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admin
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« am: 28. Juni 2011, 20:32:20 » |
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Es ist still hier geworden und das ist letztlich auch gut so.
Die letzten Grundwehrdienstleistenden werden diesen in dieser Woche entlassen bzw. überwiegend schon entlassen sein. Die Wehrpflicht ist - auch wenn sie formal weiterbesteht - Geschichte. Zu verdanken haben wir das einem überforderten Familienvater, der über seine Ansprüche und über seinen Umgang mit dem Offensichtlichen gestolpert ist. Aber immerhin hat er die Wehrpflicht abgeschafft.
Das ist Grund genug, mal auszuprobieren, was geschieht, wenn ein Wehrpflichtiger jetzt einen KDV-Antrag stellt.
Ich bin da zwar sicherlich nicht der typische Wehrpflichtige, ich will aber einfach mal wissen, wie professionell das Amt (unter neuem Namen) mit meinem Antrag umgeht.
Ich muss zugeben, meine ersten beiden Anträge sind - rechtskräftig - abgelehnt worden. Die Akten über beide Verfahren existieren aber nur noh in Form eines Komplettausdruckes auf meinem Schreibtisch. Das BAZ kennt mich nicht mehr, das KWEA musste meine elektronische Akte löschen und die Papierakte schreddern. Das ist schön, denn jetzt bin ich wieder Erstantragsteller und lasse mich überraschen, ob mein zweiter Antrag jetzt Erfolg hat, wenn ich ihn einfach 12 Jahre später noch einmal (etwas gekürzt) einreiche.
Ich bin zwar unter der Nummer XXX 22/73/96 und XXX 39/73/99 ins KDV-Register eingetragen, allerdings in einem anderen Kreiswehrersatzamt.
Eine kleine Falle habe ich auch noch eingebaut (ein ausformulierter statt eines wie vom Gesetz verlangt tabellarischen Lebenslauf), den ich zugleich inhaltlich sehr knapp gehalten habe.
Scheitern könnte es noch am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis, aber ich lasse mich mal einfach überraschen, denn das geht nur, wenn das KWEA weniger Daten gelöscht als, als versprochen. Und wenn dem so sein sollte, dann gibt es halt dort was auf die Finger.
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