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Autor Thema: KDV bei Musterung beantragt .... was nun? rückgängig machbar?  (Gelesen 609 mal)
Hilfesuchender
Newbie
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Beiträge: 2


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« am: 25. Februar 2010, 17:16:48 »

Hallo erstmal,
meine Situation ist folgende.

Ich bin momentan in der 13.Klasse und mache mein Abitur(bis zum 31.06.2010). Ab dem  1. September 2010 beginne ich ein duales
Studium, welches 3 Jahre andauert.

Nun zu meinem Problem:
Ich habe bei meiner Musterung vor ziemlich genau 2 Wochen direkt einen Antrag auf Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer gestellt.

(Dieser wurde mir quasi aufgebrummt, als ich gesagt habe, ich möchte wahrscheinlich Zivi machen. Und nun ärgere ich mich total)
Doch ich bin mir jetzt nicht mehr sicher, ob ich wirklich Zivi machen will oder doch zum Bund gehen soll. Oder ob sich meine Chancen

gezogen zu werden durch einen frühzeitigen KDV-Antrag drastisch erhöhen.( Ich möchte irgendwie um die Wehrpflicht vorbeikommen)

Meine Frage ist nun: Wie verfahre ich am besten weiter?

Ich habe mir schon ein paar Gedanken gemacht, jedoch fehlt mir das rechtliche Hintergrundwissen, sodass ich hier um Hilfe bitte.

Hier meine Lösungsansätze:

1.Kann ich den Antrag ohne weiteres zurückziehen und ohne weitere Probleme in Zukunft einen neuen stellen? oder werden mir dann

Steine in den Weg gelegt, da ich ja schon einmal einen Antrag zurückgezogen habe.

2.Soll ich den Antrag einfach laufen lassen und abwarten was passiert? wenn der Antrag durch Bescheid abgelehnt wird, weil ich ihn

nicht binnen Monatsfrist vervollständigt habe, d.h. wenn ich meine Gewissensbegründung nicht nachreiche, ist diese Entscheidung dann

wenn nicht Widerspruch eingelegt wird nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig und für immer unanfechtbar? kann ich also

später nicht nocheinmal einen neuen Antrag auf Anerkennung als Kriegstdienstverweigerer stellen?

3.Soll ich zunächst einmal verweigern und falls ich einberufen werde meine Verweigerung rückgängig machen? ( ich glaube das ist die

schlechteste Idee ... )

Vielleicht gibt es auch noch bessere Lösungen. Hier laufen ja einige pfiffige Juristen und Jurainteressierte rum.

Ich möchte mir beide Türen, also Zivi oder Bund noch offenen halten und meine Chancen überhaupt gezogen zu werden minimieren.

Für jede Idee und jeden Denkanstoß danke ich euch schonmal im Voraus.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2010, 23:18:59 von Hilfesuchender » Gespeichert
sunknown
Sr. Member
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 25. Februar 2010, 21:28:09 »

Zitat
1.kann ich den Antrag ohne weiteres zurückziehen und ohne weitere Probleme in Zukunft einen neuen stellen? oder werden mir dann Steine in den Weg gelegt, da ich ja schon einmal einen Antrag zurückgezogen habe.
du mußt dann begründen, warum du den ersten antrag nicht vervollständigt hast.

Zitat
2.Soll ich den Antrag einfach laufen lassen und abwarten was passiert? wenn der Antrag dann abgelehnt wird und ich auch keinen Wiederspruch einlege kann ich danach einfach einen neuen KDV-Antrag stellen? Oder ist ein Antrag als Kriegstdienstverweigerer für immer abgelehnt, wenn er einmal abgelehnt wurde?
du hast ja -soweit es deinen angaben zu entnehmen ist- keine begründung für den kdv antrag abgeliefert. also genügt es einfach zuzuwarten bis die ablehnung wg. unvollständigkeit kommt.

Zitat
3.Soll ich zunächst einmal verweigern und falls ich einberufen werde meine Verweigerung rückgängig machen? ( ich glaube das ist die schlechteste Idee ... )
das BAZ wird dich schnell einberufen, wenn du den antrag vervollständigst.

Zitat
Was soll ich machen?

schleunigst widerspruch gg das musterungsergebnis einlegen, bevor es rechtskräftig wird.
gab es keine ausmusterungsgründe?

 
Gespeichert
Hilfesuchender
Newbie
*
Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 25. Februar 2010, 23:22:56 »

So habe meine Situation nocheinmal genauer beschrieben.

Also soll ich jetzt am besten meine Verweigerung schleunisgt zurückziehen, da daraus sowieso keine Folgen für weitere Anträge bestehen?
Oder wie habe ich das jetzt zu verstehen?
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


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« Antworten #3 am: 26. Februar 2010, 21:44:11 »

So habe meine Situation nocheinmal genauer beschrieben.

Also soll ich jetzt am besten meine Verweigerung schleunisgt zurückziehen, da daraus sowieso keine Folgen für weitere Anträge bestehen?
Oder wie habe ich das jetzt zu verstehen?

die situation umfangreicher beschrieben ja, genauer nicht unbedingt ;-) sieht mir eher nach rüberkopiert aus.

meine frage, ob du den kdv antrag schon vervollständigt hast, hast du nicht beantwortet. vermutlich nicht, dann genügt es, einfach zuzuwarten, dann wird der kdv antrag abgelehnt.
später ist ein neuer kdv antrag möglich, es muss dann aber erläutert werden, warum der erste antrag nicht vervollständigt wurde.

von dem dualen studium solltest du dem KWEA derzeit nichts mitteilen. es gilt derzeit offenbar eine weisung entsprechende zurückstellungsanträge abzulehnen und umgehend eine einberufung vorzunehmen.
ist dein duales studium eigentlich eine normale ausbildung?
Gespeichert
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