gesagt hab, dass ich Zivi machen will.

egal.

Bis ich mit der Schule fertig bin kann ich ja eh nicht eingezogen werden, aber was passiert dann?
denn wenn ich jetzt einfach nichts unternehme, dann müssten die mich doch irgendwann auch benachrichtigen, dass ich meinen KDV-Antrag nicht geschickt hab, oder?

Du hast einen Antrag gestellt. Du wirst aufgefordert den Antrag zu vervollständigen. Tust du dies nicht, dann wird der Antrag zurückgewiesen.

ich hoffe meine fragen sind nicht allzu primitiv Lächelnd

Irgendwie sind die Fragen nicht einleuchtend.

EDIT: achja, wenn mein KdV antrag irgenwann "verfällt" und ich eingezogen werde, kann ich dann immer noch einen zweiten antrag stellen?

Da verfällt nichts, es ergeht vielmehr ein Bescheid mit "sie sind nicht berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern". Ja du kannst einen zweiten Antrag stellen, der muss dann aber vernünftig begründet werden.
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me
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« Antworten #4 am: 1. Februar 2007, 20:22:30 »

Huhu,
nunja, rechtsmittel werden wohl nicht viel bringen...

Warum nicht?


Ich hab da natürlich keine Erfahrung, weil ich das noch nie gemacht hab, aber ich schätze mal, dass man nicht einfach so kommen kann mit "ich will nicht T2 sein" sondern man muss das schlüssig begründen. Die lassen sich ja wahrscheinlich nicht verarschen Zwinkernd
Oder hast du ein rezept wie man gegen sowas sinnvoll einspruch erheben kann, wenn man nicht gerade schwerstbehindert ist?
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svennie
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« Antworten #5 am: 1. Februar 2007, 21:02:57 »

üssig begründen. Die lassen sich ja wahrscheinlich nicht verarschen Zwinkernd
Oder hast du ein rezept wie man gegen sowas sinnvoll einspruch erheben kann, wenn man nicht gerade schwerstbehindert ist?

Patentrezepte gibt es nicht aber mit Schwerstbehinderung hat dies nichts zu tun sondern mit der Frage der Belastbarkeit für den Wehrdienst. Wie wurde die geprüft (vermutlich garnicht), welche Einschränkungen in der Belastbarkeit wurden festgestellt, welche wurden übersehen, welche Schlussfolgerungen hat man aus den Feststellungen getroffen. Darum geht es.
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Dave
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« Antworten #6 am: 2. Februar 2007, 10:54:27 »

Was willst du eigentlich erreichen?

Wenn du ausgemustert werden willst erheb erst mal einspruch gegen das Musterungsergebnis - ohne Begründung. Verlange Akteneisicht und dann schau was man ankreiden kann.

Wenn du Zivi machen willst schreib dein KdV und wenn du Bund willst schreib ihn halt nicht.
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me
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« Antworten #7 am: 2. Februar 2007, 14:15:24 »

Ich will erreichen, weder Bund noch Zivi machen zu müssen...
auf welche art und weise, ist mir relativ wurscht, aber wenn ich nen kdv antrag stell und der wird angenommen muss ich ja in jedem fall zivi machen..
deshalb spekulier ich jetzt einfach mal drauf, nicht eingezogen zu werden.
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svennie
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« Antworten #8 am: 2. Februar 2007, 17:34:17 »

aber wenn ich nen kdv antrag stell und der wird angenommen muss ich ja in jedem fall zivi machen..

Das ist auch wieder so eine 08/15-Aussage, die mich aufregt.

Mal ein Beispiel:

Im Jahr 2005 gab es:

ca. 139.000 KDV-Anträge
ca.  83.000 Dienstantritte im Zivildienst

Offensichtlich scheint deine Binsenweißheit für rd. 56.000 Personen pro Jahr nicht zu gelten.
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me
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« Antworten #9 am: 2. Februar 2007, 17:42:08 »

wer sagt denn, dass nicht einfach 56.000 Anträge abgewiesen wurden?
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svennie
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« Antworten #10 am: 2. Februar 2007, 17:51:54 »

wer sagt denn, dass nicht einfach 56.000 Anträge abgewiesen wurden?

Das Bundesamt für den Zivildienst in einer Tabelle "Fortlaufende Statistik der anerkannten Kriegsdienstverweigerer"
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