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Musterung und Ausmusterung - musterungsforum.deDie Musterung und alles was danach passiertKriegsdienstverweigerungKDV sofort nach Musterung stellen oder gehört man doch zu "glücklichen 50%"?
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Autor Thema: KDV sofort nach Musterung stellen oder gehört man doch zu "glücklichen 50%"?  (Gelesen 939 mal)
Blumberr
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Beiträge: 4


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« am: 11. Februar 2010, 14:57:21 »

Hallo liebe Community,

ein Kumpel von mir macht sich schon seit Tagen zu dem Thema schlau.
Überall wird geschrieben, dass man trotz T1 oder T2 nicht unbedingt einberufen wird (Chance 50%).

Außerdem wird auch geschrieben, dass der KDV keine aufschiebende Wirkung hat und evtl. nicht angenommen wird, wenn man den Einberufugsbescheid schon vorliegen hat.

D.h.: um es nicht zu riskieren, sollte der KDV ziemlich gleich nach der Musterung gestellt werden, sonst kann es in die Hose gehen, wenn der Einberufungsbescheid schon da ist.

Aber dann verliert man die 50%-Chance so zu sagen...


Wie wird das normalerweise gemacht? Man hofft, dass nichts kommt und wenns doch kommt, versucht man es doch mit KDV?

Danke euch schon mal!
« Letzte Änderung: 11. Februar 2010, 15:00:44 von Blumberr » Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 11. Februar 2010, 22:55:22 »

ein Kumpel von mir macht sich schon seit Tagen zu dem Thema schlau.
Überall wird geschrieben, dass man trotz T1 oder T2 nicht unbedingt einberufen wird (Chance 50%).

Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern, ja es ist richtig, dass man trotz wehrdienstfähigkeit nicht zwingend einberufen wird, bei der Musterung geht es ja auch nur um die Frage, ob man den Anforderungen des Wehrdienstes gewachsen ist oder nicht, nicht darum, ob und wann eine Einberufung erfolgt.

Außerdem wird auch geschrieben, dass der KDV keine aufschiebende Wirkung hat und evtl. nicht angenommen wird, wenn man den Einberufugsbescheid schon vorliegen hat.

Wenn der Einberufungsbescheid schon da ist, dann hat der KDV-Antrag naturgemäß keine aufschiebende Wirkung mehr, meistens wird aber mit Antragstellung der Einberufungsbescheid gleich wieder aufgehoben. Natürlich ist ein Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, wenn er sich auf sein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung beruft und formal alles richtig macht, also dem Antrag einen Lebenslauf beifügt und geeignete Gewissensgründe darlegt.

D.h.: um es nicht zu riskieren, sollte der KDV ziemlich gleich nach der Musterung gestellt werden, sonst kann es in die Hose gehen, wenn der Einberufungsbescheid schon da ist.

Das ist deine Interpretation. Ich hba da eine andere Meinung zu.

Wie wird das normalerweise gemacht?

Normalerweise werden viele Wehrpflichtige bei der Musterung dazu gebracht, sich um Kopf und Kragen zu reden und einen Antrag zu unterschreiben.

Man hofft, dass nichts kommt und wenns doch kommt, versucht man es doch mit KDV?

Ein informierter Wehrpflichtiger, der den Zivildienst vorzieht, der würde wohl so handeln.
Gespeichert
Horst
Newbie
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Beiträge: 9


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« Antworten #2 am: 17. Februar 2010, 00:24:25 »

Du musst deinen KDV-Antrag einfach nur schnell stellen, sobald du deinen Einberufungsbescheid in der Hand hast. Laut Zustellungsgesetzt gilt ein Einschreiben erst nach dem 3. Tag nach Abgabe auf der Post als zugestellt.
So war's bei mir auf jeden Fall. Ich habe sofort, als ich meinen Einberufungsbescheid erhalten habe, meinen KDV-Antrag (reicht hier auch ohne Lebenslauf und Begründung) losgeschickt und somit hatte er einberufungshemende Wirkung.

Am besten ist es wohl erst, wenn dein Kumpel sich mustern lässt. Vielleicht wird er ja ausgemustert oder so und dann wäre es ärgerlich, wenn er vorher schon einen KDV-Antrag gestellt hätte.
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