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Autor Thema: KDV-Antrag: Begründung/Lebenslauf nachreichen?  (Gelesen 3059 mal)
klausabc
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Beiträge: 2


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« am: 31. März 2010, 18:07:46 »

Hallo.

Ich habe einen unbegründeten KDV-Antrag an das Kreiswehrersatzamt geschickt. Mein Einberufungsbescheid gilt(galt) erst zwei Tage danach als zugestellt. Ich habe ein Fax-Sendeprotokoll davon als Beweis.

Jetzt möchte ich meine Begründung und Lebenslauf dem Bundesamt für Zivildienst nachreichen, d.h. ich will, dass der Antrag angenommen wird.
  • Was muss ich da jetzt genau im Brief noch als Text außer Begründung/Lebenslauf schreiben? "Hiermit reiche ich ... nach" oder muss ich mich noch auf den Artikel im Grundgesetzt beziehen bzw. nochmal den Verweigerungssatz schreiben?
    Im KDV-Antrag hatte ich nichts wie etwa "Ich reiche die Begründung nach" geschrieben, hoffe das stört nicht.
  • Muss ich irgendwie härter begründen, warum ich den KDV-Antrag erst so spät stelle? Mein Einbrufungsbescheid gilt ja postamtlich erst nach dem KDV-Antrag als zugestellt.
    Im Moment habe ich einfach mal geschrieben, dass ich mir bei der Musterung noch nicht sicher war und es jetzt bin. Ist es problematisch zu schreiben, dass ich gewaltfrei erzogen wurde und jetzt weiß, dass ich keine Gewalt im Krieg anwenden kann ?

Danke
Klaus

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klausabc
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #1 am: 31. März 2010, 19:24:03 »

Mir ist gerade noch eine weitere Frage eingefallen:
  • kann ich die Begründung und den Lebenslauf auch an das Kreiswehrersatzamt schicken wenn der Antrag vor weniger als 2 Wochen gestellt wurde? Wenn ja, kann ich dann sicher sein, dass die den auch rechtzeitig an Bundesamt für Zivildienst (BAZ) weiterleiten oder sollte ich lieber direkt ans BAZ schicken um sicherzugehen?

Aktuell siehts so aus:
Zitat
Personenkennziffer: ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich reiche hiermit die Begründung von meiner Gewissensentscheidung und meinen Lebenslauf für meinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß Art. 4 Abs. 3 nach.

<Begründung meiner Gewissensentscheidung>
<Lebenslauf>
Mit freundlichen Grüßen
...

Danke
Klaus
Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #2 am: 1. April 2010, 13:18:47 »

Was muss ich da jetzt genau im Brief noch als Text außer Begründung/Lebenslauf schreiben? "Hiermit reiche ich ... nach" oder muss ich mich noch auf den Artikel im Grundgesetzt beziehen bzw. nochmal den Verweigerungssatz schreiben?

Niemand muss müssen, du schreibst jetzt einfach, dass du Lebenslauf und Darlegung der Gewissensgründe nachreichst und tust genau das.

Im KDV-Antrag hatte ich nichts wie etwa "Ich reiche die Begründung nach" geschrieben, hoffe das stört nicht.

Nein, das stört in der Tat nicht.

Muss ich irgendwie härter begründen, warum ich den KDV-Antrag erst so spät stelle?

Das BAZ wird - pauschal - Zweifel an der Ernsthaftigkeit äußern, bis du auf genau diese Frage schlüssig antwortest, es wäöre also sinnvoll, dass du gleich auf diese Frage eingehst.

Mein Einbrufungsbescheid gilt ja postamtlich erst nach dem KDV-Antrag als zugestellt.

Es gibt keine Postämter mehr, also ist das Schreiben auch nicht postamtlich zugestellt ;-)

Das BAZ wird trotzdem im Anerkennungsverfahren davon ausgehen, dass du von der Einberufung wusstest, als du den Antrag gestellt hast. Ob diese Annahme formal begründbar ist, ist ein anderes Thema.

Was du dazu schreibst, bleibt dir überlassen, das BAZ will irgendwas in Richtung "innerer Kampf", ob jeglicher bewaffneter Kampf mit deinem Gewissen nicht vereinbar ist.

Viel schlüssiger wäre meiner Meinung nach, dass erst durch die Einberufung selbst ein Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entstanden ist, weil du erst durch die Einberufung "zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen" wirst, wie es im Grundgesetz so schön heißt. Damit würde ich dem BAZ jetzt aber nicht unbedingt kommen.

Im Moment habe ich einfach mal geschrieben, dass ich mir bei der Musterung noch nicht sicher war und es jetzt bin.

Warum ist denn für dich der Zeitpunkt der Musterung so wichtig?

Es gab im Kriegsdienstverweigerungsgesetz mal eine Regelung, wonach der Antrag bei der Musterung gestellt werden soll (aber auch jederzeit früher oder später gestellt werden kann). Diese Regelung gibt es nicht mehr.

Ist es problematisch zu schreiben, dass ich gewaltfrei erzogen wurde und jetzt weiß, dass ich keine Gewalt im Krieg anwenden kann ?

Problematisch nicht, sowas schreibt eh jeder. Das ändert doch aber nichts an der Tatsache, dass das BAZ es genauer wissen will. Welche Mittel der Streitführung werden abgelehnt? Und wie hat sich diese Einstellung herausgebildet. Das ist dann schon etwas mehr als deine Erziehung.

Du kannst ein "übler" Schläger sein, ein Tierqäler oder aber ganz einfach ein (bewaffneter) Polizeibeamter, trotzdem aber deine eigene Beteiligung an bewaffneten zwischenstaatlichen Konflikten aus Gewissensgründen ablehnen.
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