bis wann kann ich im Extremfall oder im Spannungs-Verteidigungsfall herangezogen werden bis ich 23/25 Jahre bin?
da liegt ja glaube ich die Altersgrenze.
Du glaubst falsch, die Altersgrenze liegt bei 45, jedenfalls im Spannungs- und Verteidigungsfall
Die Frage der Altersgrnze für den Grundwehrdienst nach jetzigen Recht lässt sich mit den wenigen Angaben, die du gemacht hast, nicht seriös beantworten...