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Autor Thema: KDV zurückziehen wegen Studium  (Gelesen 1335 mal)
nookstar
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« am: 20. September 2010, 21:12:07 »

Hi Leute,

ich habe vor meine KDV zum 10.10.2010 zurückzuziehen um so gleich ein Studium zu beginnen (andernfalls müsste ich ein Jahr später anfangen).
Somit hätte ich 6,5 Monate Zivildienst abgeleistet.

Nun wollte ich euch fragen, ist es wahrscheinlich dass ich noch für die letzten 2,5 Monate gezogen werde ?
Kann ein solcher Antrag abgelehnt werden ?




MfG


nookstar
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svennie
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« Antworten #1 am: 20. September 2010, 21:56:22 »

ich habe vor meine KDV zum 10.10.2010 zurückzuziehen um so gleich ein Studium zu beginnen (andernfalls müsste ich ein Jahr später anfangen).
Somit hätte ich 6,5 Monate Zivildienst abgeleistet.

Du kannst nichts zurückziehen, du kannst auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Nun wollte ich euch fragen, ist es wahrscheinlich dass ich noch für die letzten 2,5 Monate gezogen werde ?

Nein, wann denn auch? Zum 1.12. wird die Dienstzeit auf 6 Monate verkürzt, Einberufungen zum Grundwehrdienst gibt es aber erst wieder zum Januar 2011.

Kann ein solcher Antrag abgelehnt werden ?

Du stellst keinen Antrag, also kann auch keiner abgelehnt werden.
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nookstar
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« Antworten #2 am: 21. September 2010, 10:21:57 »

Hey danke dir, das heisst also ich kann beruhigt mein Studium anfangen :>
Soweit ich weiss ist der Verzicht formlos und es reicht ein Satz wie "Hiermit verzichte ich auf meine KDV, da ich keine Gewissensgründe mehr habe." oder ?
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svennie
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« Antworten #3 am: 21. September 2010, 10:53:51 »

Hey danke dir, das heisst also ich kann beruhigt mein Studium anfangen :>
Soweit ich weiss ist der Verzicht formlos und es reicht ein Satz wie "Hiermit verzichte ich auf meine KDV, da ich keine Gewissensgründe mehr habe." oder ?

Du solltest dich mit deinem Verzicht jetzt aber ranhalten, sonst dauert das zu lange.
Der Satz lautet:

"Ich verzichte auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Gründe, die zur Anerkennung geführt haben, bestehen nicht mehr".
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nookstar
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« Antworten #4 am: 21. September 2010, 13:23:15 »

Ich habe noch bis zum 18ten Oktober Urlaub und wollte den Verzicht kurz vor ende meines Urlaubs abschicken. Wie lange dauert denn die Bearbeitung, also wann sollte ich dann wohl den Verzicht rausschicken so dass ich etwa am 18ten Oktober vom Zivildienst freigestellt werde ?

Ich habe nur Angst wenn ich den Verzicht vor dem 1. Oktober rausschicke dass man mich evtl. gleich zum 1. Oktober zieht -.-
Da hätte ich ja nichts gewonnen ^^

MfG

nookstar
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svennie
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« Antworten #5 am: 21. September 2010, 22:08:06 »

Ich habe noch bis zum 18ten Oktober Urlaub und wollte den Verzicht kurz vor ende meines Urlaubs abschicken. Wie lange dauert denn die Bearbeitung, also wann sollte ich dann wohl den Verzicht rausschicken so dass ich etwa am 18ten Oktober vom Zivildienst freigestellt werde ?

Vom Antrag bis zur Entlassung dauert es etwa 2 Wochen.

Man wird dann auch nicht vom Zivildienst freigestellt (befreit), sondern aus dem Zivildienst entlassen.

Ich habe nur Angst wenn ich den Verzicht vor dem 1. Oktober rausschicke dass man mich evtl. gleich zum 1. Oktober zieht -.-
Da hätte ich ja nichts gewonnen ^^

"Ziehen" (richtig: Heranziehen) kann das Kreiswehrersatzamt nur, wenn zwischen Einberufung und Diensteintritt mindestens 4 Wochen liegen.

Schon von daher sind jetzt auch alle Plätze belegt, teilweise sogar doppelt (durch Vorbenachrichtigungen als Ersatz für Ausfälle).
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nookstar
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« Antworten #6 am: 22. September 2010, 14:32:32 »

Alles klar, also werde ich den Verzicht die Tage abschicken.

Muss ich denn damit rechnen dass ich ab 1.1.2011 für die 2,5 Monate noch gezogen werde ?
Ab dem 1.12.2010 wird ja die Dienstzeit auf 6 Monate verkürzt (die hätte ich ja schon abgeleistet) aber als ich den Dienst antrat galten ja noch die 9 Monate.


Sorry svennie wenn ich nerve aber mir ist das sehr wichtig :>
Aber schonmal vielen Dank für deine Antworten!
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svennie
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« Antworten #7 am: 22. September 2010, 19:08:40 »

Muss ich denn damit rechnen dass ich ab 1.1.2011 für die 2,5 Monate noch gezogen werde ?

nein.

Ab dem 1.12.2010 wird ja die Dienstzeit auf 6 Monate verkürzt (die hätte ich ja schon abgeleistet) aber als ich den Dienst antrat galten ja noch die 9 Monate.

Dein alter Bescheid würde - theoretisch - gegen Jahresende geändert werden. Weil du aber auf die Anerkennung verzichtest, passiert in dieser Richtung nichts.

Der Grundwehrdienst dauert ab 01.12.2010 6 Monate, hierauf ist gemäß § 7 Wehrpflichtgesetz bereits teilweise geleisteter Zivildienst taggenau (Zitat aus dem Gesetz: "die im Zivildienst zurückgelegte Zeit") anzurechnen:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__7.html

Weil 6 Monate minus 6,5 Monate keine Restdienstzeitverpflichtung mehr ergibt, hat sich das Thema also erledigt.
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nookstar
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« Antworten #8 am: 22. September 2010, 19:13:11 »

Vielen Dank svennie, hast mir echt geholfen Smiley
Nun kann ich mich beruhigt auf mein Studium konzentrieren =)



MfG


nookstar
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