ein Kumpel von mir macht sich schon seit Tagen zu dem Thema schlau.
Überall wird geschrieben, dass man trotz T1 oder T2 nicht unbedingt einberufen wird (Chance 50%).
Tauglichkeitsgrade haben Namen und keine Nummern, ja es ist richtig, dass man trotz wehrdienstfähigkeit nicht zwingend einberufen wird, bei der Musterung geht es ja auch nur um die Frage, ob man den Anforderungen des Wehrdienstes gewachsen ist oder nicht, nicht darum, ob und wann eine Einberufung erfolgt.
Außerdem wird auch geschrieben, dass der KDV keine aufschiebende Wirkung hat und evtl. nicht angenommen wird, wenn man den Einberufugsbescheid schon vorliegen hat.
Wenn der Einberufungsbescheid schon da ist, dann hat der KDV-Antrag naturgemäß keine aufschiebende Wirkung mehr, meistens wird aber mit Antragstellung der Einberufungsbescheid gleich wieder aufgehoben. Natürlich ist ein Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, wenn er sich auf sein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung beruft und formal alles richtig macht, also dem Antrag einen Lebenslauf beifügt und geeignete Gewissensgründe darlegt.
D.h.: um es nicht zu riskieren, sollte der KDV ziemlich gleich nach der Musterung gestellt werden, sonst kann es in die Hose gehen, wenn der Einberufungsbescheid schon da ist.
Das ist deine Interpretation. Ich hba da eine andere Meinung zu.
Wie wird das normalerweise gemacht?
Normalerweise werden viele Wehrpflichtige bei der Musterung dazu gebracht, sich um Kopf und Kragen zu reden und einen Antrag zu unterschreiben.
Man hofft, dass nichts kommt und wenns doch kommt, versucht man es doch mit KDV?
Ein
informierter Wehrpflichtiger, der den Zivildienst vorzieht, der würde wohl so handeln.