bimbam
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« am: 11. Februar 2010, 21:05:40 » |
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Hallo zusammen,
habe da ein paar Fragen wegen der Situation eines Freundes und würde mich über Antworten freuen.
Mein Freund ist 21 und wird im Mai 22. Musterung hatte er im Februar 2009 mit dem Ergebnis „wehrdienstfähig mit Einschränkung“ (T2). Er hat seit 2 Jahren einen gut bezahlten Job und hat erst kürzlich eine leitende Position im Unternehmen bekommen. Wenn er nun für 9 Monate weg müsste, würde die Stelle neu besetzt werden, auch würde ihn das in arge Finanznot bringen. Daher würde er da am liebsten irgendwie drum herum kommen. Wenn es aber nicht anders geht würde er lieber Zivi machen.
Vor einigen Wochen kam sein Einberufungsbescheid zum 1.4. Er hat dann einen KDV-Antrag abgeschickt (noch unbegründet). Der Einberufungsbescheid wurde inzwischen wieder aufgehoben.
Wenn mein Freund den KDV-Antrag nun unbegründet lässt wird der Antrag ja abgelehnt. Ist er dann im Kreiswehrersatzamt vorgemerkt und bekommt dann auf jeden Fall wieder zum 1.4. oder einem der nächsten Termine einen neuen Einberufungsbescheid oder fällt er dann wieder in die „Lostrommel“ aus der die Wehrpflichtigen gezogen werden?
Ich nehme mal an, dass das Interesse an ihm nicht allzu groß ist, da das KWEA nun schon 2 Jahre Zeit hatte ihn zu ziehen, es aber nicht getan hat. Daher hatte er die Hoffnung dass seine Akte wieder in der Schublade verschwindet und er bis zu seinem 23. Lebensjahr nichts mehr vom KWEA hört. Wie seht ihr dafür die Chancen? Ist es denn noch so dass nur jeder Zweite aller Wehrdienstfähigen einberufen wird?
Zur Not könnte er ja auch noch eine Überprüfungsuntersuchung beantragen. Geht das so ohne Weiteres? Seine Musterung ist ja erst ein Jahr her.
Sollte alles nichts nützen und er dennoch wieder einen Einberufungsbescheid bekommen, könnte er dann wieder einen KDV-Antrag stellen oder wird der sofort abgelehnt? Nicht dass ihm dann keine andere Möglichkeit bleibt als zum Bund zu gehen, er würde dann lieber Zivi machen.
Danke schon mal für eure Antworten
Gruß bimbam
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