Da wollte ich wissen ab wann diese 2 Wochen gelten, nachdem ich meinen Musterungsbescheid bekommen hab, oder ab dem Tag der Musterung?
Derartige Fristen gibt es nicht.
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Musterungsbescheids und ggf. auch im daran anschließenden Widerspruchs- und Klageverfahren darf der Antrag vom KWEA nicht an das BAZ weitergeleitet werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Antrag also beim KWEA ergänzt werden. Geschieht das nicht, so wird das BAZ (und nur dieses ist zuständig) irgendwann eine Frist zur Vervollständigung des Antrags setzen.