1.kann ich den Antrag ohne weiteres zurückziehen und ohne weitere Probleme in Zukunft einen neuen stellen? oder werden mir dann Steine in den Weg gelegt, da ich ja schon einmal einen Antrag zurückgezogen habe.
du mußt dann begründen, warum du den ersten antrag nicht vervollständigt hast.
2.Soll ich den Antrag einfach laufen lassen und abwarten was passiert? wenn der Antrag dann abgelehnt wird und ich auch keinen Wiederspruch einlege kann ich danach einfach einen neuen KDV-Antrag stellen? Oder ist ein Antrag als Kriegstdienstverweigerer für immer abgelehnt, wenn er einmal abgelehnt wurde?
du hast ja -soweit es deinen angaben zu entnehmen ist- keine begründung für den kdv antrag abgeliefert. also genügt es einfach zuzuwarten bis die ablehnung wg. unvollständigkeit kommt.
3.Soll ich zunächst einmal verweigern und falls ich einberufen werde meine Verweigerung rückgängig machen? ( ich glaube das ist die schlechteste Idee ... )
das BAZ wird dich schnell einberufen, wenn du den antrag vervollständigst.
Was soll ich machen?
schleunigst widerspruch gg das musterungsergebnis einlegen, bevor es rechtskräftig wird.
gab es keine ausmusterungsgründe?