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Autor Thema: KDV für FSJ im Ausland  (Gelesen 1384 mal)
JACK_
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« am: 27. Februar 2010, 16:34:13 »

Hallo,

ich hab mich schon viel erkundigt hier im Forum, dennoch hab ich bleibt ein bisschen unklar.

Wenn eine aktuell 16einhalb Jährige Person, noch nicht erfasst, exakt zum 18 geburtstag Abitur macht und schon wenige Monate nach diesem ein FSJ im Ausland machen will,
emfiehlt es sich doch, einen Antrag auf vorzeitige Musterung zu stellen.
Diesen stellt sie also in Briefsform an das zuständige KWEA.
Wie erfolgt denn die Antowrt und innerhalb welcher Zeit kann die Person damit rechnen?
Laut Forum ist es nicht relevant, bei der Musterung anzugeben, dass sie verweigern will. Birgt es denn wirklich keinen Nachteil?
Die Person verweigert also unmittelbar nach seiner Musterung wieder in Briefform an das zuständige KWEA und erhält, laut Forum so innerhlab von 3 oder 4 Wochen die Bestätigung, dass Sie jetzt offiziell anerkannter Kriegstdienstverweigerer ist. Damit kann Sie sich auch für das FSJ im Ausland bewerben.

Ist diese Vorgehensweise so wie beschrieben möglich oder hab ich was vergessen, das das ganze erschwert?

Bitte dringend um Bestätigung/Rückmeldung/Verbesserung!

Cheers
Jack
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svennie
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« Antworten #1 am: 27. Februar 2010, 20:41:56 »

Wenn eine aktuell 16einhalb Jährige Person, noch nicht erfasst, exakt zum 18 geburtstag Abitur macht und schon wenige Monate nach diesem ein FSJ im Ausland machen will,
emfiehlt es sich doch, einen Antrag auf vorzeitige Musterung zu stellen.

Wenn das FSJ vom Bundesamt für den Zivildienst gefördrt werden soll und auf den Zivildienst angerechnet werden soll, ja.

Diesen stellt sie also in Briefsform an das zuständige KWEA.

ja, in Schriftform.

Wie erfolgt denn die Antowrt und innerhalb welcher Zeit kann die Person damit rechnen?

Das kann ein paar Tage dauern, aber auch ein paar Monate.

Laut Forum ist es nicht relevant, bei der Musterung anzugeben, dass sie verweigern will. Birgt es denn wirklich keinen Nachteil?

Nein, über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann ohnehin frühestens nach Unanfechtbarkeit des Musterungsergebnisses entschieden werden.

Die Person verweigert also unmittelbar nach seiner Musterung wieder in Briefform an das zuständige KWEA und erhält, laut Forum so innerhlab von 3 oder 4 Wochen die Bestätigung, dass Sie jetzt offiziell anerkannter Kriegstdienstverweigerer ist.

Na so schnell geht das nicht. Es dürften 4-8 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Musterungsbescheid sein.

Damit kann Sie sich auch für das FSJ im Ausland bewerben.

Bewerben kannst du dich immer, das FSJ hat - für sich genommen - nichts mit dem Grundwehrdienst oder dem Zivildienst zu tun.

Ist diese Vorgehensweise so wie beschrieben möglich oder hab ich was vergessen, das das ganze erschwert?

ja, du brauchst die Zustimmung deiner Eltern, wenn du gemustert werden möchtest, bevor du 17 1/2 bist.

-> http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__16.html
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JACK_
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« Antworten #2 am: 28. Februar 2010, 13:54:55 »



Vielen Dank!

[/quote]



Ist diese Vorgehensweise so wie beschrieben möglich oder hab ich was vergessen, das das ganze erschwert?

ja, du brauchst die Zustimmung deiner Eltern, wenn du gemustert werden möchtest, bevor du 17 1/2 bist.

[/quote]

Wie soll ich das machen?
Einfach in dem Briefantrag zur vorzeitigen Musterung beide Eltern unterschreiben, oder wie?
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svennie
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« Antworten #3 am: 28. Februar 2010, 17:48:07 »

Wie soll ich das machen?
Einfach in dem Briefantrag zur vorzeitigen Musterung beide Eltern unterschreiben, oder wie?

Deine Eltern müssten unterschreiben, dass sie mit der vorzeitigen Ableistung von Wehrdeinst oder Zivildienst einverstanden sind. Dieser eine Satz reicht.
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erik2
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« Antworten #4 am: 1. März 2010, 11:01:59 »

@Jack
wenn du den Antrag vor der Musterung stellst, ist die Chance größer gemustert zu werden. Wenn es für dich fest steht ein FSJ zu machen, kann das ganz nützlich sein.

Evtl. hilft dir das auch weiter:
http://www.fsj-adia.de/tipps-verweigerung.html
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svennie
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« Antworten #5 am: 1. März 2010, 13:34:16 »

wenn du den Antrag vor der Musterung stellst, ist die Chance größer gemustert zu werden.

 Huch
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JACK_
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« Antworten #6 am: 1. März 2010, 15:00:03 »

@ erik,
Sry aber ich glaub da widersprichst du
a, svennie
b, dem, was das Forum hier so erzählt

Man kann doch erst verweigern, nachdem man gemustert worden ist!??

so wurde es mir recht eingehend erklärt, bitte nicht durcheinanderbringen!

Cheers
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JACK_
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« Antworten #7 am: 1. März 2010, 17:29:00 »

Wie soll ich das machen?
Einfach in dem Briefantrag zur vorzeitigen Musterung beide Eltern unterschreiben, oder wie?

Deine Eltern müssten unterschreiben, dass sie mit der vorzeitigen Ableistung von Wehrdeinst oder Zivildienst einverstanden sind. Dieser eine Satz reicht.

Ja ich will ja nicht vorzeitigen Zivi oder Wehrdienst machen, sondern eine vorzeitige Musterung!
Soll ich das trotzdem so schreiben?
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svennie
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« Antworten #8 am: 1. März 2010, 21:00:02 »

Ja ich will ja nicht vorzeitigen Zivi oder Wehrdienst machen, sondern eine vorzeitige Musterung!
Soll ich das trotzdem so schreiben?

Die vorzeitige Musterung gibt es aber nur, wenn man vorzeitig Wehr- bzw. Zivildienst leisten will. Aber keine Angst, bei der Musterung beantragst du dann die Zurückstellung wegen deiner Schulausbildung.
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JACK_
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« Antworten #9 am: 1. März 2010, 21:03:38 »

Ja ich will ja nicht vorzeitigen Zivi oder Wehrdienst machen, sondern eine vorzeitige Musterung!
Soll ich das trotzdem so schreiben?

Die vorzeitige Musterung gibt es aber nur, wenn man vorzeitig Wehr- bzw. Zivildienst leisten will. Aber keine Angst, bei der Musterung beantragst du dann die Zurückstellung wegen deiner Schulausbildung.

ah, ok und das akzeptieren die dann sicher?
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svennie
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« Antworten #10 am: 1. März 2010, 22:39:16 »

ah, ok und das akzeptieren die dann sicher?

Auch das KWEA hat sich an die Gesetze zu halten (und in diesem Fall wird es das auch tun).
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svennie
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« Antworten #11 am: 1. März 2010, 22:43:22 »

Man kann doch erst verweigern, nachdem man gemustert worden ist!??

Den Antrag (auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer) kann man jederzeit stellen, auch vor der Musterung. Nur bearbeitet wird er eben erst frühestens 2 Wochen nach der Musterung (es sei denn man verzichtet auf das Recht, Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einzulegen, dann gehts natürlich ohne die 2 Wochen).

Womöglich meinte erik aber "als wehrdienstfähig gemustert".
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JACK_
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« Antworten #12 am: 2. März 2010, 17:52:54 »

Wie soll ich das machen?
Einfach in dem Briefantrag zur vorzeitigen Musterung beide Eltern unterschreiben, oder wie?

Deine Eltern müssten unterschreiben, dass sie mit der vorzeitigen Ableistung von Wehrdeinst oder Zivildienst einverstanden sind. Dieser eine Satz reicht.

Äh sry, es ist mir immer noch einiges unklar, sry :-)

In diesen Antrag auf vorzeitige Musterung, soll oder kann ich da rein schrieben, dass ich FSJ im Ausland machen will und deswegen eine vorzeitige Musterung für eine vorzeitige Verweigerung brauche???

Und der Passus mit der Genehmigung meiner Eltern, muss der so sein oder kann ich den nicht weglassen?
Ich mein, eig unterschreiben meine Eltern da dann was, was sie gar nicht wollen (nämlich, dass ich vorzeitg Zivi oder Wehrienst ableiste?)
Sie wollen mich ja nur Unterstützen, dass das mit dem Auslandsjahr klappt! Smiley
Kann ich nicht schreiben, dass sie mit der vorzeitigen Musterung einverstanden sind?

Beste Grüße und vielen Dnak für die Antworten!
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svennie
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« Antworten #13 am: 2. März 2010, 23:46:49 »

In diesen Antrag auf vorzeitige Musterung, soll oder kann ich da rein schrieben, dass ich FSJ im Ausland machen will und deswegen eine vorzeitige Musterung für eine vorzeitige Verweigerung brauche???

Das solltest du meiner Meinung nach nicht tun, da dies für das KWEA letztlich unerheblich ist.

Und der Passus mit der Genehmigung meiner Eltern, muss der so sein oder kann ich den nicht weglassen?

Den kannst du weglassen, dann wirst du aber frühestens mit 17 1/2 gemustert.

Ich mein, eig unterschreiben meine Eltern da dann was, was sie gar nicht wollen (nämlich, dass ich vorzeitg Zivi oder Wehrienst ableiste?)

Die Vorschrift lautet:

[/quote]Männliche Personen können bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Minderjährige, die mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters den Antrag stellen, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden[/quote]

Möchtest du also gemustert werden, bevor du 17 1/2 bist, so geht dies nur mit eben genau dieser Zustimmungserklärung. Dass du (hinterher) einen anderen Weg beschreitest, ist ein anderes Thema.

Kann ich nicht schreiben, dass sie mit der vorzeitigen Musterung einverstanden sind?

Liegen dann die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Musterung vor? Nein!
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JACK_
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« Antworten #14 am: 3. März 2010, 14:43:38 »




Ich mein, eig unterschreiben meine Eltern da dann was, was sie gar nicht wollen (nämlich, dass ich vorzeitg Zivi oder Wehrienst ableiste?)

Die Vorschrift lautet:

Männliche Personen können bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Minderjährige, die mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters den Antrag stellen, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden[/quote]

Möchtest du also gemustert werden, bevor du 17 1/2 bist, so geht dies nur mit eben genau dieser Zustimmungserklärung. Dass du (hinterher) einen anderen Weg beschreitest, ist ein anderes Thema.



Ok danke, ich habs kapiert!

Hm, und die kommen sich nicht verarscht vor, wenn ich früher gemustert werden will mit der begründung, dass ich eher ableisten will und dann das rauszögere??
Kann es da keine Schwierigkeiten geben?
Gruß, Jack
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