Die Frage ist natürlich wann ich am besten meinen KDV Antrag zurücknehmen soll und ob ich dann nichtmehr einberufen werde?
die allgemeine grundausbildung bei der bundeswehr dauert derzeit 3 monate, es ist äußerst unwahrscheinlich, dass du mit einer restdienstzeit von weniger als 3 monaten einberufen wirst. theoretisch ist es möglich, praktisch macht es wenig sinn, da es viele andere gibt, die die ganzen 9/6 monate abzuleisten haben.
Ausserdem habe ich noch 14 Tage Urlaub übrig. Wird das einberechnet oder entfallen die dann?
wo willst du die denn einberechnen? wenn du den kdv antrag zurückziehst ohne den urlaub genommen zu haben, dann wirst du keine gelegenheit mehr haben, den urlaub zu nehmen. deswegen empfiehlt es sich, den urlaub vor dem zurückziehen des antrags zu nehmen.