User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.974 Mitglieder
Neuestes Mitglied: r0li6dn1l

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: KDV zurückziehen nach 7 monaten und 14 Tagen Urlaub  (Gelesen 666 mal)
Pasebe
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen E-Mail
« am: 2. Juni 2010, 17:10:00 »

Hallo

ich habe eine sehr wichtige Frage:

Ich bin zurzeit Zivi in einem Nachbarschaftshaus und habe bereits 6 Monate abgeleistet. Ich habe noch vor diesen Monat mitzumachen, aber spätestens dann will ich dort weg, weil es mir nichtsmehr bringt und ich mich auf mein Studium vorbereiten möchte. Und wenn mein Zivi bis ende August geht, geht das schlecht. Die Frage ist natürlich wann ich am besten meinen KDV Antrag zurücknehmen soll und ob ich dann nichtmehr einberufen werde?

Ausserdem habe ich noch 14 Tage Urlaub übrig. Wird das einberechnet oder entfallen die dann?
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 2. Juni 2010, 23:03:42 »

Zitat
Die Frage ist natürlich wann ich am besten meinen KDV Antrag zurücknehmen soll und ob ich dann nichtmehr einberufen werde?
die allgemeine grundausbildung bei der bundeswehr dauert derzeit 3 monate, es ist äußerst unwahrscheinlich, dass du mit einer restdienstzeit von weniger als 3 monaten einberufen wirst. theoretisch ist es möglich, praktisch macht es wenig sinn, da es viele andere gibt, die die ganzen 9/6 monate abzuleisten haben.

Zitat
Ausserdem habe ich noch 14 Tage Urlaub übrig. Wird das einberechnet oder entfallen die dann?
wo willst du die denn einberechnen? wenn du den kdv antrag zurückziehst ohne den urlaub genommen zu haben, dann wirst du keine gelegenheit mehr haben, den urlaub zu nehmen. deswegen empfiehlt es sich, den urlaub vor dem zurückziehen des antrags zu nehmen.
 
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits